Der Messerangriff in Lugano war ein dschihadistisch motivierter Terroranschlag, der sich am Morgen des 24. November 2020 in Lugano im Kanton Tessin, Schweiz, ereignete. Bei der Attacke wurden zwei zufällig ausgewählte Frauen in dem Warenhaus Manor mit einem Messer von einer Schweizerin verletzt, eine davon schwer. Gemäss Angaben der Täterin wollte sie die Personen enthaupten.

Die Bundesanwaltschaft stufte die Tat als terroristisch motivierten Angriff im Namen des Islamischen Staates ein. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona verurteilte die Täterin wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Gefängnis. Die Berufungskammer stufte die Tat als Terroranschlag ein.

Tathergang Ablauf Am 24. November 2020 griff die Täterin im Warenhaus Manor in Lugano zwei Kundinnen mit einem Messer an, um diese mit Vorbehalt und nach Plan zu enthaupten. Sie verletzte die eine Frau schwer an Hals und Händen. Die zweite Frau konnte sich verteidigen und dank der Hilfe weiterer Kunden die Angreiferin überwältigen und entwaffnen. Sie wurde ebenfalls an der Hand verletzt. Während der Tat rief die Angreiferin «Allahu Akbar». Der Angriff löste Panik unter den anwesenden Kunden aus.

Täterin Bei der Täterin handelt es sich um eine damals 28-jährige Frau aus dem Tessin. Sie gab an, die Tat sei teilweise spontan erfolgt, basiere jedoch auf einem länger bestehenden Plan. In Vernehmungen äusserte sie sich mit dschihadistischen Aussagen und begründete die Tat mit einer extremistischen Ideologie.

Laut Polizei wollte sie 2017 nach Syrien ausreisen und hatte sich über Social Media in einen dschihadistischen Kämpfer verliebt. Sie wurde jedoch von türkischen Sicherheitskräften an der syrisch-türkischen Grenze festgenommen und in die Schweiz zurückgeführt. Im Jahr 2022 wurde die Frau offiziell wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, einen islamistisch-extremistischen Angriff im Auftrag des IS begangen zu haben.

Psychiatrische Gutachten stellten eine mögliche psychische Erkrankung fest, welche die Steuerungsfähigkeit der Täterin eingeschränkt habe.

Gerichtsverfahren Die Täterin wurde wegen versuchten Mordes mit terroristischem Motiv zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als Terroranschlag und Angriff auf eine zufällig ausgewählte Person.

Kritik an den Behörden Im März 2023 veröffentlichte die über die Bundesanwaltschaft Aufsicht führende Behörde einen Bericht zu dem Messerangriff in Morges 2020 und dem Messerangriff in Lugano. Darin kritisierte sie die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Kantonsbehörden sowie verschiedene Abläufe im Umgang mit terrorverdächtigen Personen.

Die Aufsichtsbehörde kritisierte, dass die Bundesanwaltschaft trotz Meldungen über Verstösse des späteren Täters gegen Ersatzmassnahmen nicht reagiert habe. Zudem habe es an ausreichender Koordination und einer umfassenden Gefährlichkeitsbeurteilung zwischen den beteiligten Behörden gefehlt. Sie empfahl deshalb die Schaffung besserer Koordinationsmechanismen im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die Bundesanwaltschaft kündigte daraufhin organisatorische Änderungen und die Umsetzung der Empfehlungen an.

Einzelnachweise

Kategorie:Terroranschlag 2020 Kategorie:Kriminalfall in der Schweiz Kategorie:Islamistischer Terroranschlag in der Schweiz Kategorie:Geschichte (Kanton Tessin)