Die von der deutschen Polizei herausgegebenen bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge wurden erstellt, um im Rahmen der Beratung von Ratsuchenden geeignete Fachbetriebe benennen zu können.

Die Prävention von Einbrüchen, Überfallen und sonstigen Eigentumsdelikten ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der polizeilichen Arbeit in Deutschland. Neben repressiven Maßnahmen spielt die technische Prävention eine immer größere Rolle.

Hierfür gibt es in allen Bundesländern sogenannten Kriminal-/polizeiliche Beratungsstellen die ratsuchende Mitbürgerinnen/Mitbürgern sowie Institutionen/Unternehmen Informationen und Tipps geben, wie man sich gegen kriminelle Handlungen schützen kann. Sie arbeiten neutral, kostenlos und produktunabhängig.

Um den Ratsuchenden für die einzelnen Gewerke im Bereich der Sicherungs- und Überwachungstechnik entsprechende Fachbetriebe benennen zu können, wurden entsprechende Voraussetzungen in sogenannten Pflichtenkatalogen festgeschrieben.

Diese Voraussetzungen müssen von den Betrieben erfüllt werden, damit sie in der polizeilichen Datenbank gelistet und über die entsprechende Fachbetriebssuche abgerufen werden können.

Die gelisteten Fachbetriebe müssen die Voraussetzungen erfüllen und nachweisen sowie sich verpflichten, die in den Pflichtenkatalogen enthaltenen Bedingungen einzuhalten, wie insbesondere:

Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal, welches entsprechend geschult ist und in regelmäßigen Abständen weitergebildet wird Fachgerechte Planung, Projektierung, Installation und Instandhaltung entsprechender Technik Verwendung von entsprechenden geprüften und zertifizierten Produkten Fachgerechte Montage und Einhaltung der für das jeweilige Gewerk gültigen anerkannten Regeln der Technik Unterhaltung eines entsprechenden lnstandhaltungsdienstes Dokumentation, wie insbesondere die Ausstellung der entsprechend vorgegebenen Anlagenbeschreibung nach der Installation Einhaltung der polizeilichen Empfehlungen

Pflichtenkataloge Derzeit gibt es folgende vier bundeseinheitliche Pflichtenkataloge: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Fachbetriebe von Mechanischen Sicherungseinrichtungen Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Fachbetriebe von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Fachbetriebe von Videosicherheitssystemen Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

Die aktuellen Versionen der Pflichtenkataloge können im polizeilichen Internetportal K-EINBRUCH.dePolizeiliche Pflichtenkataloge. Abgerufen am 28. August 2026. abgerufen werden.

Fachbetriebe Fachbetriebe, welche die erforderlichen formellen, personellen und technischen Voraussetzungen des entsprechenden Pflichtenkataloges erfüllen, werden in einer bundesweit gültigen Datenbank eingetragen, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Diese findet man über das offizielle und neutrale polizeiliche Internetportal K-EINBRUCH.deK-EINBRUCH Infoseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Abgerufen am 28. August 2026. in der sogenannten Polizeilichen Fachbetriebssuche.Polizeilich empfohlene Fachbetriebe. Abgerufen am 28. August 2026.

Kriminal-/ polizeiliche Beratungsstellen Tätigkeiten der Kriminal-/polizeilichen Beratungsstellen sind insbesondere:

Beratung von Bürgerinnen und Bürgern Einbruchschutz für Wohnungen und Häuser Mechanische Sicherungstechnik (Fenster, Türen, Nachrüstsysteme) Elektronische Überwachungstechnik (EMA, Video, Zutritt) Verhaltenstipps zur Prävention

Beratung von Unternehmen und Behörden Sicherungskonzepte für Gewerbeobjekte Risikoanalysen Empfehlungen zu Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen, Videosicherungssystemen, Zutrittskontrolle etc. Schutz vor Überfällen, Vandalismus und Diebstahl

Objektbegehungen Analyse baulicher Schwachstellen Bewertung vorhandener Sicherungs- und Überwachungstechnik Erstellung eines Maßnahmenkatalogs

Öffentlichkeitsarbeit Präventionskampagnen Vorträge, Messen, Informationsveranstaltungen Zusammenarbeit mit Kommunen, Versicherern

Siehe auch

Einbruchschutz Einbruchmeldeanlage Gefahrenmeldeanlage Überfallmeldeanlage Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei

Weblinks Pflichtenkataloge für Errichterunternehmen, auf polizei.bayern.de Website k-einbruch.de

Einzelnachweise

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