Friedrich Wilhelm Becherer auch Christian Friedrich Becherer (* um 1730 in Spandau; † nach 1804) war ein preußischer Verwaltungsbeamter.
Leben
Herkunft und familiärer Hintergrund Friedrich Wilhelm Becherer entstammte einer Handwerkerfamilie, die in Spandau fest verwurzelt war.
Der Großvater Friedrich Wilhelms, Tobias Becherer, übte das Gewerbe des Schönfärbers aus und war als Bürger in Spandau ansässig. Das Schönfärberhandwerk unterschied sich grundlegend vom einfachen Färberhandwerk. Während gewöhnliche Färber vor allem mit preiswerten, oft wenig lichtechten Farben arbeiteten und manchmal sogar dem unehrlichen Handwerk zugerechnet wurden, spezialisierten sich Schönfärber auf das Färben edler Stoffe in kostbaren, lichtechten Farben. Sie verwendeten teure Farbstoffe wie Indigo für Blautöne, Krapp für Rottöne oder Cochenille für Scharlach. Das Handwerk erforderte umfangreiches chemisches und technisches Wissen, denn die verschiedenen Stoffe – Wolle, Seide, Leinen – verlangten unterschiedliche Beiz- und Färbeverfahren. Zudem war beträchtliches Kapital notwendig, um die kostspieligen Farbstoffe, die oft importiert wurden, anzuschaffen und zu lagern. Schönfärber gehörten daher zur wohlhabenderen Schicht des Handwerkerstandes und genossen hohes Ansehen in ihrer Zunft.
Friedrich Wilhelms Vater, Carl Becherer, wurde um 1691 geboren und setzte die handwerkliche Tradition der Familie fort. Im Frühjahr 1713 erwarb er als Schönfärber das Bürgerrecht in Spandau.
Die Erwerbung des Bürgerrechts war ein formaler Akt von erheblicher rechtlicher und sozialer Tragweite. Das Bürgerrecht war nicht einfach eine Wohnsitzbescheinigung, sondern ein Privileg, das mit Rechten und Pflichten verbunden war. Zu den Rechten gehörten die Ausübung eines Gewerbes innerhalb der Stadt, der Erwerb von städtischem Grundbesitz, die Teilnahme an den städtischen Korporationen und Zünften sowie politische Mitspracherechte in der städtischen Selbstverwaltung. Die Pflichten umfassten die Zahlung von Bürgergeld und städtischen Abgaben, die Teilnahme an der Bürgerwehr und den Wachdiensten sowie die Befolgung der städtischen Ordnungen.
Schulbildung am Gymnasium Zum Grauen Kloster Im September 1745, im Alter von etwa fünfzehn Jahren, trat Friedrich Wilhelm Becherer in das Gymnasium Zum Grauen Kloster in Berlin ein. Das Gymnasium war eine der renommiertesten Bildungseinrichtungen Preußens. Es verdankte seinen Namen dem ehemaligen Franziskanerkloster in Berlin, in dessen Gebäuden es untergebracht war. Die Franziskaner, im Volksmund wegen ihrer grauen Kutten als Graue Brüder bezeichnet, hatten das Kloster im 13. Jahrhundert gegründet. Nach der Reformation wurde das Kloster aufgelöst, und 1574 richtete Kurfürst Johann Georg in den Gebäuden eine Schule ein, die sich zu einer der führenden Gelehrtenschulen der Mark Brandenburg entwickelte.
Universitätsstudium in Königsberg Nach Abschluss seiner Gymnasialzeit schrieb sich Friedrich Wilhelm Becherer am 5. Mai 1751 an der Albertus-Universität Königsberg ein.
Obwohl die Quellen nicht explizit angeben, welche Fakultät Becherer besuchte, lässt seine spätere Karriere in der Verwaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Studium der Rechtswissenschaften schließen. Alternativ oder ergänzend könnte Becherer auch Kameralwissenschaften studiert haben.
Eintritt in den preußischen Staatsdienst Nach Abschluss seines Studiums in Königsberg trat Friedrich Wilhelm Becherer in den preußischen Staatsdienst ein. Der genaue Zeitpunkt seines Dienstantritts ist nicht überliefert, doch lässt sich vermuten, dass er nach mehrjährigem Studium, vermutlich zwischen 1754 und 1756, seine erste Anstellung fand.
