Heinrich Arnold Lange (Pseudonym Hieronymus a Loretto; * 17. April 1724 in Bayreuth; † 12. Juli 1783 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Verwaltungsjurist.

Leben Lange verlor früh seine Eltern und wurde anschließend von Verwandten erzogen. 1735 kam er auf das Bayreuther Gymnasium, bevor er ab 1739 Privatunterricht erhielt. 1741 ging er entgegen dem Willen seines Vormundes an die Universität Jena, an der er im Februar zum Studium der Rechte immatrikuliert wurde. Auf Befehl von Markgraf Friedrich III. von Brandenburg-Bayreuth mussten alle Landeskinder 1742 an die neugegründete Academia Fridericiana nach Bayreuth zurückkehren. Dort sagte ihm die Lehre allerdings nicht zu, weshalb er kurzzeitig als Fähnrich in die Preußische Armee eintrat, bevor er 1743 an die Universität in Jena zurückkehren konnte.

Lange kam 1744 nach Bayreuth zurück. Dort erhielt er noch im selben Jahr die Zulassung als Advokat an den Untergerichten, 1745 auch für die Obergerichte und 1746 schließlich für das Bayreuther Hofgericht. 1746 wurde er außerdem Syndikus der Stadt St. Georgen am See sowie Gerichtshalter mehrere Adeliger.

Lange trat 1761 in den Bayreuther Staatsdienst ein. 1761 wurde er Kammersekretär bei der fürstlichen Chatouillendeputation, 1762 wirklicher Titularrat, 1774 vorderster Konsistorialrat und 1779 zudem Hofkammerrat. Diese Positionen hatte er bis zu seinem Tod inne. Er soll sich durch seine heitere und sanftmütige Art ausgezeichnet haben. Bekanntheit erlangte er insbesondere durch seine Schriften.

Werke (Auswahl) Die Rechts-Lehre von der Gemeinschaft der Güther unter denen teutschen Eheleuten: zu Latein Commvnio Bonorvm Conjvgalis genannt, aus ihren ächten Quellen und nach unverwerflichen Grundsätzen erläutert, Lübeck, Bayreuth 1766. Ausführliche Abhandlung vom Rechnungs-Wesen und denen dahin einschlagenden Rechten, Lübeck, Bayern 1776. Kurze Abhandlung von Zerschlagung der Domainen- und Bauern-Güther, Lübeck, Bayreuth 1778. Anmerkungen und Berichtigungen zu weyl. Herrn Joh. Jodoci Beck ... rechtlichen Abhandlung von Nachsteuer und Handlohn (de Gabella et Laudemio): nebst einem Anhang von Handroßhandlohn, Lübeck, Bayreuth 1781. Das Geistliche Recht der Evangelisch-Lutherischen Landesherren und ihrer Unterthanen in Teutschland, 2 Bände, Spindler, Kulmbach 1786.

Literatur Lange (Heinrich Arnold). In: Klemens Alois Baader: Lexikon verstorbener Baierischer Schriftsteller des achtzehenten und neunzehenten Jahrhunderts. Des zweyten Bandes Erster Theil. Jenisch und Stage, Augsburg und Leipzig 1825, S. 152–154 (online).

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