mini|Chaloka Beyani (2010) Chaloka Beyani (geboren am 13. August 1959 in Chalimbana) ist ein sambischer Rechtswissenschaftler und Anwalt. Ein wichtiges Thema seiner Forschung sind die Menschenrechte von Binnenvertriebenen, seine wissenschaftliche Arbeiten haben die staatliche Politik zum Schutz von Binnenvertriebenen, insbesondere in Afrika, maßgeblich beeinflusst. Er war von 2010 bis 2016 Sonderberichterstatter für Binnenvertriebene beim UN-Menschenrechtsrat. Seit 2025 ist er UN-Sonderberater für die Verhütung von Völkermord.
Herkunft und Ausbildung Chaloka Beyani kam 1959 in der Gemeinde Chalimbana im Distrikt Chongwe in der südostsambischen Provinz Lusaka zur Welt. Er wuchs im Süden des Landes in Sinakoba auf. Er erwarb 1982 einen LL.B.-Abschluss und 1984 einen LL.M.-Abschluss von der Universität Sambia.
1988 immatrikulierte sich Beyani am St Cross College der University of Oxford, wechselte später ans Wolfson College. Sein Doktorvater war Professor Sir Ian Brownlie, Inhaber der Chichele-Lehrstuhls für Völkerrecht am All Souls College in Oxford. 1992 veröffentlichte Beyani seine Dissertation mit dem Titel „Human Rights Standards and the Free Movement of People within States“, die in Fachmedien als „bahnbrechend“ bezeichnet wurde.
Akademischer Werdegang Chaloka Beyani arbeitete als Dozent für Rechtswissenschaften an der Universität von Sambia (1984–1988), wo er Völkerrecht und Menschenrechte lehrte. An der Universität Oxford (1992–1995) war er Fellow am Wolfson College und hatte Lehraufträge für Rechtswissenschaften am Exeter College und am St Catherine’s College inne. Zudem war er Crown Prince of Jordan Fellow am Queen Elizabeth House (QEH) der Universität Oxford im Rahmen des Refugee Studies Centre (RSC). Darüber hinaus war er Gastwissenschaftler für Völkerrecht an der juristischen Fakultät der Universität Toronto und an der School of Law der Santa Clara University.
Beyani lehrte von 1996 bis 2025 als außerordentlicher Professor für Rechtswissenschaften an der London School of Economics internationales Menschenrechtsrecht, Binnenmigration (Bewegung von Personen innerhalb von Staaten) sowie internationale Migration (Bewegung von Personen zwischen Staaten).
Beyani erhielt Forschungsstipendien von der Association of Commonwealth Universities (1988–1991), der Ford Foundation (1991–1992), der Nuffield Foundation (1990 und 1992) und der Shaler Adams Foundation (1995).
Forschungsschwerpunkte seiner Arbeit sind neben Binnenvertreibung Bevölkerungstransfers, ein rechtebasierter Entwicklungsansatz, der Klimawandel, Sonderberichterstat sexuelle und reproduktive Gesundheit, Söldner und private Militärunternehmen, internationale Verträge und Verfassungen.
Er war Herausgeber des von Cambridge University Press im Auftrag der SOAS University of London veröffentlichten Journal of African Law, des International Journal of Refugee Law und bis 2020 des Journal of International Humanitarian Legal Studies.
Beyani war Senior Fellow im Brookings-LSE-Projekt zum Thema Binnenvertreibung an der Brookings Institution, von 2009 bis 2025 Mitglied des Internationalen Instituts für humanitäres Recht in San Remo und bis 2025 Mitglied des internationalen Forschungskonsortium PeaceRep bei der Edinburgh Law School.
Rechtsberatung Beyani war als Rechtsberater und Experte für eine Reihe von UN-Organisationen tätig, darunter das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (UNHCHR) und das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), der Weltgesundheitsorganisation, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und dem Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen sowie der Europäischen Union (EU), dem Commonwealth-Sekretariat und der Afrikanischen Union (AU). Er war Mitglied des hochrangigen Gremiums namhafter Persönlichkeiten der Afrikanischen Union zur Bildung einer Regierung der Afrikanischen Union und der 2009 eingerichteten Joint AU-EU Ad hoc Expert Group on the Principle of Universal Jurisdiction.