Er schlug seine berufliche Laufbahn in der Gumbinner Kriegs- und Domänenkammer ein, wo er sich zunächst als überzähliger Beamter im Subalterndienst bewährte. Die Bezeichnung „überzählig“ bedeutete, dass er nicht auf einer regulären, im Stellenplan vorgesehenen Position saß, sondern gewissermaßen außerhalb des Planstellensystems beschäftigt wurde. Die Praxis, überzählige Beamte zu beschäftigen, war im preußischen Staatsdienst weit verbreitet und erfüllte mehrere Funktionen. Zum einen ermöglichte sie es jungen Akademikern, praktische Verwaltungserfahrung zu sammeln und sich für höhere Positionen zu qualifizieren. Zum anderen diente sie als Wartezeit, bis eine reguläre Stelle frei wurde. Überzählige Beamte erhielten oft nur eine geringe oder gar keine Besoldung und mussten von ihrem Privatvermögen oder von der Unterstützung ihrer Familien leben. Dies setzte ein gewisses finanzielles Polster voraus und trug zur sozialen Selektion des Beamtentums bei.
Zu den Hauptaufgaben der Kriegs- und Domänenkammern gehörten die Verwaltung und Verpachtung der königlichen Domänen, die Aufsicht über die Domänenpächter und die Sicherstellung, dass die Pachtgelder pünktlich und vollständig entrichtet wurden. Ferner waren sie für die Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Steuern in ihrem Bezirk verantwortlich, darunter die Kontribution der Städte, die Grundsteuer auf dem Land und verschiedene Verbrauchssteuern. Die Kammern übten die Aufsicht über die städtischen Verwaltungen aus, genehmigten städtische Haushalte, kontrollierten die Rechnungsführung und griffen bei Missständen ein. Sie waren zuständig für die Förderung von Handel, Gewerbe und Manufakturen, erteilten Konzessionen und Privilegien und überwachten die Zünfte. Die Verwaltung der Forsten, die Aufsicht über das Bergwesen, die Durchführung von Kolonisationsprojekten zur Ansiedlung neuer Bewohner in dünn besiedelten Gebieten, die Organisation der Einquartierung und Verpflegung der Truppen sowie die Mitwirkung bei der Rekrutierung – all dies fiel in den Zuständigkeitsbereich der Kammern.
Die Kriegs- und Domänenkammer Gumbinnen, bei der Becherer seine Laufbahn begann, war für die Verwaltung Litauens zuständig, jenes östlichen Teils Ostpreußens, der sich von der Memel bis zur polnischen Grenze erstreckte. Diese Region unterschied sich in vielerlei Hinsicht von den westlicheren Provinzen Preußens. Sie war dünn besiedelt, großenteils von ausgedehnten Wäldern und Sümpfen bedeckt, und wirtschaftlich weniger entwickelt. Die Bevölkerung war ethnisch gemischt: Neben Deutschen lebten hier Litauer, die ihre eigene Sprache sprachen und oft noch an alten Traditionen festhielten, sowie kleinere Gruppen von Polen und anderen Nationalitäten.
Die wirtschaftliche Basis der Region bildete vor allem die Landwirtschaft, insbesondere die Gutswirtschaft auf den großen Domänen und Rittergütern. Der Handel war weniger ausgeprägt als in den Küstenstädten Westpreußens, und das städtische Gewerbe befand sich vielfach in einem bescheidenen Zustand. Die preußische Regierung unternahm erhebliche Anstrengungen, um diese rückständige Region zu entwickeln, durch Kolonisationsprojekte neue Siedler anzulocken, Sümpfe trockenzulegen, die Landwirtschaft zu verbessern und Manufakturen anzusiedeln. Die Kriegs- und Domänenkammer Gumbinnen spielte bei all diesen Bemühungen eine zentrale Rolle.
Aufstieg zum Kammersekretär Anfang 1764 wurde Friedrich Wilhelm Becherer zum zweiten Kammersekretär ernannt. Diese Beförderung, die nach mehrjähriger Bewährung im Subalterndienst erfolgte, markierte den Übergang von den untersten Rängen der Verwaltungshierarchie in eine Position mit deutlich größerer Verantwortung und besserem Status. Die Kammersekretäre bildeten das organisatorische Rückgrat der Kriegs- und Domänenkammern.
Zu den Aufgaben der Kammersekretäre gehörte in erster Linie die Protokollführung bei den Sitzungen des Kammerdirektoriums. Die Kriegs- und Domänenkammern arbeiteten nach dem Kollegialprinzip, das heißt, die wichtigen Entscheidungen wurden in Sitzungen des gesamten Kollegiums getroffen, an denen der Präsident und die Räte teilnahmen. Der Kammersekretär musste bei diesen Sitzungen anwesend sein, die Verhandlungen genau mitschreiben, die verschiedenen vorgetragenen Meinungen festhalten und schließlich ein vollständiges Protokoll anfertigen, das von den Räten genehmigt und unterzeichnet wurde. Diese Protokolle bildeten die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und waren von größter rechtlicher Bedeutung.
