Das Amtsgericht Odenkirchen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Odenkirchen.
Geschichte In Preußen war bis 1879 das Friedensgericht Odenkirchen für Odenkirchen zuständig. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgericht Odenkirchen. Es war dem Landgericht Düsseldorf zugeordnet.
Das Amtsgericht Odenkirchen war für die Bürgermeistereien Liedberg, Odenkirchen und Schelsen aus dem Landkreis Gladbach sowie für die Bürgermeistereien Hochneukirch, Wanlo und Wickrath aus dem Kreis Grevenbroich zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat. Am Amtsgericht Odenkirchen bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 459 online.
1906 wurde das Landgericht Mönchengladbach neu geschaffen und das Amtsgericht Odenkirchen diesem zugeordnet.
Zum 1. Oktober 1944 wurde das Amtsgericht Odenkirchen aufgehoben.Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (eingesehen am 4. August 2026) Digitalisat Der Sprengel wurde dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zugeordnet. Bis 1961 fanden noch Amtsgerichtsverfahren des Rheydter Gerichtes im Gerichtsgebäude in Odenkirchen statt.Geschichte des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt
Gerichtsgebäude Zwischen 1914 und 1916 wurde das Amtsgerichtsgebäude erbaut. Es erlitt im Krieg schwere Schäden, diese wurden in der Nachkriegszeit jedoch behoben. Ende der 60er Jahre wurde das Gebäude abgerissen. Heute befindet sich an dessen Stelle das Schwanenweiher-Haus an der Kreuzung Hoemenstraße/Straßburger Allee.Semiha Ünlü: Das vergessene Gericht Odenkirchen; in: Rheinische Post vom 1. Juli 2010, Digitalisat.
Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz
Einzelnachweise
Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1944 Odenkirchen Kategorie:Organisation (Mönchengladbach)