Das Referendum über die Aufhebung des Scheidungsgesetzes in Italien fand am 12. und 13. Mai 1974 statt. Ausgelöst wurde das Aufhebungsreferendum durch einen entsprechenden Antrag gemäß Artikel 75 der italienischen Verfassung.
Die Möglichkeit der zivilrechtlichen Scheidung war in Italien erst zum 1. Dezember 1970 eingeführt worden. Insbesondere katholische Kräfte hatten das Gesetz scharf kritisiert und ergriffen nur wenige Wochen nach dem Parlamentsbeschluss das Referendum. Es war das erste Plebiszit in Italien nach der Ausrufung der Republik im Jahr 1946 und führte zu erheblicher politischer Unruhe. Die Abhaltung der Abstimmung wurde mehrfach verschoben, weil die im Parlament vertretenen Parteien vergeblich hofften, es durch einen Kompromiss überflüssig machen zu können.
Beim Referendum im Mai 1974, für das seinerzeit eine Wahlpflicht galt, sprach sich eine klare Mehrheit von 59,3 % gegen die Aufhebung des Scheidungsgesetzes aus, das damit unverändert in Kraft blieb. Das geforderte 50-%-Beteiligungsquorum wurde mit einer Stimmbeteiligung von 87,7 % weit überschritten. Sowohl die Abhaltung des Referendums selbst, als auch der politische Streit um das Recht auf Scheidung, gehört zu den entscheidenden Momenten in der politischen Geschichte der italienischen Republik.
Hintergrund Der politische Kampf um die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Scheidung wurde in Italien seit der Entstehung des Königreichs Italien im Jahr 1861 geführt. Vor ihrer Einführung 1970 waren Scheidungen ausschließlich über die katholische Kirche möglich und unterlagen zahlreichen Einschränkungen. Letztlich musste ein aufwändiges und kostspieliges Verfahren über die Römische Rota angestrengt werden, wodurch rechtskräftige Scheidungen im Wesentlichen der italienischen Oberschicht vorbehalten blieben.Simone Cosimelli: Il referendum sul divorzio, il trionfo dell’Italia laica.
Da das Frauenwahlrecht in Italien erst 1945 eingeführt wurde, war ihnen eine effektive Vertretung ihrer politischen Interessen lange Zeit nicht möglich. Dies änderte sich nach der Gründung der Republik, die auch die Entstehung einer Frauenrechtsbewegung erlebte. Insbesondere die („Frauenunion in Italien“, UDI) sowie die („Italienische Liga für die Einrichtung der Scheidung“, LID) machten sich für eine Modernisierung des Eherechts stark. In den 1960er Jahren gehörte Italien zu den letzten Staaten in Europa, die keine Möglichkeit der zivilrechtlichen Scheidung kannten.
Aus der Parlamentswahl 1968 ging die christdemokratische Democrazia Cristiana (DC) zwar als stärkste Kraft hervor, jedoch vertraten fast alle anderen im Parlament vertretenen Parteien eine laizistische Politik. Die DC ging zwar eine Koalition mit der sozialdemokratischen Partito Socialista Unificato (PSU) ein, dennoch vertraten die beiden Parteien vor allem in gesellschaftspolitischen Fragen oft sehr unterschiedliche Positionen und stimmten dann nicht einheitlich ab. Im Jahr 1970 bildete sich so eine parlamentarische Mehrheit aus PSU, der kommunistischen Partito Comunista Italiano (PCI), der liberalen Partito Liberale Italiano (PLI) und weiteren linken Parteien, die einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein zivilrechtliches Scheidungsrecht einbrachten. Nach den beiden erstunterzeichnenden Abgeordneten wird das Gesetz in Italien auch Fortuna-Baslini-Gesetz genannt (Loris Fortuna und Antonio Baslini).
Das so eingebrachte Gesetz wurde am 1. Dezember 1970 als Gesetz Nummer 898 „Regelung der Fälle der Auflösung der Ehe“ () beschlossen. In der Deputiertenkammer hatten 319 Abgeordnete dafür und 286 dagegen gestimmt, im Senat stimmten 164 Abgeordnete mit „Ja“ und 150 mit „Nein“. Das Gesetz trat zum 18. Dezember 1970 in Kraft.
