Hans Christoph von Leipziger (* 19. Januar 1717 in Wildenau; † 22. Januar 1791 in Wetzlar) war Rittergutsbesitzer und von 1760 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 275.
Herkunft und Familie Er entstammte der Wildenauer Linie des Adelsgeschlechts Leipzig und war der Sohn von Hans Dietrich von Leipziger und Gertrude Elisabeth, geborene von Schlieben. Die Familie war lutherisch und stellte immer wieder Beamte und Militärs in sächsischen und brandenburgischen Diensten. Sie war in Sachsen begütert.Jahns, S. 277. Sein nächstjüngerer Bruder war der preußische Generalmajor Heinrich Ernst von Leipziger (1718–1790).
Hans Christoph von Leipziger heiratete zweimalJahns, S. 276.: Henriette Elisabeth von Globig (ca. 1722–1775) 1783 Margaretha Friederika Philippina Frech (1724–1794). Ihr Vater und ihr Bruder arbeiteten als Advokaten und Prokuratoren am Reichskammergericht.Jahns, S. 278. Beide Ehen blieben kinderlos.
Der Assessor am Reichskammergericht, Hans Ernst von Globig, war durch die erste Frau von Hans Christoph von Leipziger dessen angeheirateter Neffe. Sie waren von 1789 bis 1791 gemeinsam Mitglieder des Gerichts.
Ausbildung Hans Christoph von Leipziger studierte 1734 bis 1738 Rechtswissenschaft an der Universität Wittenberg, die er dann ohne formalen Abschluss verließ.
Wirken 1748 wurde Hans Christoph von Leipziger zum kursächsischen Kammerrat ernannt, ab 1752 war er Assessor am Oberhofgericht Leipzig.Jahns, S. 279.
Nach dem Tod des Assessors am Reichskammergericht, Anton Gerlach von Schwarzenfels, 1752, der die von Kursachsen zu besetzende Richterstelle innegehabt hatte, präsentierte Kurfürst Friedrich August II. dem Reichskammergericht Hans Christoph von Leipziger noch Ende des gleichen Jahres als Nachfolger. Das Akkreditierungsverfahren zog sich allerdings und Richter wurden vom chronisch unterfinanzierten Reichskammergericht auch nur eingestellt, wenn die Bezahlung einigermaßen gesichert erschien. So dauerte es bis zum 11. Juli 1760, bevor Hans Christoph von Leipziger seinen Amtseid leisten konnte.
Der Siebenjährige Krieg (1756–1763) schädigte das Rittergut Wildenau ganz erheblich. Hans Christoph von Leipziger war anschließend hoch verschuldet. Als er 1767 aus Wien das Angebot erhielt, Mitglied des Reichshofrats zu werden, lehnte er das mit der Begründung ab, dass er sich den mit einer solchen Stelle verbundenen gesellschaftlichen Aufwand nicht leisten könne.Jahns, S. 280. Die finanzielle Potenz von Margaretha Frech war offensichtlich auch der Grund für seine zweite, unstandesgemäße Heirat 1783 mit ihr. Bei dieser Heirat brachte die Braut 5000 Taler Mitgift in die Ehe ein und ihre Schwester stellte weiter ein Darlehen in gleicher Höhe zur Verfügung. Mit dem Geld sollte das Rittergut entschuldet werden.
Hans Christoph von Leipziger wurde als einer der profiliertesten Assessoren des Reichskammergerichts in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gewürdigt. Aufgrund seiner hohen juristischen Qualifikation und seiner langjährigen Amtsdauer am Gericht kam seiner Beurteilung bei anstehenden Entscheidungen erhebliches Gewicht zu.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Einzelnachweise
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