Johann Stephan von Speckmann (* 6. August 1676 in Münster; † 11. Dezember 1751 in Wetzlar) war von 1726 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht. Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Herkunft und Familie Sein Vater war der Kaufmann Paul Speckmann († 1683), die Mutter Gertrud, geborene Brochtrup (Bochtorp). Beide Familien gehörten zu den ratsfähigen Honoratioren der Stadt. Nach dem Tod von Paul Speckmann heiratete Gertrud Speckmann einen Kollegen ihres ersten Mannes aus der Kaufmannsgilde von Münster, Henrich Astrup. Johann Stephan von Speckmann wuchs so im Haushalt seines Stiefvaters auf.
Johann Stephan Speckmann heiratete zweimal. Viele der zahlreichen Kinder aus beiden Ehen starben früh. Die erste Ehe ging er mit Maria Kunigunde Konstantia Mertloch († 1719) ein. Sie war die Tochter des Protonotars, FiskalsDer Fiskal (auch: „Fiskaladvokat“) vertrat die Interessen des Reichs vor dem Reichskammergericht. und Advokaten am Reichskammergericht, Franz Hieronymus Mertloch (um 1638–1710). Aus dieser Ehe stammten: Franz Hieronymus Speckmann (* 1702), Rat und Syndikus der Niederrheinischen Reichsritterschaft. Anna Franziska Katharina (1711–1777). Sie heiratete 1733 den späteren markgräflich-badischen Hof- und Regierungsrat, späteren Geheimen Rat, Franz Valerius Hauer (1709–1771), der zum Zeitpunkt der Hochzeit Praktikant am Reichskammergericht war. Johann Philipp (1713–1776) wurde Priester. Er war fürstlich fuldischer geistlicher Rat und ab 1767 erzbischöflicher geistlicher Kommissar der kurmainzischen Ämter in Hessen. Er wurde Kanoniker an der Stiftskirche St. Johannes der Täufer und St. Cäcilia in Rasdorf, Kapitular der Stiftskirche St. Peter in Fritzlar, Kanoniker am Stift St. Moritz in Mainz und an St. Georg in Köln.
Die zweite Ehe schloss Johann Stephan Speckmann mit Maria Susanna Gössinger (1688–1757). Ihr Vater, Matthäus Karl Gössinger, war Jurist, ihr Bruder Franz Anton von Gössinger (1753?–1727), Hofkammerrat und Oberregent im Herzogtum Teschen. Aus dieser Ehe gingen hervor: Maria Josepha Genoveva († 1801 oder 1802). Sie heiratete Johann Hermann Franz von Pape (Papius) (1717–1793), der von 1756 bis 1773 ebenfalls Assessor am Reichskammergericht und zum Zeitpunkt der Hochzeit Praktikant am Reichskammergericht war. Ernestine Elisabeth Amalie (1726–1783), heiratete Franz Friedrich Bertram von Scheben, Hof- und Regierungsrat, schließlich Geheimer Rat in Kurmainz. Deren Tochter, Maria Scholastika Walburga von Scheben (1763–1830), heiratete wiederum Joseph von Weinbach (1748–1788), ebenfalls Assessor am Reichskammergericht.
Ausbildung Johann Stephan Speckmann begann seine juristische Ausbildung 1696 in dem Privatkollegium eines Dr. Linden in Münster. Ab 1697 studierte er nacheinander an den Universitäten Helmstedt, StraßburgIm Stammbuch von Martin Nübling – wohl ein Mitstudent in Straßburg – ist ein Eintrag von Johann Stephan Speckmann aus dem Jahr 1699 erhalten (Nachweis). und Duisburg. An letzterer verfasste er eine DissertationSpeckmann: Disputatio Inauguralis (siehe: Literatur). und wurde zum „Dr. jur.“ promoviert.