Der Weg zum Referendum Das Referendum wird eingeleitet Insbesondere in katholischen Kreisen löste die Beschlussfassung des Gesetzes große Empörung aus. Hierzu trug auch bei, dass Papst Paul VI. im Vorfeld seine Ablehnung des geplanten Scheidungsgesetzes verkündet hatte und dies als Eingriff in das kirchliche Primat des Eherechts betrachtete, wie es dem Vatikan in den Lateranverträgen zugesichert worden war.
Rund um den katholischen Juristen Gabrio Lombardi formierte sich das („Nationalkomitee für ein Referendum über die Scheidung“, CNRD). Diese zeigte im Januar 1971 beim Kassationsgerichtshof den Wunsch nach einem abrogativen Referendum an und begann mit der Sammlung der laut Verfassung erforderlichen 500.000 Unterstützungsbekundungen. Bereits am 19. Juni 1971 konnten etwa 1,3 Millionen Unterschriften vorgelegt werden, von denen nach der mehrere Wochen andauernden Prüfung über eine Million als gültig anerkannt wurden.
Erst zum Jahresanfang 1972 stellte das Kassationsgericht offiziell das Zustandekommen des Referendums fest. Am 27. Februar 1972 setzte daraufhin Staatspräsident Giovanni Leone den Tag der Abstimmung auf den 11. Juni 1972 fest. Allerdings hatte die Frage des Umgangs mit dem Referendum zu erheblichen Spannungen innerhalb der Regierungskoalition aus DC und PSU geführt. Auf beiden Seiten gab es Stimmen, die sich für eine Kompromisslösung einsetzten in der Hoffnung, dass so auf die Abhaltung des Plebiszits verzichtet werden könne.
Verschiebung der Abstimmung Um den auf Ausgleich bedachten Kräften mehr Zeit zu verschaffen, löste Staatspräsident Leone am 28. Februar 1972, nur einen Tag nach Festsetzung des Abstimmunggstages, das Parlament auf. Das italienische Referendumsrecht sah vor, dass innerhalb eines Jahres nach einer Wahl kein Referendum stattfinden darf und die Wahl fand am 7. Mai 1972 statt. Das Referendum hätte daher frühestens am 8. Mai 1973 stattfinden können.
Allerdings legte das italienische Referendumsrecht weiterhin ein jährliches Zeitfenster vom 15. April bis 15. Juni fest, in dem einzig die Abhaltung von Plebisziten zulässig war. Die Ankündigung eines Plebiszits musste jedoch mindestens 45 Tage vor dessen Abhaltung erfolgen. Da das Referendum erst ab dem 8. Mai 1973 angekündigt werden durfte, jedoch bis zum letztmöglichen Referendumstermin am 15. Juni 1973 die Mindesankündigungsdauer von 45 Tagen nicht einzuhalten war, war die Abhaltung zwingend auf das nachfolgende Jahr 1974 zu verschieben. Weiterhin sah das Gesetz vor, dass ein aufhebendes Referendum zu entfallen hatte, wenn das betroffene Gesetz zwischenzeitlich wesentlich geändert worden war.
Die einen Kompromiss suchenden politischen Kräfte hofften nun darauf, dass eine solche gemeinsame Änderung des Scheidungsgesetzes im Parlament gelingen könnte. Letztlich lagen die verschiedenen Positionen jedoch zu weit auseinander und es konnte in den zwei Jahren keine Einigung ausgehandelt werden. Entsprechend kam es im Mai 1974 zu dem begehrten Referendum über das Scheidungsgesetz.
Abstimmungskampf mini|hochkant=0.8|Plakat der UDI im Abstimmungskampf Der Abstimmungskampf entwickelte sich zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die weitere Entwicklung der italienischen Gesellschaft. Während die DC und die rechtsradikale Movimento Sociale Italiano (MSI) für die Abschaffung (für ein „Ja“) des Gesetzes eintraten und leidenschaftlich den in ihren Augen bevorstehenden moralischen Niedergang des Landes anprangerten, setzten sich die mitte-links Parteien für den Erhalt des Gesetzes (für ein „Nein“) ein und beschworen die Öffnung und Demokratisierung Italiens. Unterstützt wurden die Parteien von einer großen Zahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich je nach Ausrichtung intensiv in den Abstimmungskampf einbrachten.
