Das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen () ist ein am 30. März 2026 verabschiedetes israelisches Strafgesetz.

Das Gesetz schreibt bei Verfahren vor den Militärgerichten die Todesstrafe durch Erhängen als Standardstrafe für Personen vor, die wegen tödlicher Terrorakte verurteilt werden. Vor den zivilen Gerichten gilt die Todesstrafe nur als eine von zwei möglichen Strafen. Nach Analysen von Juristen würde die Anwendung der Todesstrafe durch die spezifischen Bestimmungen des Gesetzes faktisch nur Palästinenser betreffen.

Bürgerrechtler haben vor dem obersten israelischen Gericht Antrag gegen das Gesetz eingereicht. International wurde das Gesetz mehrheitlich verurteilt.

Bisherige Anwendung der Todesstrafe in Israel Vor der Verabschiedung des Gesetzes war die Todesstrafe in Israel nach geltendem Recht zweimal vollstreckt worden. Das erste Mal wurde die Todesstrafe 1948 verhängt. Meir Tobianski, ein Mitglied der Hagana, war während des Palästinakriegs wegen Unterstützung eines Feindes in Kriegszeiten verurteilt und durch Erschießung getötet worden; er wurde nach seinem Tod rehabilitiert, da festgestellt wurde, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unbegründet waren und der Prozess unter Verletzung grundlegender Verfahrensstandards geführt worden war. Das zweite Mal wurde die Todesstrafe 1961 gegen Adolf Eichmann verhängt. Eichmann war aufgrund des Gesetzes zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern verurteilt worden (siehe Eichmann-Prozess).

Nach der Besetzung der jordanischen und ägyptischen Gebiete im Jahr 1967 wurde die Vollstreckung der Todesstrafe durch verschiedene prozedurale Bestimmungen erschwert, darunter das Erfordernis einstimmiger Richterentscheidungen sowie ein Recht auf Einlegung von Berufung. In der Folge wurde sie nach 1967 in mindestens acht Fällen verhängt, jedoch stets entweder nach Einspruch des militärischen Kommandanten des Westjordanlands oder dem Einlegen von Berufung aufgehoben. Wiederholt wurde gefordert und wurden Gesetzesentwürfe eingebracht, ihre Anwendung zu erleichtern, unter anderem 2015 in Form eines Entwurfs zur Todesstrafe für Mord. Wegen konstanter Nicht-Vollstreckung wurde Israel jedoch als „de-facto-abolitionistischer Staat“ betrachtet.

Gesetzgebungsgeschichte

Einbringen von Entwürfen in die Knesset Seit 2016 waren wiederholt ähnliche Gesetzentwürfe zur Einführung einer Todesstrafe für Terroristen von rechten israelischen Parteien in die Knesset eingebracht worden. Der Soziologe Ron Dudai von der Ben-Gurion-Universität im Negev bewertete solche Initiativen als „populistische Fantasien“; mit Ausnahme eines Gesetzesentwurfs der revisionistisch-zionistischen Partei Jisra’el Beitenu, der 2018 nach einer knappen Annahme bei seiner ersten Lesung auf Eis gelegt worden war,Vergleiche waren sie in der Knesset stets gescheitert. Der letzte dieser gescheiterten Gesetzesentwürfe war 2021 gemeinsam von May Golan (Likud) und Ben-Gvir (Der religiöse Zionismus) eingebracht und im Juni 2022 bei erster Lesung abgelehnt worden.

Zeitgleich wurde in der israelischen Gesellschaft diskutiert, dass die Haftbedingungen palästinensischer Gefangener zu gut seien und zur Abschreckung von „Terroristen“ verschlechtert werden müssten.Z. B. Vergleiche Auch in diesem Fall waren entsprechende Initiativen unter anderem von Itamar Ben-Gvir, dem Minister für nationale Sicherheit, wiederholt gescheitert. Beide Diskurse verquickte beispielsweise bereits ein 2017 von Likud eingebrachter Gesetzesentwurf, der die Todesstrafe für Terroristen, die mindestens zwei Menschen getötet hatten, vorsah: Diese seien in Israel inhaftiert „unter Bedingungen wie in einem Vier-Sterne-Hotel“; zur Abschreckung von Terroristen seien daher härtere Gesetze erforderlich. 70 Prozent der israelischen Bevölkerung befürwortete zu diesem Zeitpunkt ein solches Strafmaß. Im Folgejahr befürworteten laut Umfragen des Israel Democracy Institute noch 63 Prozent der befragten jüdischen Israeli eine Todesstrafe für wegen Mordes verurteilte Terroristen. 2022, kurz vor Einbringung des neuen Gesetzesentwurfs, lag die Zahl der Befürworter wieder bei 71 Prozent.Jewish Israelis and the IDF in 2022 - A Special Survey, Israel Democracy Institute Press Release, 28. November 2022 Diese Zustimmung habe seit Jahren zwischen 60 und 80 Prozent geschwankt, mit besonders hohen Werten stets nach Terroranschlägen, schrieb Sarah Levy in der NZZ.«Wie ähnlich wir unseren Feinden geworden sind, ist vielen nicht bewusst», schreibt die deutsch-israelische Autorin Sarah Levy, NZZ, 6. April 2026

