Der Röntgentaler Prozess (auch Röntgentaler-Mordprozess) war ein politischer Prozess in der Spätphase der Weimarer Republik, der im Sommer 1930 verhandelt wurde. Der Prozess, in dem sich eine größere Zahl von Berliner SA-Angehörigen wegen der am 5. März 1930 verübten Tötung eines Angehörigen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold zu verantworten hatte, fand zeitgenössisch große Beachtung und wird in der geschichtswissenschaftlichen Literatur häufig als Beispiel für die begünstigende Behandlung rechtsgerichteter Täter durch die Justiz in der Weimarer Republik angeführt.

Die dem Prozess zugrundeliegende Tat Am Abend des 5. März 1930 kam es in Röntgental im Kreis Niederbarnim bei Berlin (heute ein Ortsteil von Panketal bei Berlin) zu Reibereien zwischen SA-Leuten des lokalen Sturmtrupps 29, die einen Truppabend in ihrem in dem Ort befindlichen Sturmlokal abhielten und Angehörigen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, die eine Zusammenkunft in dem nahegelegenen Lokal Meisl in der Bahnhofstraße abhielten. Die SA-Leute rempelten Reichsbanner-Männer an, als diese ihr Lokal aufsuchten.

Die SA-Leute riefen daraufhin von ihrem Sturmlokal (dem Lokal Edelweiß) aus telefonisch Verstärkung aus Berlin herbei. Namentlich ersuchten sie Angehörige des 2. Berliner SA-Sturms und Angehörige eines Trupps des Berliner Sturms 29 in Pankow ihnen beizustehen. Im Bierlokal Franz stellte der SA-Führer Erich Markwardt (* 27. Januar 1909 in Berlin; † 1992 in Mannheim) einen "verläßlichen" Einsatztrupp zusammen.

Als die Verstärkung eingetroffen war, unternahm gegen 21.00 Uhr eine Gruppe von nun dreißig bis vierzig SA-Männern unter dem Kommando von Markwardt einen Feuerüberfall auf das Lokal Meisl als die Reichsbannerleute begannen, dieses zu verlassen. Es wurde zugleich der Versammlungsraum des Lokals, in dem ein Mietsverein tagte, sowie der Hauseingang und die Straße beschossen. Bei dem heftigen Beschuss des Gebäudes wurde ein Arbeiter (ein Gärtner) namens Karl Kubow durch Bauch- und Kopfschüsse, die ihm mit Dum-Dum-Munition zugefügt wurden, so schwer getroffen, dass er am nächsten Tag im Krankenhaus starb. Vier weitere Arbeiter wurden schwer verletzt, überlebten aber. Dies waren der Werkmeister Erich Uhlig (mehrere Beinschüsse), der junge Arbeiter Kurt Seifert (mehrere Beinschüsse) und der Kassenbote Gebauer (zwei Kugeln in Bauch und Oberarm).

Die Tat soll, der kommunistischen Literatur zufolge, „unter der werktätigen Bevölkerung [Berlins] unbeschreibliches Entsetzen und Empörung ausgelöst“ haben.

Der Prozess Achtzehn Personen, denen eine Teilnahme an dem Überfall vom 5. März vorgeworfen wurde, wurden vor dem Berliner Landgericht III angeklagt. Unter den Angeklagten waren drei jugendliche und fünf minderjährige Personen (Mittelschüler). Hauptangeklagter war Erich Markwardt. Die Verhandlung des Röntgentaler Prozess begann am 14. Juli 1930 unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Kurt Ohnesorge.

Während der Verhandlungen leugneten die Angeklagten jede Schuld, wobei sie mitunter absurde Behauptungen aufstellten. Ein Angeklagter erklärte beispielsweise auf die von der Anklage an ihn gerichtete Frage, wie er in den Besitz einer Stahlrute und eines Revolvers gelangt sei, dass er beides im Walde (!) gefunden habe.

Der Prozess endete im August 1930: Erich Markwardt vom SA-Sturm 2 wurde am Ende des Prozesses der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Landfriedensbruch und Raufhändel zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weitere Angeklagte - darunter der Obertertianer Alfred Schlenther, der Schüler Renner und der Bautechniker Gerhard von Zitzewitz - erhielten Gefängnisstrafen, fünf Personen wurden freigesprochen.

Beurteilung Bereits die zeitgenössische Presse kritisierte vielfach, dass das Gericht eine übermäßig wohlwollende Haltung gegenüber den (aus dem extremen rechten Lager kommenden) Angeklagten einnehmen würde. Die kommunistische Rote Fahne bezeichnete den Gerichtsvorsitzenden Ohnesorge aufgrund ihrer Wahrnehmung, dass er bemüht gewesen sei, die Angeklagten möglichst schonend zu behandeln, als "Pflegevater der Nazis".

In der Forschungsliteratur nach 1945 wird der Prozess gelegentlich als Beispiel für die vielfach "auf dem rechten Auge blinde" Justiz der Zeit von 1919 bis 1933 gewertet und angeführt.

Künstlerische Verarbeitung Kurt Tucholsky verarbeitete den Prozess in dem Gedicht Aussage eines Nationalsozialisten vor Gericht, das er unter dem Pseudonym Theobald Tiger erstmals in der Ausgabe 37 der Arbeiter Illustrierte Zeitung von 1930 veröffentlichte.Kurt Tucholsky: Gesammelte Werke in zehn Bänden, Bd. 8, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 241f. (Digitalisat bei zeno.org)

Literatur Oliver Reschke: Der Kampf um die Macht in einem Berliner Arbeiterbezirk. Nationalsozialisten am Prenzlauer Berg 1925–1933, 2008. Mord und immer wieder Mord! Eine Chronik der Gewaltverbrechen des deutschen Imperialismus seit 1919, 1966, S. 20.

Einzelnachweise

Kategorie:Gerichtsprozess (20. Jahrhundert) Kategorie:Politik (Weimarer Republik) Kategorie:Konflikt 1930