Wirken 1701 wurde Johann Stephan Speckmann Advokat, 1702 auch Prokurator am Reichskammergericht. Während des Stillstandes des Betriebs des Reichskammergerichts von 1704 bis 1711 war er zunächst als Richter am kurtrierischen Hofgericht in Koblenz sowie am dortigen Offizialat tätig. Diese „Zwischenbeschäftigung“ ermöglichte der damalige Kammerrichter Johann Hugo von Orsbeck, Kurfürst von Trier. 1706 wurde Johann Stephan Speckmann Konsulent, Syndikus und Kanzleidirektor der Niederrheinischen Ritterschaft. 1710 verstarb sein Schwiegervater, der Reichskammergerichtsfiskal Franz Hieronymus Mertloch. Johann Stephan Speckmann bemühte sich um die Nachfolge, scheiterte aber. 1713 bis 1726 wurde er fürstbischöflich Speyerer Hofrat in Bruchsal und verzichtete zugleich auf Advokatur und Prokuratur am Reichskammergericht, da diese ein rechtliches Hindernis bei seiner Kandidatur um eine Assessorenstelle am Gericht darstellten. Seit 1714 verbrachte er mehrere Jahre in Wien und vertrat dort die Interessen des Speyerer Bischofs und der Niederrheinischen Ritterschaft. In dieser Zeit bemühte er sich 1717 auch um eine Stelle im Reichshofrat, scheiterte aber.
Das Dorf Dreis unterstand der Landeshoheit der Reichsabtei Echternach, wollte von dieser los und sich stattdessen der Niederrheinischen Ritterschaft anschließen, die das auch akzeptierte. Daraufhin verklagte die Abtei die Niederrheinische Ritterschaft vor dem Reichskammergericht. Johann Stephan Speckmann war nicht nur der Syndikus der Niederrheinischen Ritterschaft, sondern vertrat diese und Dreis auch in dem Prozess vor dem Reichskammergericht. Der Prozess ging für die Niederrheinische Ritterschaft 1714 verloren. In dem Urteil wurden schwere Vorwürfe auch gegen Johann Stephan Speckmann erhoben. Ihm wurden ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht und wahrheitswidrige Behauptungen vorgeworfen und das Gericht hielt den Reichsfiskal am Gericht an, seinerseits gegen Speckmann und die Niederrheinische Ritterschaft vorzugehen, da sie die Dreiser Bauern aufgewiegelt hätten. Aus anderen Prozessen warf ihm das Gericht vor, sich „sehr incompatibel, zänckisch und hitzig, auch strafbar“ verhalten zu haben. Das Verhältnis zwischen Speckmann und dem Gericht war also angespannt.
Bereits 1679 war Johann Melchior Steinhausen verstorben, der die vom Oberrheinischen Reichskreis zu vergebende römisch-katholische Assessorenstelle innehatte. Nach zwei gescheiterten Berufungsverfahren und noch mehr nicht ganz so weit gediehenen Versuchen war die Stelle 1713 immer noch unbesetzt. Johann Stephan Speckmann wandte sich daraufhin an Heinrich Hartard von Rollingen, Fürstbischof von Speyer, und bat den Bischof, ihn für die freie Assessorenstelle vorzuschlagen. Der Speyerer Bischof stimmte sich mit seinem Wormser Kollegen, Bischof Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg, ab und sie schlugen Johann Stephan Speckmann 1713 als Kandidaten des Oberrheinischen Kreises dem Reichskammergericht vor. Wegen der vorangegangenen Tätigkeit Speckmanns als Advokat und Prokurator am Reichskammergericht als Parteivertreter sah das Reichskammergericht bei einer Berufung Speckmanns aber die richterliche Neutralität gefährdet und lehnte es ab, ihn zum Berufungsverfahren überhaupt nur zuzulassen. Außerdem standen nach wie vor die Vorwürfe aus dem Prozess Echternach ./. Niederrheinische Ritterschaft im Raum.