Anfang 2023 wurden erste Fassungen des neuen Gesetzentwurfs in Form zweier inhaltlich weitgehend übereinstimmender Initiativen eingebracht: ein Entwurf Otzma Jehudits unter Führung Ben Gvirs, sowie ein nahezu identischer Entwurf der Oppositionspartei Jisra’el Beitenu. Die Begründung entsprach der des Entwurfs von 2021.Vergleiche Verwiesen wurde auf eine Zunahme von „Terrorakten“, bei denen Juden „allein deshalb getötet [würden], weil sie Juden [seien]“; zugleich wurde kritisiert, die Täter würden bislang lediglich zu Haftstrafen unter „komfortablen Bedingungen“ verurteilt, erhielten finanzielle Unterstützung durch die Palästinensische Autonomiebehörde und kämen durch „diverse Deals“ wieder frei.Vergleiche Vergleiche auch Anders als frühere Initiativen wurde der Entwurf am 1. März 2023 in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit angenommen, was Ron Dudai mit der politisch weit rechts stehenden Koalition erklärte, die Israel seit 2022 regierte. Trotz der Annahme in der ersten Lesung wurde der Entwurf zunächst aufgrund von Opposition aus Regierungskreisen nicht weiterverfolgt.

Aktuelles Gesetz Im Jahr 2025 wurde derselbe Entwurf erneut in die Knesset eingebracht, nun auch mit Unterstützung von Premierminister Benjamin Netanjahu. Am 10. November 2025 passierte das Gesetz seine erste Lesung im israelischen Parlament.

Bei den ersten Anhörungen im September 2025 sprach sich Gal Hirsch, ein Koordinator der Bemühungen zur Befreiung israelischer Geiseln während des Gaza-Kriegs, gegen den Gesetzentwurf aus, änderte aber später seine Meinung. Der Rechtsberater des Nationalen Sicherheitsausschusses der Knesset argumentierte, dass der Entwurf diskriminierend und verfassungswidrig sei. Einige hochrangige Vertreter des Geheimdienstes Schin Bet hatten sich gegen die Einführung der Todesstrafe ausgesprochen, während der von Netanjahu ernannte Leiter des Dienstes, David Zini, den Gesetzentwurf unterstützte. Ein Sprecher der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte sagte im November 2025, dass das Militär zwar die Todesstrafe nicht grundsätzlich ablehne, sich jedoch gegen ihre obligatorische Verhängung ausspreche.

Im Februar 2026 berichtete die Times of Israel, dass Premierminister Netanjahu Ben-Gvir gebeten habe, den Wortlaut des Gesetzes „abzumildern“, aus Angst vor „internationalen rechtlichen Konsequenzen und innerstaatlichen rechtlichen Anfechtungen“; dabei wurde er vom Nationalen Sicherheitsrat, dem Schin Bet und dem Außenministerium unterstützt. Zu den geplanten Änderungen gehörten die Möglichkeit für Richter, die Todesstrafe durch lebenslange Haft zu ersetzen, sowie die Streichung der Bedingung, dass die Todesstrafe nur verhängt werden könne, wenn das Opfer der Straftat ein israelischer Staatsbürger ist. Der Ausschuss stimmte den Änderungen zu.

Am 25. März 2026 wurde die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs von einem parlamentarischen Ausschuss gebilligt. Das endgültige Gesetz wurde am 30. März 2026 mit 62 Für- und 48 Gegenstimmen, bei einer Enthaltung, verabschiedet. Als einzige Oppositionspartei stimmte Jisra’el Beitenu für das Gesetz. Von der Regierungskoalition, die 2022 das Kabinett Netanjahus bildete, stimmten nur einige ultraorthodoxe Mitglieder gegen das Gesetz.

