Das Amtsgericht Kastellaun (bis 1935: Amtsgericht Castellaun) war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Kastellaun.

Geschichte Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Kastellaun, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Castellaun war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Castellaun. Es war weiterhin dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Das Amtsgericht Castellaun war für die Bürgermeisterei Castellaun, die Gemeindebezirke Bubach, Bidenbach, Klosterkumbd, Horn, Kisselbach, Laubach, Riegenroth und Steinbach aus der Bürgermeisterei Simmern und die Gemeindebezirke Mörsdorf und Zilshausen aus der Bürgermeisterei Treis zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 557, Digitalisat. Am Amtsgericht Castellaun bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 413 online.

1966 wurde das Amtsgericht Kastellaun durch das Erste Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück zugeordnet.GVBl. Rheinland-Pfalz 1966 S. 203.

Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz

Einzelnachweise

Kastellaun Kastellaun Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1966 Kategorie:Kastellaun