Das Unmöglichkeitsargument beruht auf dem in der Ethik verbreiteten Prinzip, dass Sollensforderungen nicht grundsätzlich Unmögliches verlangen dürfen. Gelegentlich wird jedoch versucht, unbequeme ethische Forderungen durch Überspitzung als grundsätzlich unerfüllbar hinzustellen. Dabei wird dann die Forderung nach Kohärenz eines ethischen Konzeptes in unzulässiger Weise überzogen.Gotthard M. Teutsch: Mensch und Tier - Lexikon der Tierschutzethik, Vandenhoeck u. Ruprecht 1987, S. 234–235

Beispiele Ein Beispiel ist die Ablehnung des Konzepts der Ehrfurcht vor dem Leben, welches von Albert Schweitzer vertreten wurde. Dabei wird eingewandt, der Mensch könne nicht leben, ohne zumindest pflanzliches Leben zu schädigen oder zu vernichten oder sich gegen schädliche Mikroorganismen, Parasiten und Krankheitsüberträger zu wehren oder im Alltag, etwa bei der Fortbewegung, unbeabsichtigt Insekten zu töten.

Dem wird entgegengehalten, dass hierbei relevante Unterschiede unberücksichtigt bleiben. So wird dabei nicht beachtet, dass Schmerzzufügung nur dort verboten sein kann, wo es Schmerz gibt, dass Notwehr auch gegen Tiere kein Unrecht ist, und dass unabsichtliches, unwissendes und unvermeidbares Töten qualitativ anders zu bewerten ist, als absichtliches Tun. Schweitzers Ethik zielt darüber hinaus nicht auf die vollständige Verwirklichung eines Ideals, sondern auf eine möglichst weitgehende Annäherung an dieses. Insofern stellt sie zwar hohe, aber nicht grundsätzlich unerfüllbare Anforderungen.Albert Schweitzer: Kultur und Ethik. 2. Auflage. C.H. Beck, München 1923, insbesondere S. 244–260.Albert Schweitzer: Die Ehrfurcht vor dem Leben. Grundtexte aus fünf Jahrzehnten. Hrsg. von Hans Walter Bähr. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-75297-1.

Varianten Eine Variante des Unmöglichkeitsarguments ist das sogenannte Realitätsferneargument. Dieses reduziert ethische Anforderungen auf Verhaltensmaßstäbe, die für die Mehrheit der Bevölkerung akzeptabel und praktisch umsetzbar sind, wie es etwa im Bereich des gesetzlichen Tierschutzes üblich ist.

Kritisch wird hierzu angemerkt, dass dabei der Unterschied zwischen ethischen und rechtlichen Normen vernachlässigt wird. Während rechtliche Regelungen auf Durchsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen sind, formuliert Ethik weitergehende Ansprüche. Die Beschränkung auf das praktisch Realisierbare führt daher zu einer Verkürzung des moralisch Geforderten.

Kritik Dem Unmöglichkeitsargument wird entgegengehalten, dass es häufig auf einer Überdehnung der ursprünglichen Forderungen beruht. Indem ein Ideal in maximaler Strenge interpretiert wird, erscheint es leichter als unerfüllbar. Dies kann dazu führen, dass berechtigte ethische Anliegen vorschnell zurückgewiesen werden.

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Kategorie:Ethik