Die Igler Waldordnung wurde am 15. Mai 1571 von den 17 vollberechtigten Gemeindegenossen der Gemeinde Igls (Tirol) beschlossen. Dieser Schritt erschien angesichts der von der Bevölkerung befürchteten Holzknappheit notwendig. Konkret stellte die Waldordnung eine sogenannte Einung dar, die also von den Untertanen selbst beschlossen wurde und nicht der obrigkeitlichen Gesetzgebung zugerechnet werden kann.

Eine solche rechtliche Normierung verfolgte insbesondere den Zweck, Konflikte unter den Gemeindebewohnern hintanzuhalten. Der (Gemeinde-)Wald konnte im Mittelalter sowie in der Frühen Neuzeit leicht zur Quelle gewalttätiger Auseinandersetzungen verschiedener an einer Nutzung interessierter Akteure werden.

Einzelnachweise

Kategorie:1571 Kategorie:Igls Kategorie:Rechtsgeschichte (Österreich)