Der Abstimmungskampf fiel in die Zeit der bleiernen Jahre, die von einer starken Polarisierung zwischen rechts und links und politischen Gewaltakten beider Seiten geprägt waren. Auch wenn er überwiegend friedlich verlief, fand er doch in einer allgemeinen Atmosphäre der extremen Polarisierung statt. In den Monaten zuvor hatte es immer wieder Brandanschläge auf Parteibüros gegeben. Am Rande von Kundgebungen kam es wiederholt zu Handgreiflichkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern der Gesetzesaufhebung. Am 8. Mai 1974, nur wenige Tage vor der Abstimmung kam der junge linke Aktivist Silvio Serra ums Leben, als er bei einem Protest von einem Stein am Kopf getroffen wurde, was zu landesweitem Entsetzen führte. Auch die Entführung des Richters Mario Sossi durch die Brigate Rosse, wenngleich nicht im direkten Zusammenhang mit dem Referendum, trug zur allgemeinen Anspannung bei.
Am 6. April fand der Grand Prix der Eurovision (European Song Contest) statt, mit Gigliola Cinquetti und dem Lied „Sì“ als Beitrag Italiens. Dieses Ereignis wurde erst nach dem Referendum im italienischen Fernsehen gezeigt, um die Abstimmung nicht zu beeinflussen.
Ergebnis mini|hochkant=0.6|Ergebnisse nach Provinzen Das abrogative Referendum fand an zwei Tagen, am Sonntag und Montag, den 12. und 13. Mai 1974 statt. Von den gut 37,6 Millionen Stimmberechtigten ab 21 Jahre beteiligten sich 33.023.179 (= 87,7 %) am Referendum, womit das geforderte 50-%-Beteiligungsquorum klar überschritten wurde und die Abstimmung Verbindlichkeit erlangte. Es bestand Stimmpflicht, deren Verletzung mit Bußgeldern geahndet wurde. Die Abstimmungsfrage lautete:
Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine klare Mehrheit von 19.138.300 (= 59,3 %) gegen die Aufhebung des Scheidungsgesetzes („Nein“) und damit für die Beibehaltung des zivilen Scheidungsrechtes aus. Für die Aufhebung und damit die Rückkehr zum rein kirchlichen Scheidungsrecht („Ja“) stimmten 13.157.558 (= 40,7 %). Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei nur geringfügig erhöhten 2,2 %.
Es gab deutliche regionale Unterschiede: Im Venetien und im Süden war man mehrheitlich für die Abschaffung des Gesetzes, im Nordwesten und in der Mitte Italiens dagegen. In Südtirol überwog das „Nein“ mit 50,35 %.
Endergebnis des abrogativen Referendums über das Scheidungsgesetz in Italien vom 12./13. Mai 1974Database and Search Engine for Direct Democracy: Italien, 13. Mai 1974 : Aufhebung des Ehescheidungsgesetzes. Gebiet Stimmberechtigte(a) Abstimmende gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) 37.646.322 33.023.179 87,72 % 32.295.858 97,80 % 727.321 2,20 % 13.157.558 40,74 % 19.138.300 59,26 %
Folgen Das Referendum von 1974 war von großer Bedeutung für Italien. Einerseits markierte es den sichtbaren Beginn eines Prozesses der Modernisierung und schrittweisen Säkularisierung des Landes. Insbesondere die italienische Frauenbewegung wurde durch den Erfolg gestärkt und konnte mit der Modernisierung des Familienrechts 1975 und der Einführung des legalen Schwangerschaftsabbruchs im Jahr 1978 wichtige Erfolge feiern. Für die DC und die katholische Kirche war die Abstimmung eine schwere Niederlage, da es das bis dahin gepflegte Bild, eine vermeintliche Mehrheit der Gesellschaft zu vertreten, in Frage stellte.
Für die italienische Demokratie war das Referendum von besonderer Bedeutung, weil es die erstmalige Anwendung des in der Verfassung vorgesehenen Instruments bedeutete. Vor der Abstimmung hatte es große Sorge insbesondere bei den politischen Parteien vor dessen Anwendung gegeben. Die Abstimmung von 1974 zeigte jedoch, dass die italienische Gesellschaft, selbst während der enormen politischen Spannungen der bleiernen Jahre in der Lage war, sich auf direktdemokratischem Weg zu grundsätzlichen politischen Fragen zu verständigen. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten entwickelte sich das abrogative Referendum zu einem regelmäßigen und konstruktiv genutzten Mittel der italienischen Politik. Allein bis ins Jahr 2015 kam es zu über 60 abrogativen Referenden in Italien.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Italien #1974 Kategorie:Italienische Geschichte (20. Jahrhundert) Italien 1974 Kategorie:Scheidung