Unter einem Unterhaltungsfilm versteht man einen Spielfilm, der oft ohne besonderen filmischen Anspruch unterhaltend ist, also eher auf Unterhaltung als auf Belehrung, Meinungsbildung oder Indoktrination angelegt ist.
Die feste Etablierung des Kinos als kommerziell erfolgreichstes Medium der neuen Massenkultur in den 1920er Jahren entfachte eine ästhetisch-kulturelle Debatte über den Stellenwert des Films als Kunstform wie auch über die gesellschaftlichpolitischen Folgen: die intellektuelle Avantgarde sah das Kino als egalisierendes, demokratisierendes Instrument, das Kultur schicht- und klassenübergreifend der ganzen Bevölkerung zugänglich machte, während die kulturkonservative Gegenposition im trivialen Unterhaltungsfilm "Schmutz und Schund" sah, wovor das Volk und die Jugend geschützt werden müsse. Dennoch löste sich in den zwanziger Jahren die Opposition der traditionellen Bildungseliten gegen das Kino weitgehend auf, die den Film schließlich nicht nur als weiteres künstlerisches Ausdrucksmittel akzeptierten, vielmehr wurde nun zwischen dem hochstehenden Kunstfilm, zumeist europäischer Herkunft, und billiger Massenware unterschieden, und nur noch letztere abgelehnt. So wurde gerade das erfolgreiche Hollywood zum Synonym für anspruchslose filmische Massenware, eine Ausnahme waren die filmischen Werke des Charlie Chaplin.
Mit Film und Schallplatte war eine regelrechte Unterhaltungsindustrie entstanden, die ebenso wie der Schausport rein kommerziell ausgerichtet war. Den Rundfunk überließ man (anders als in den USA) von Anfang an nicht den privaten Unternehmern, sondern etablierte ihn (ebenso wie in Großbritannien) als staatlich kontrollierte Einrichtung. Der Film hob sich nach dem Ersten Weltkrieg über das Niveau des "bloßen Klamauks" hinaus, da er sich aber infolge seiner kommerziellen Natur dem Geschmack des Massenpublikums anpassen musste, blieben anspruchsvolle und politische Filme eher die Ausnahme. Vorherrschend waren Operettenfilme, historische Ausstattungsfilme, Lustspiele und Krimis trivialer Art, die der Unterhaltung dienten und keine Auseinandersetzung mit der Gegenwart boten. Zwischen den 1920er und 1930er Jahren bestand in dieser Hinsicht kein Unterschied: Unterhaltungsfilm, Revue und Schausport waren ganz auf das optisch Sichtbare und nicht auf das Mitdenken abgestellt. Die Revue hatte vor allem in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre mit lockeren kurzen Ballett- und theatralischen Szenen, Solonummern und Musik einiges an Furore gemacht. Die organisatorischen Subkulturstrukturen der Arbeiterschaft (die sich wie ihre Arbeiterpartei in sozialistische und kommunistische Vereine spaltete), die des katholischen Milieus wie auch bürgerliche Vereine bestanden in den 1920er Jahren weiter, konnten aber keine eigene Sender und Produktionen finanzieren. Als der Nationalsozialismus das weltanschaulich oppositionell gefärbte Vereinswesen vernichtete, wurde damit erst recht die Bahn für kommerzielle Unterhaltungskultur frei.
Der Nationalsozialist Hans Buchner war einer der schärfsten Gegner des amerikanischen Films; Als Redakteur des Völkischen Beobachters verfasste er ein Buch, das sich ausführlich mit der "Weltherrschaft des Kinos" befasste und die Eloge auf Chaplin empört zurückwies. Buchners radikale Polemik richtete sich gegen die "Asphaltkultur" der modernen Großstädte und insbesondere gegen die Unterhaltungsfilme, nebenbei bemerkte er, der amerikanische Film sei unter jüdische Kontrolle geraten.
In Deutschland hatte man im Ersten Weltkrieg den Film als Möglichkeit der Propaganda erkannt sowie den Unterhaltungsfilm zur Ablenkung der Bevölkerung. Eine wissenschaftliche Anwendung findet der Begriff vor allem in der NS-Film-Forschung, wo neben notorischen Propagandafilmen auch solche Filme zum Untersuchungsgegenstand gehören, in denen ein politischer oder ideologischer Gehalt kaum nachgewiesen werden kann. So unterschied Gerd Albrecht in seiner Studie Ende der 1960er Jahre zur nationalsozialistischen Filmpolitik den politischen Propagandafilm und den nichtpolitischen Unterhaltungsfilm. Die propagandistischen Filme machten nur 15 % aus, der Großteil waren Unterhaltungsfilme aller Genres, davon war im Dritten Reich die Komödie am erfolgreichsten. Dabei übersah Albrecht, dass auch die Unterhaltungsfilme nationalsozialistische Ideologeme transportierten, wie etwa das idealisierte Frauenbild als Mutter und Hausfrau, und nach Beginn des zweiten Weltkriegs in den Heimatfrontfilmen die treu und ausdauernd auf den für das „deutsche Vaterland“ kämpfenden Mann wartende Freundin und Ehefrau. Der Propagandaminister Goebbels wollte nur die Die Deutsche Wochenschauen für offene Propaganda nutzen, im Gegensatz zu Hitler, nach dessen Meinung jeder Besucher wissen sollte, „heute gehe ich in einen politischen Film“. Doch Goebbels bevorzugte den oberflächlich unpolitisch erscheinenden Unterhaltungsfilm zur Verbreitung dienlicher ideologischer Wertvorstellungen und Klischees.
Ernst Iros definierte 1957 die Unterhaltung als eine „Art Beschäftigung der Sinne und des Gefühls, durch welche der Mensch in einer vom Alltag entrückten Spähre festgehalten wird“. Um Ablenkung zu erreichen, lasse der Unterhaltungsfilm eine neue, illusionäre Wirklichkeit entstehen. Das negative Merkmal des Unterhaltungsfilms sei jedoch seine Ideenarmut.
Durch §9 Absatz 1 der staatlichen Filmförderung von 1970 „ist ein guter Unterhaltungsfilm ein Film, der unter Berücksichtigung des dramaturgischen Aufbaus, des Drehbuchs, der Gestaltung, der schauspielerischen Leistungen, der Kameraführung und des Bildschnittes eine guten Gesamteindruck hinterläßt“.m
Verbreitet ist die Verwendung des Begriffs „Unterhaltungsfilm“ daneben aber auch in der Filmkritik, wo er meist zur Kennzeichnung bzw. Brandmarkung „leichter“ – d. h. inhaltlich und formal anspruchsloser – Spielfilme verwendet wird, die keinem hohen Qualitätsstandard genügen. Da hier jedoch weniger die Unterhaltsamkeit von „Unterhaltungsfilmen“ als vielmehr ihre mangelnde künstlerische Qualität beanstandet wird, ist dieser Sprachgebrauch fragwürdig.
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Kategorie:Filmgenre Kategorie:Unterhaltung