Das Amtsgericht Dortmund-Hörde (bis 1928: Amtsgericht Hörde) war ein preußisches und dann nordrhein-westfälisches Amtsgericht mit Sitz in Hörde. Es wurde 1976 aufgehoben.
Geschichte Mit der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg wurde Ende 1811 das Friedensgericht Hörde als Gericht erster Instanz eingerichtet. Es war dem Tribunal erster Instanz Dortmund nachgeordnet. In Preußen war 1849 bis 1879 das Kreisgericht Dortmund für Hörde zuständig. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgericht Hörde.
Das Amtsgericht Hörde war für den Stadtbezirk Hörde, das Amt Aplerbeck ohne den Teil, der dem Amtsgericht Unna zugeordnet war, sowie die Gemeindebezirke Hacheney mit Benninghofen, Lücklemberg, Niederhofen, Wellinghofen und Wichlinghofen aus dem Amt Barop zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 523, Digitalisat. Am Amtsgericht Hörde bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 429 online.
1928 wurde Hörde nach Dortmund eingemeindet, entsprechend wurde das Amtsgericht in Amtsgericht Dortmund-Hörde umbenannt. Zum 30. Juni 1969 wurde das Amtsgericht Dortmund-Hörde aufgehoben. Der Sprengel wurde dem Amtsgericht Dortmund zugeordnet.Erstes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 24. Juni 1969 (GV. NW. S. 444)
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
Einzelnachweise
Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1969 Hoerde Hoerde Kategorie:Organisation (Dortmund)