300px|Logo der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig Karte 300px|Karte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig Basisdaten Fläche: ca. 5.000 km² Leitender Geistlicher: Landesbischöfin Christina-Maria Bammel Mitgliedschaft: VELKD, EKD, Konf. ev. Kirchen in Nds., LWB und ÖRK Propsteien: 12 Kirchengemeinden: 270 (2021)landeskirche-braunschweig.de/landeskirche/statistik.html, abgerufen am 5. April 2023 Kirchen und Kapellen: 394 (2021) Gemeindeglieder: 274.517 (31. Dezember 2024) Pfarrer: 233 (2021) Ev. in % der Bev.: 33,8 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.landeskirche-braunschweig.de/ Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig (bis 1970 Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Wolfenbüttel.
Sie ist ferner Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Lutherischen Weltbundes und des Ökumenischen Rates der Kirchen. Auf regionaler Ebene gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Die Landeskirche Braunschweig hat 270.000 Mitglieder in 262 Gemeinden (Stand 2025).Neue Landesbischöfin Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Hauptkirche ist als Hauptpredigtstätte des Landesbischofs und als selbständige Stiftung der Landeskirche der Braunschweiger Dom St. Blasii. Eine weitere bedeutende Kirche ist die Wolfenbütteler Marienkirche, die in früheren Jahrhunderten als Sitz des Obersten Generalsuperintendenten („Generalissimus Superintendens“) die wichtigste Kirche des Herzogtums war. Insgesamt unterhält die Landeskirche 394 Kirchen und Kapellen.
Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging. Die braunschweigischen Gebietsteile um Blankenburg im Harz und Calvörde wurden seinerzeit dem Land Sachsen-Anhalt und damit später der DDR zugeordnet, deswegen später von der braunschweigischen Landeskirche getrennt, aber nach der deutschen Wiedervereinigung 1992 zurückgegliedert.
Bereits 1941 war das Gebiet des Landes Braunschweig und in der Folge auch das Gebiet der Landeskirche Braunschweig verändert worden: Durch den Gebietstausch mit der preußischen Provinz Hannover wurde die Gründung der braunschweigischen Stadt Salzgitter ermöglicht, und dem Land Braunschweig wurden die Stadt Goslar mit ihrer Umgebung im Vorharz zugeschlagen. Der Provinz Hannover hingegen wurde der zuvor braunschweigische Weserkreis um Holzminden zugeschlagen. Auch die Grenzveränderungen gegenüber der Provinz Sachsen – vor allem Abgabe von Hessen am Fallstein, Zugewinn von Hornburg – wurden von der Landeskirche mitvollzogen.
Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen, die eine weit entfernte Exklave gebildet hatten, nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen an die braunschweigische Kirche gekommen.
Auf die heutige Verwaltungsgliederung in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bezogen, umfasst die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig folgende Gebiete: vom Land Niedersachsen den ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig ohne Teile der Stadt Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Northeim und Peine vom ehemaligen Regierungsbezirk Hannover Teile der Landkreise Hildesheim und Holzminden vom Land Sachsen-Anhalt den Raum Blankenburg im Harz im Landkreis Harz und den Raum Calvörde nördlich im Landkreis Börde/Altmarkkreis Salzwedel
Geschichte Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Braunschweig verbunden, das aus dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel hervorging, einem kleineren Teil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, dessen größerer Teil zum Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg und schließlich zum Königreich Hannover wurde. Aus dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel wurde 1814 das Herzogtum Braunschweig.
Nach mehreren Versuchen hatte das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1568 endgültig die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt, und 1569 erhielt das Land eine erste Kirchenordnung. Zuvor gehörte das Gebiet kirchlich meist zu den Bistümern Hildesheim und Halberstadt. Große Bedeutung für das Land Braunschweig hatte die von Herzog Julius (1528–1589), Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, gegründete welfische Universität Helmstedt (Academia Julia oder Academia Julia Carolina oder academia helmstadiensis), die von 1576 bis 1810 bestand und zugleich die erste protestantische Neugründung einer Universität in Norddeutschland war.
Im 16. Jahrhundert wurde das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel erweitert um Teile des Hochstifts Hildesheim sowie um die Fürstentümer Göttingen und Calenberg sowie um die Grafschaft Blankenburg. Nach Aussterben der Wolfenbütteler Linie 1634 kamen die verbleibenden aus 3 getrennten Teilen bestehenden Lande an die Linie Lüneburg-Dannenberg. 1704 wurden auch andere Bekenntnisse, wie die inzwischen bestehende reformierte Gemeinde sowie wieder neu entstandene katholische Gemeinden, toleriert. 1754 wurde die Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig verlegt.
mini|Siegelmarke des Herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Konsistoriums Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Land nochmals vergrößert. 1807 wurde es dem Königreich Westphalen zugeschlagen. 1814 wurde Braunschweig-Wolfenbüttel als Herzogtum Braunschweig wiederhergestellt. Im Jahre 1815 trat es dem Deutschen Bund bei, 1871 wurde es ein Gliedstaat des Deutschen Reiches. Oberhaupt der Kirche im Herzogtum Braunschweig war der jeweilige Herzog als summus episcopus. Die Verwaltung der Kirche oblag dem Konsistorium in Wolfenbüttel.