Darüber hinaus waren die Kammersekretäre für die gesamte Korrespondenz der Kammer verantwortlich. Sie fertigten Entwürfe von Schreiben an das Generaldirektorium in Berlin, an andere Behörden, an Stadtverwaltungen, an Domänenpächter und an Privatpersonen an. Diese Schreiben mussten in der korrekten Kanzleisprache abgefasst sein, die richtigen Formeln und Anreden verwenden und den Inhalt präzise wiedergeben. Nach Genehmigung durch die zuständigen Räte wurden die Schreiben in Reinschrift ausgefertigt, mit dem Kammersiegel versehen und abgesandt.
Die Verwaltung des Archivs und der Registratur fiel ebenfalls in den Aufgabenbereich der Kammersekretäre. Alle eingehenden und ausgehenden Schriftstücke mussten registriert, systematisch abgelegt und so aufbewahrt werden, dass sie bei Bedarf schnell wieder aufgefunden werden konnten. In einer Behörde, die Tausende von Vorgängen pro Jahr bearbeitete, war eine funktionierende Registratur unerlässlich.
Als zweiter Kammersekretär stand Becherer im Rang unter dem ersten Kammersekretär, der die Oberaufsicht über die Kanzlei führte. Dennoch hatte er bereits erhebliche Verantwortung und war unmittelbar an allen wichtigen Vorgängen der Kammer beteiligt. Die Position war mit einem deutlich höheren Gehalt verbunden als die eines Subalternbeamten und bot zudem bessere Aufstiegschancen.
Beförderung zum Kanzleidirektor und Kriegsrat und Aufnahme ins Kollegium als Kriegs- und Domänenrat In den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts erfolgte ein weiterer bedeutender Karriereschritt: Friedrich Wilhelm Becherer avancierte zum Kanzleidirektor mit dem Titel Kriegsrat.
Im Dezember 1777 erhielt er Sitz und Stimme im Kollegium der Kriegs- und Domänenkammer Gumbinnen sowie ein eigenes Departement. Gleichzeitig wurde er zum Kriegs- und Domänenrat ernannt.
Die Zuweisung eines eigenen Departements an Becherer war ein integraler Bestandteil seiner Ernennung zum Kriegs- und Domänenrat. Die Kriegs- und Domänenkammern waren intern in verschiedene Departements gegliedert, um die Arbeitslast zu bewältigen und eine gewisse Spezialisierung zu ermöglichen. Diese Departements konnten nach verschiedenen Kriterien gebildet werden. Manche Kammern organisierten sich nach Sachgebieten: Ein Rat war für die Domänenverwaltung zuständig, ein anderer für das Steuerwesen, ein dritter für Forsten, ein vierter für Handel und Gewerbe. Andere Kammern, insbesondere solche mit großen Verwaltungsbezirken, teilten sich nach geografischen Gesichtspunkten auf: Jeder Rat war für einen bestimmten Kreis oder eine bestimmte Gruppe von Städten verantwortlich.
In der Kriegs- und Domänenkammer Gumbinnen wurde wahrscheinlich eine Mischung beider Prinzipien praktiziert. Der zuständige Rat eines Departements war der Hauptverantwortliche für alle in seinem Bereich anfallenden Geschäfte. Er führte die Korrespondenz mit den lokalen Behörden, überwachte die Umsetzung der Kammerbeschlüsse, kontrollierte die Rechnungsführung, genehmigte kleinere Ausgaben und berichtete dem Kollegium über wichtige Vorgänge. Bei bedeutenderen Angelegenheiten bereitete er Beschlussvorlagen für das Kollegium vor und vertrat seinen Standpunkt in den Beratungen.
Spezialisierung als Steuerrat für die litauischen Städte Im Jahr 1784 fungierte Friedrich Wilhelm Becherer weiterhin als Kriegs- und Domänenrat in der Kammer Gumbinnen. Im Herbst 1787 erfolgte eine weitere Präzisierung und Spezialisierung seiner Aufgaben, als er zum Steuerrat ernannt wurde. Als solcher wurde er 1788 offiziell geführt und war nun speziell für die litauischen Städte zuständig.