Die Dorflinde in Reichenbach, einem Ortsteil der Stadt Hessisch Lichtenau im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis, wurde bereits in der Mitte der 1930er Jahre zu einem Naturdenkmal erklärt. Das Pflanzdatum ist unbekannt. Ihr Alter wurde in einem 1984 erschienenen Buch auf rund 140 Jahre geschätzt.Dorfanger im Werra-Meißner-Kreis. In: Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland. S. 165 f.

Standort Das erstmals im Jahr 1089 als „Richenbach“ erwähnte Reichenbach liegt am südlichen Rand der Lichtenauer Hochfläche. Der Anger des Dorfes, in dessen Mitte sich die Linde mit einer umlaufenden Bank erhebt, befindet sich unterhalb der Klosterkirche Reichenbach, auf halber Höhe zwischen dem Kirchhof und der Schlossstraße. Das heutige Aussehen, mit der hohen Mauer aus Sandsteinquadern, entstand wahrscheinlich 1834, wie eine eingemeißelte Jahreszahl vermuten lässt. Bereits im 18. Jahrhundert gab es in der Nähe der Kirche schon zwei runde oder halbrunde und wohl auch ummauerte Lindenplätze, die vielleicht einst als Versammlungsort und Gerichtsstätte dienten. Einer der nicht mehr erhaltenen Plätze soll bei der Klosterstraße 3, der andere auf der Schlossstraße, bei der Einmündung zum Steinberg gelegen haben.Reichenbach, Werra-Meißner-Kreis. In: Historisches Ortslexikon. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 8. Mai 2026.Neuer Anger in Reichenbach. In: Gerichtsstätten in Hessen. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 8. Mai 2026.Alte Anger in Reichenbach. In: Gerichtsstätten in Hessen. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 8. Mai 2026.

mini|hochkant|links|Anger mit dem Treppenaufgang zum Kirchhof mini|Dorflinde mit umlaufender Bank Schutz Anlässlich der Neuregelung des Naturschutzes durch das Naturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 wurde die Linde mit Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde unter der laufenden Nummer 67 in das Naturdenkmalbuch des Kreises Witzenhausen eingetragen und erhielt mit dem Inkrafttreten der „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel“ am 1. November 1936 den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes.Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel vom 21. Juli 1936. In: Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel. Nr. 44 vom Sonnabend, 31. Oktober 1936. Mit der Einführung des Bundesnaturschutzgesetzes, das das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz ablöste, wird der Baum als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur“ durch den § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt.Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). § 28 Naturdenkmäler. Website des Bundesministeriums der Justiz; abgerufen am 8. Mai 2026. In der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises hat die Dorflinde die Nummer ND 636.065.

Der kreisrund ummauerte Anger auf halber Höhe zwischen der von der Kirche besetzten Terrasse und der Talsiedlung wird aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschütztReichenbach. In: Peer Zietz: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Werra-Meißner-Kreis 3, Altkreis Witzenhausen. S. 459 f. und ist nach § 2 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen unter der Nummer 41002 eingetragen worden.Anger, Hessisch Lichtenau-Reichenbach, Steinberg. In: Kulturdenkmäler in Hessen. Website des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen; abgerufen am 8. Mai 2026.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Naturdenkmal im Werra-Meißner-Kreis Kategorie:Geographie (Hessisch Lichtenau) Kategorie:Kulturdenkmal in Hessisch Lichtenau Kategorie:Individuelle Linde oder Baumgruppe mit Linden Kategorie:Einzelbaum in Hessen Kategorie:Einzelbaum in Europa