Unter dem herzoglichen Konsistorium bestanden seit 1830 sechs Generalinspektionen (Kirchenkreise), die jeweils von einem Generalsuperintendenten geleitet wurden, sowie die Parochie Thedinghausen. Die Generalinspektion Wolfenbüttel umfasste sieben Specialinspektionen, die Stadtinspektion Wolfenbüttel und die Inspektionen Schöppenstedt, Biewende, Ahlum, Thiede, Lichtenberg und Barum. Die Generalinspektion Braunschweig bestand aus der Stadt- und Landinspektion Braunschweig und den Inspektionen Timmerlah, Campen, Querum und Wendeburg. Die Generalinspektion Helmstedt erstreckte ihre geistliche Aufsicht über die Stadtinspektion Helmstedt und die Inspektionen Wolsdorf, Königslutter, Vorsfelde, Velpke, Calvörde, Schöningen und Jerrheim. Die Generalinspektion Gandersheim umfasste die Stadtinspektion Gandersheim und die Inspektionen Gandersheim, Greene, Seesen, Gittelde und Ostharingen. Die Generalinspektion Holzminden erstreckte sich über die Stadtinspektion Holzminden und die Inspektionen Stadtoldendorf, Vevern und Heyen. Die Generalinspektion Blankenburg bestand aus den Inspektionen Blankenburg, Hasselfelde und Walkenried. Die Parochie Thedinghausen, die ganz von hannoverschem Gebiet umschlossen war und zu keiner dieser Generalinspektionen gehörte, bestand nur aus zwei Pfarren.Otto von Heinemann: Das Königreich Hannover und das Herzogthum Braunschweig, Darmstadt 1858, S. 195 f. Ab 1886 bestanden die beiden Generalinspektionen in Gandersheim und Holzminden zwar weiter selbständig nebeneinander, sollten aber von ein und demselben Generalsuperintendenten geleitet werden. Dienstsitz wurde Gandersheim.
Mit der Abdankung Herzog Ernst Augusts am 8. November 1918 und damit dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde die Braunschweigische Landeskirche selbständig und erhielt am 6. Januar 1922 eine neue Verfassung. Seither steht an der Spitze der Landeskirche der Landesbischof. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt. Träger der Kirchengewalt ist der neu eingerichtete Landeskirchentag, der den Landesbischof, die Mitglieder der Kirchenregierung sowie die Mitglieder des Kollegiums des Landeskirchenamts wählt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1968 wurde durch einen Beschluss der Synode die Ordination von Pfarrerinnen ermöglicht.Ulrike Block-von-Schwartz (Hrsg.): Mit Phantasie und Tatkraft. 30 Jahre Frauenordination in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Meyer, Braunschweig 1998. 1971 schloss sie sich der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
Präsidenten des Landeskonsistoriums 1885–1895: Karl von Schmidt-Phiseldeck (1835–1895) 1896–1906: Gustav Spies 1906–1923: Friedrich Sievers, 1921–1923 zugleich Vorsitzender der vorläufigen Kirchenregierung
Leitung der Landeskirche Die Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, die Kirchenregierung, der Landesbischof und das Landeskirchenamt.
Landessynode Als oberstes Leitungsgremium hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Propsteien gewählt, einige auch von der Kirchenregierung berufen. Ihr Vorsitzender ist der Präsident der Synode, derzeit Peter Abramowski. Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben ähneln denen politischer Parlamente.
Kirchenregierung Die Kirchenregierung besteht neben dem Landesbischof als Vorsitzendem aus einem nichtordinierten Mitglied des Landeskirchenamts, drei nichtordinierten und zwei ordinierten Synodale.
Sie hat folgende Aufgaben: Oberaufsicht über alle kirchlichen Stellen innerhalb der Landeskirche Verkündigung der Kirchengesetze Erlass von Kirchenverordnungen Mitwirkung bei der Besetzung der Pfarrstellen Berufung und Ernennung der Pfarrer, Pfarrverwalter und Beamten der Landeskirche Erlass von Satzungen
Leitender Geistlicher Der leitende Geistliche ist der Landesbischof, der von der Landessynode gewählt wird. Er hat seinen Amtssitz in Wolfenbüttel im Landeskirchenamt. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.
Als Nachfolger für den im Juli 2025 in den Ruhestand getretenen Landesbischof Christoph Meyns wählte die Landessynode am 22. November 2025 Christina-Maria Bammel, zu der Zeit Pröpstin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Sie hat ihr Amt am 1. Mai 2026 angetreten. In der Übergangszeit hatte Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer, Leiter der Theologischen Abteilung, als Stellvertreter das Amt des Landesbischofs inne.
Landesbischöfe mini|Altbischof Friedrich Weber (2002–2014, † 2015) Amtszeit Name Bemerkung 1923–1933 Alexander Bernewitz (1863–1935) 1933–1934 Wilhelm Beye (1903–1975) (wurde abgesetzt) 1934 Oskar Evers (1889–1961) Bevollmächtigter der DEK 1934–1947 Helmuth Johnsen (1891–1947) 1947–1965 Martin Erdmann (1896–1977) 1965–1982 Gerhard Heintze (1912–2006) 1982–1994 Gerhard Müller (1929–2024) 1994–2002 Christian Krause (1940–2024) 2002–2014 Friedrich Weber (1949–2015) 2014–2025 Christoph Meyns (* 1962) 2026– Christina-Maria Bammel (* 1973)
Verwaltung der Landeskirche
Das Landeskirchenamt ist die oberste Dienstbehörde der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Der Landesbischof ist Vorsitzender. Das Landeskirchenamt hat folgende Aufgaben: Führung der Verwaltung der Landeskirche nach dem geltenden Recht, nach dem Haushaltsplan und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften Führung der Aufsicht über die Inhaber von kirchlichen Dienststellungen und das kirchliche Vermögen Genehmigungsbehörde für Beschlüsse der Organe der Kirchengemeinden und Propsteien kirchliche Stiftungsaufsicht
Das Landeskirchenamt ist wie folgt gegliedert: Landesbischof: Vorsitzender des Landeskirchenamtes Abteilung 1: Personal Abteilung 2: Theologische Abteilung (Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer, Stellvertreter des Landesbischofs)