Beyani gehörte zu einem Expertenteam, das von der Internationalen Kommission für Intervention und staatliche Souveränität (ICISS) mit der Ausarbeitung des Kapitels „Schutzverantwortung“ beauftragt wurde. Seine Aufgabe bestand darin, die Begriffe „staatliche Souveränität“ und „Intervention“ im Völkerrecht zu untersuchen. Seine Erkenntnisse flossen in die endgültige Formulierung der Schutzverantwortung ein, wie sie vom UN-Weltgipfel 2005 gebilligt wurde.
Als Rechtsberater der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen entwarf und verhandelte Beyani den 2006 abgeschlossenen Pakt der Afrikanischen Großen Seen über Frieden, Stabilität und Entwicklung, der elf Friedensverträge und den ersten rechtsverbindlichen Vertrag über den Schutz und die Unterstützung von Binnenvertriebenen enthielt.
Beyani war Mitglied des offiziellen Expertenkomitees, das die Verfassung Kenias von 2010 ausarbeitete.
Er war offizieller Vermittler zwischen der Regierung von Mosambik und der bewaffneten Oppositionsrebellengruppe RENAMO während des Friedensprozesses, der 2019 zum Maputo-Abkommen führte und entwarf Verfassungsänderungen, die dezentralisierende Prinzipien stärken sollten.
2022 beobachtete er als Mitglied der Commonwealth Elections Observer Group die kenianischen Parlamentswahlen.
Menschenrechtsarbeit 2005 wurde Beyani von der Afrikanischen Union beauftragt, das Übereinkommen der Afrikanischen Union zum Schutz und zur Unterstützung Binnenvertriebener (das Kampala-Übereinkommen) auszuarbeiten und zu verhandeln, das Übereinkommen wurde 2009 verabschiedet.
Beyani folgte 2010 dem Schweizer Walter Kälin als Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Binnenvertriebenen beim UN-Menschenrechtsrat. In seiner Amtszeit veröffentlichte er fast 40 Länderberichte. 2016 wurde er von Cecilia Jimenez-Damary abgelöst.
Von 2013 bis 2014 war er Vorsitzender des Koordinierungsausschusses für Sonderverfahren des UN-Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR). Seine Aufgabe war, die Abstimmung zwischen den UN-Sonderberichterstattern für Menschenrechte zu verbessern und als Brücke zwischen ihnen und dem OHCHR, dem umfassenderen UN-Menschenrechtsrahmen und der Zivilgesellschaft zu fungieren.
Im Jahr 2018 vertrat Beyani den Südsudan bei den Beratungen zur Kampala-Konvention (African Union Convention for the Protection and Assistance of Internally Displaced Persons in Africa), der Unterstützung des Ratifizierungsprozesses, der Ausarbeitung der notwendigen nationalen Gesetze zur Umsetzung, der Schaffung eines Rahmens für den Schutz und die Unterstützung von Binnenvertriebenen sowie Festlegung von Bestimmungen für nachhaltige Lösungen. Im Folgejahr verabschiedete der Südsudan diesen Gesetzesentwurf als „Gesetz zum Schutz und zur Unterstützung von Binnenvertriebenen 2019“. Im Jahr 2019 wurde Beyani von den Vereinten Nationen und der äthiopischen Regierung eingeladen, dort einen entsprechenden Prozess durchzuführen.
Beyani gehörte von 2019 bis 2025 neben Alexandra Bilak, Walter Kälin und Elizabeth Ferris der Expert Advisory Group des High-Level Panel on Internal Displacement beim UN-Generalsekretär an.
