Das Amtsgericht Mühlberg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mühlberg/Elbe.
Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Mühlberg die Gerichtskommission Mühlberg des Kreisgerichtes Liebenwerda. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Mühlberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Mühlberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Liebenwerda den Stadtbezirk Mühlberg, der Amtsbezirk Fichtenberg und der Amtsbezirk Coßdorf mit Ausnahme der Gemeindebezirke Bönitz und Kauxdorf und des Gutsbezirkes Kötten.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 491, Digitalisat
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online 1943 wurde das Amtsgericht Mühlberg zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Liebenwerda und 1945 wurde das Amtsgericht geschlossen.Eintrag beim Landesarchiv.
Einzelnachweise
Muhlberg Kategorie:Mühlberg/Elbe Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945