Otto Franz Hermann Hagen (* 22. Mai 1865 in Landsberg an der Warthe; † 28. Mai 1941 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Versicherungsjurist. Er war Kammergerichtsrat, lehrte für Versicherungsrecht an der Handelshochschule und späteren Wirtschaftshochschule. Er war Verfasser des zweibändige Standardwerks „Das Versicherungsrecht“.

Herkunft Otto Hagen entstammte der weit verzweigten Gelehrten- und Patrizierfamilie Hagen, deren Wurzeln bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen. Die Familie ist als Patrizier, Hausbesitzer und Bürger der Hansestadt Lübeck sowie in Thüringen und Franken nachweisbar.Siegfried Hagen: Dreihundert Jahre Hagen'sche Familiengeschichte. Kassel 1938.

Otto Hagens Großvater war der Wasserbauingenieur Gotthilf Hagen, ein Onkel war dessen Sohn Friedrich Ludwig Hagen, Professor und ebenfalls Wasserbauingenieur.Hagen, Gotthilf Heinrich Ludwig. In: Neue Deutsche Biographie. Band 7, 1966, S. 472. (Online-Version).

Ein weiterer Vorfahr war der Hofapotheker Heinrich Hagen.

Leben Otto Hagen wurde am 22. Mai 1865 als Sohn des Eisenbahn-Oberingenieurs Carl Heinrich Hagen (1831–1882) und der Emilie Vollpracht (1833–1927) in Landsberg an der Warthe geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Abschluss der beiden juristischen Staatsprüfungen trat er in den preußischen Justizdienst ein. Im Jahr 1907 wurde er zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme schied er vorzeitig aus dem Amt, war jedoch noch viele Jahre als richterlicher Beisitzer des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung tätig.

Daneben lehrte er bis in sein hohes Alter für Versicherungsrecht an der Handels- und späteren Wirtschaftshochschule Berlin inne.Peter Koch: Hagen, Otto Franz Herrmann. In: Neue Deutsche Biographie. Band 7, 1966, S. 474 f. (Online-Version). Hagen engagierte sich auch in Fachverbänden: Seit 1914 gehörte er dem großen Ausschuss des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft an und war von 1925 bis 1933 dessen stellvertretender Vorsitzender.

Werk Hagens Hauptwerk ist seine 1922 im Rahmen von V. Ehrenbergs Handbuch des gesamten Handelsrechts erschienene zweibändige Darstellung des Versicherungsrechts. Zu weiteren Veröffentlichungen zählen die Mitarbeit an führenden Kommentaren, eine Behandlung des „Seeversicherungsrechts“ (1938), vor allem in der „Zeitschrift für die gesamte Versicherungs-Wissenschaft“ publizierte Abhandlungen und die seit 1929 alljährlich erschienenen Übersichten über die Privatversicherungs-Rechtsprechung, in denen er einschlägige Gerichtsentscheidungen zusammenfasste. In dieser Zeitschrift rezensierte Hagen während vieler Jahre die versicherungsrechtlichen Neuerscheinungen.

Weitere Werke sind unter anderem: Das Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen, 2. Auflage 1909 (Neubearbeitung der von A. Manes 1901 herausgegebenen 1. Auflage) Kommentar zum deutschen Reichsgesetz über den Versicherungsvertrag, 1908 (mit S. Gerhard, H. von Knebel-Doeberitz, H. Broecker und A. Manes) Preußisches Gesetz betreffend die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, 1910 (mit A. Manes) Die Seeversicherung der Güter im Kriege, 1918 Grundzüge des Versicherungsrechts, 1923 Die Entwicklung der Autoversicherung, 1929

Auszeichnungen Geheimer Justizrat Dr. iur. h. c. der Universität Leipzig (1922)

Literatur

Siegfried Hagen: Dreihundert Jahre Hagen'sche Familiengeschichte. Zusammengestellt auf Grund vorhandener Familienbücher, Akten, Dokumente und der Stammliste der ostpreussischen Familie Hagen. Kassel 1938. Zeitschrift für die gesamte Versicherungs-Wissenschaft. Band 41, 1941, nach S. 130. F. Büchner: Nachruf. In: Neumanns Zeitschrift für Versicherungswesen. Band 64, 1941, S. 308; sowie in: Versicherungswirtschaft. Band 6, 1951, S. 230 f.

Weblinks

Einzelnachweise

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