Das Amtsgericht Kemberg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Kemberg.

Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Kemberg die Gerichtskommission Kemberg des Kreisgerichtes Wittenberg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Kemberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Kemberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Wittenberg den Stadtbezirk Kemberg, der Amtsbezirk Radis mit Ausnahmen des Gemeinde- und Gutsbezirks Radis, der Amtsbezirk Trebitz ohne die Gemeindebezirke Kleinzerbst und Österitz, aus dem Amtsbezirk Bleesen der Gemeindebezirk Bergwitz, aus dem Amtsbezirk Reinharz die Gemeindebezirke Ateritz und Gommlo und aus dem Amtsbezirk Wartenburg der Gemeindebezirk Dorna.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 491, Digitalisat

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Seyda gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online Das Amtsgericht Kemberg wurde 1943 aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Wittenberg zugeordnet.Eintrag beim Landesarchiv.

Einzelnachweise

Kemberg Kategorie:Kemberg Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1943