Das Amtsgericht Gaildorf war ein württembergisches Amtsgericht mit Sitz in Gaildorf.
Geschichte Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Gaildorf Sitz des Oberamtes Gaildorf für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Gaildorf für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Gaildorf wurde aufgehoben und das Amtsgericht Gaildorf neu gebildet. Es war dem Landgericht Hall zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 24.958 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880, S. 467, Digitalisat.
1931 wurde das Landgericht Hall aufgehoben und das Amtsgericht Gaildorf dem Landgerichts Heilbronn zugeordnet.
1943 wurde das Amtsgericht Gaildorf aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Schwäbisch Hall zugeordnet. Dieses führte danach noch Gerichtstage in Gaildorf durch.Gerhard Harriehausen: Das Landgericht Heilbronn, Digitalisat.
Einzelnachweise
Kategorie:Gaildorf Gaildorf Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1943