Im Jahr 2020 wurde Beyani von der UN-Hochkommissarin Michelle Bachelet für Menschenrechte zum Mitglied der Unabhängigen UN-Untersuchungskommission für Libyen ernannt, die mutmaßliche Verstöße und Missbräuche des internationalen Menschenrechts und des humanitären Völkerrechts im libyschen Bürgerkrieg durch alle beteiligten Parteien dokumentieren sollte. Auf der Grundlage der Berichte dieser Expertenkommission erließ der Internationale Strafgerichtshof 2024 sechs Haftbefehle. 2023 wurde Beyani Mitglied der Expertengruppe beim UNHCR zum Schutz von Binnenvertriebenen (Internally displaced person IDP).
2024 führte Beyani im Auftrag des UNHCR nationale Konsultationen durch, um Armeniens Bemühungen zur Ausarbeitung von Gesetzen zum Schutz und zur Unterstützung von Binnenvertriebenen gemäß internationalen Standards und bewährten Verfahren zu unterstützen.
Ebenfalls 2024 wurde er in eine Referenzgruppe für Übergangsjustiz in Afrika berufen, die die Afrikanische Union gemeinsam mit dem Zentrum für Gewaltforschung und Versöhnung (CSVR) und mit Unterstützung der Europäischen Union einrichtete.
Von 2010 bis 2025 beriet er den britischen Außenminister in Menschenrechtsfragen.
Im August 2025 wurde er von UN-Generalsekretär António Guterres als Nachfolger von Alice Wairimu Nderitu zum UN-Sonderberater für Genozidprävention ernannt.
Sonstiges Engagement Beyani ist ehemaliges Mitglied des Vorstands des International Centre for the Protection of Human Rights (INTERIGHTS), des Open Society Justice Initiative, des African Book Trust, des Beirates von Oxfam und der Minority Rights Group International (MRG).
Veröffentlichungen (Auswahl) Bücher Protection of the Right to Seek and Obtain Asylum under the African Human Rights System (Martinus Nijhoff, 2013) ISBN 978-90-04-16341-6 Collected Essays on the Use of International Law (Cameron May Publishing, 2013) ISBN 978-1-907174-12-4 African Exodus: Refugee Crisis, Human Rights, & the 1969 OAU Convention (mit Chris Stringer) (Human Rights First, 1995) ISBN 978-0-934143-73-8 Human Rights Standards and the Free Movement of People within States (Oxford University Press, 2000) ISBN 978-0-19-826821-5 Blackstone’s Guide to the Asylum and Immigration Act 1996 (mit Leonard Leigh) (Blackstone Press, 1996) ISBN 978-1-85431-591-5
Journalartikel
Buchbeiträge ‘Reconstituting the universal: human rights as a regional idea’, in Conor Gearty and Costas Douzinas (eds.), The Cambridge Companion to Human Rights Law (Cambridge University Press, 2012) ISBN 978-1-107-01624-8 ‘The Role of Human Rights Bodies in Protecting Refugees’, in Anne Bayefsky (ed.), Human Rights and Refuges, Internally Displaced Persons and Migrant Workers (Kluwer, 2006) ISBN 978-90-04-14483-5 T‘he Legal Premises for the International Protection of Human Rights’, in Guy S. Goodwin-Gill and Stefan Talmon (eds.), The Reality of International Law: Essays in Honour of Ian Brownlie (Oxford University Press, 1999) ISBN 978-0-19-826837-6 ‘Toward a More Effective Guarantee of Women’s Rights in the African Human Rights System’, in Rebecca J. Cook (ed.), Human Rights of Women: National and International Perspectives (University of Pennsylvania Press, 1994) ISBN 978-0-8122-1538-0
Weblinks
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Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsanwalt (Sambia) Kategorie:Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert) Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert) Kategorie:Hochschullehrer (Universität von Sambia) Kategorie:Hochschullehrer (University of Oxford) Kategorie:Hochschullehrer (London School of Economics and Political Science) Kategorie:Menschenrechtsaktivist (Sambia) Kategorie:Absolvent der University of Oxford Kategorie:UN-Sonderberichterstatter Kategorie:Sambier Kategorie:Geboren 1959 Kategorie:Mann