Der Sicherheitsminister Ben-Gvir sagte in einem Interview Anfang April 2026, dass er das Gesetz nach dem Vorbild des Systems der Vereinigten Staaten modelliert habe. Das Gesetz diene zum einen der Abschreckung und zum anderen der "Gerechtigkeit für Opfer des Terrorismus".

Bestimmungen Das Gesetz sieht für Personen, die sich bestimmter Vergehen schuldig gemacht haben, die Todesstrafe vor.

Strafbestimmungen im Westjordanland Artikel 3 des Gesetzes sieht eine Anweisung an den Verteidigungsminister vor. Dieser soll wiederum den Militärkommandeur des Westjordanlandes anweisen, die Militärgesetzgebung zu verändern. Dabei soll der Militärkommandeur die Gesetzgebung dahingehend ändern, dass vor den Militärgerichten für terroristische Handlungen, die zum vorsätzlichen Tod eines Menschen führen, nun die Todesstrafe als reguläres Strafmaß vorgesehen wird. Während bereits zuvor die Todesstrafe in der Gesetzgebung von 1970 vorgesehen war, aber nur als Maximalmaß, dient sie nun als reguläres Strafmaß, von dem nur bei „besonderen Umständen“ abgewichen werden darf. Bei Annahme solcher Umstände ist das Strafmaß lebenslange Haft. Als Maßstab dafür, was als „Terrorakt“ gilt, wird auf das „Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, 5776-2016“The Counter-Terrorism Law, 5776-2016. Unofficial Translation, abgerufen am 4. April 2026.Zu „Terrorakten“ vergleiche näher verwiesen.

Das Militärgericht kann eine Todesstrafe auch dann verhängen, wenn nicht alle Richter des Gerichts sich dafür aussprechen. Bisher galt ein Einstimmigkeitserfordernis. Diese Änderung gilt explizit nur für Palästinenser und ausländische Staatsbürger im Westjordanland. Weiterhin wird dem Militärkommandeur das Recht, die Strafe zu mildern, aberkannt. Nur der Premierminister kann die Ausführung der Strafe nach Artikel 5 des Gesetzes für bis zu 180 Tage aussetzen.

Strafbestimmungen in Israel Für zivile Gerichte waren von vornherein als Strafen die beiden Optionen Todesstrafe und lebenslange Haft vorgesehen.Vergleiche Artikel 6 des Gesetzes definiert als Ergänzung des Strafgesetzbuches ein neues Kapitalverbrechen, nämlich Tötungen bei Terrorakten „mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden“Vergleiche (ursprünglich war die Formulierung vorgesehen: „… aus Motiven der Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit oder der Schädigung des Staates Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land“). Andere schwere Morddelikte (aggravated murder offenses) im Strafgesetzbuch sehen nur die lebenslange Haft vor. Vor zivilen Gerichten werden Israelis angeklagt – inklusive israelischer Siedler, die von den Bestimmungen für Militärgerichte im Westjordanland explizit ausgenommen werden.Vergleiche

Prozedurale Bestimmungen Das Gesetz enthält zusätzlich weitere prozedurale Bestimmungen, mit der auch Schutzbestimmungen aufgehoben werden. So können Richter die Todesstrafe auch dann verhängen, wenn die Staatsanwaltschaft sie nicht beantragt hat.

Nach der Einschätzung von Adalah wird die Möglichkeit stark einschränkt, Berufung einzulegen oder ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben. Die Todesstrafe soll spätestens 90 Tage nach ihrer Verhängung ausgeführt werden.

Zum Tode Verurteilte sollen in einer von anderen Insassen getrennten Einrichtung untergebracht werden. Ihnen soll nach Artikel 7 des Gesetzes neben Mitarbeitern des Gefängnisses und anderer staatlicher Behörden nur der Kontakt mit Geistlichen, einem Rechtsanwalt und einem Arzt gestattet sein. Der Besuch von Familienmitgliedern kann bei Vorliegen besonderer Gründe gestattet werden. Rechtsberatungen finden ausschließlich per Videokonferenz statt.

Artikel 8 des Gesetzes bestimmt, dass Personen, die zum Tode verurteilt worden sind, nicht aufgrund eines internationale Abkommens oder eines Gefangenenaustausches freigelassen werden dürfen.