1719 präsentierte Kaiser Karl VI. in seiner Eigenschaft als König und Kurfürst von Böhmen Johann Stephan Speckmann erneut dem Reichskammergericht – diesmal für die durch Böhmen zu besetzende Assessorenstelle. Das war die ranghöchste der weltlichenen Assessorenstellen. Dass Speckmann, der weder in habsburgischen Diensten stand noch aus deren Ländern stammte, für diese Position vorgeschlagen wurde, verdankte er seinen persönlichen Kontakten aus der Zeit, als er nach 1714 die Interessen des Speyerer Bischofs und der Niederrheinischen Ritterschaft in Wien vertrat. Der Prozess gegen Speckmann und die Niederrheinische Ritterschaft von 1714 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, deren Niederlage im Prozess stand zu erwarten. Das Reichskammergericht war empört über diese Präsentation, das Verhalten Speckmanns wurde als unvereinbar mit der Position eines Assessors eingestuft. Der Kaiser war allerdings eine viel mächtigere Größe als die Bischöfe von Speyer und Worms. Auf Druck aus Wien wurde der Prozess durch das Reichskammergericht 1721 beendet, Geldstrafen ausgesprochen, auch gegen Speckmann, und der Kaiser erneut darauf aufmerksam gemacht, dass Speckmann ein ungeeigneter Kandidat sei. Kaiser Karl VI. sah daraufhin seine Autorität gefährdet und kassierte 1723 wegen angeblicher Unzuständigkeit des Reichskammergerichts das Urteil im ursprünglichen Prozess Echternach ./. Niederrheinische Reichsritterschaft sowie das aus dem darauf aufbauenden Prozess gegen Speckmann und andere. Weiter forderte er das Gericht auf, nun unverzüglich das Zulassungsverfahren zum Assessorat für Speckmann einzuleiten. Weiterer Widerstand des Reichskammergerichts wurde gebrochen, indem Wien drohte, Zahlungen an das Gericht einzustellen sowie durch direkte Einflussnahme auf einzelne Richter. Der Unabhängigkeit des Reichskammergerichts versetzte die Affäre einen schweren Schlag. So wurde Johann Stephan Speckmann Mitte 1725 zur Aufnahmeprüfung für die Assessorenstelle zugelassen, absolvierte das Zulassungsverfahren und leistete am 28. Januar 1726 den Amtseid. Er blieb bis zu seinem Tod, Ende 1751, fast 27 Jahre Assessor am Reichskammergericht. Sein Epitaph ist im Wetzlarer Dom erhalten.Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten. Tectum, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, S. 221–223; Lageplan Epitaphien (Weblinks).
Standeserhöhungen 1727 adelte Kaiser Karl VI. Johann Stephan Speckmann, was in unmittelbarer Verbindung zu seiner im Vorjahr erfolgten Ernennung zum Assessor steht. Gleichzeitig wurde er Mitglied der Böhmischen Ritterschaft. 1732 wurde er in den Reichsritterstand erhoben und erhielt das Adelsprädikat „Edler von“. In der Folge wurde er Mitglied des Ritterkantons Niederrhein, dessen Syndikus er am Anfang seiner Karriere gewesen war.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X Johann Stephan Speckmann: Disputatio Inauguralis Iuridica De Condictione Indebiti.„Antrittsvortrag zum Thema Verschuldung“. Sas, Duisburg 1700.
Weblinks Speckmann, Johann Stephan Edler von auf der Oberdeutschen Personendatenbank. Lageplan Epitaphien im Wetzlarer Dom, Nr. 38. Abt, Prior und Konvent der Abtei St. Matthias bei Trier gegen wied-runkelsche Regierung, wied-runkelsche Gemeinde WeyerEs geht unter anderem um die Haltung eines Zuchtbullen in der Gemeinde Weyer. (letztere vertreten durch Johann Stephan Speckmann als Prokurator am Reichskammergericht). Laufzeit: (1660) 1711–1712. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 1, 1974. Johann Wahner (Appellant) ./. Philipp Christoph Berckelman, beide aus Goslar: Zivilprozess nach Auflösung einer Gesellschaft. Johann Stephan Speckmann vertrat als Prokurator den Kläger. Laufzeit 1703–1711. Niedersächsisches Landesarchiv (Abteilung Hannover), NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1993/1.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Kategorie:Person (Königreich Böhmen) Kategorie:Person (Wetzlar) Kategorie:Edler Kategorie:Nobilitierter (HRR) Kategorie:Geboren 1676 Kategorie:Gestorben 1751 Kategorie:Mann