Carl Philipp Freyburger (* 24. März 1840 in Kusel; † 27. Oktober 1913 in Stuttgart) war Königlich-Bayerischer Bezirksgerichtsrat und Mitglied der Bayerischen Ständeversammlung.
Leben Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, das Carl Philipp Freyburger mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss, kam er zunächst als Gerichtsassessor zum Kreisgericht Speyer. Am 22. August 1876 wurde er durch königliche Anordnung zum Bezirksgericht Frankenthal versetzt, wo er in gleicher Funktion eingesetzt war. Mit dem Gesetz vom 1. Juli 1856 wurden in Bayern die bisherigen Stadt- und Kreisgerichte aufgehoben; Bezirksgerichte traten an ihre Stelle.Gesetz, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend, vom 2. August 1856. Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1856, S. 339–360 Freyburger wurde zum Bezirksgerichtsrat befördert.
1875 erhielt er im Wahlbezirk Speyer in die Abgeordnetenkammer, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den bayerischen Landtag bildete, ein Mandat, das er bis zu seinem Rücktritt am 17. Dezember 1879 ausübte. Wegen eines schweren Gehörleidens stellte er am 4. Dezember 1879 einen Antrag auf Entlassung aus dem Parlament. Sein Nachfolger wurde Otto Heuck.
Siehe auch Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtages (Königreich, 14. Wahlperiode)
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Einzelnachweise
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