Das Amtsgericht Adenau war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Adenau.

Geschichte In der Franzosenzeit wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu organisiert und es entstand das Friedensgericht Adenau im Bezirk des Tribunals erster Instanz Bonn. Preußen übernahm die französischen Gerichte und das Friedensgericht Adenau war nun dem Kreisgericht Bonn und ab 1820 dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Adenau. Es war weiter dem Landgericht Koblenz zugeordnet. Das Amtsgericht Adenau war für den Landkreis Adenau zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 557, Digitalisat. Am Amtsgericht Adenau bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 413 online.

1974 wurde das Amtsgericht Adenau durch das 18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zugeordnet.18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz

Gerichtsgebäude Das Amtsgerichtsgebäude Adenau (Kirchstraße 17–21) ist ein dreigeschossiger Putzbau aus den 1920er Jahren. Es steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch Liste der Kulturdenkmäler in Adenau Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz

Literatur Karlheinz Korden: Das Amtsgericht Adenau im Wandel der Zeiten, in: Jahrbuch der Stadt Adenau 1975

Einzelnachweise

Adenau Adenau Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1974 Kategorie:Bauwerk in Adenau Kategorie:Kulturdenkmal in Adenau Kategorie:Adenau