Wildau war eine mittelalterliche Stadt, die 1962 zusammen mit Wentdorf zur Gemeinde Wildau-Wentdorf fusioniertePeter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 539. und seit 2001 ein Ortsteil der Gemeinde Dahmetal im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg ist.
Geografische Lage Wildau liegt unmittelbar an der Dahme, die in diesem Bereich von Nordwesten kommend in südlicher Richtung verläuft. Das Gelände liegt auf einer Höhe von rund .
Geschichte und Etymologie Etymologie Die älteste bekannte Nennung stammt aus dem Jahr 1265 und führt einen dominus Johannes de Wildowe in Dahme an. Im Jahr 1300 wurde der Ort als opidum Wildowe und damit als Stadt erwähnt. Eine weitere Nennung findet sich 1342 mit Ivtha et Agnes de wildow in Jüterbog. Für das Jahr 1414 ist die Form zum dutschen Wildow, während 1453 die Ortsangabe als Im dorffe zcu Grossen wildow Im gerichtte zcur Dahme und damit die Nennung als Dorf erschien. Im Jahr 1466 wurde der Ort als zu wildenouw bezeichnet. Aus dem Jahr 1534 stammt die Form wilda und 1572 die Schreibweise zue Deutzschen Wilde. Für 1579 sind die Varianten Windische Wiltaw/Wieletowe überliefert.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 539. Eine spätere Form aus dem Jahr 1826 lautet Wildau vulgo Wilde.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 540. Der Name leitet sich aus dem Mittelniederdeutschen wilt ab und bedeutet so viel wie „wild, öde, wüst“Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 181, ISBN 3-937233-17-2..
Landes- und Grundherrschaft Die Lehn- und Herrschaftsverhältnisse um Wildau waren im Verlauf des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit mehrfachen territorialen und administrativen Veränderungen unterworfen. Bis 1303/1304 stand das Gebiet unter der Herrschaft des Markgrafen von Meißen, anschließend bis 1566 unter dem Erzstift Magdeburg beziehungsweise zwischen 1566 und 1635 unter dessen Administratoren. Von 1635 bis 1656 folgte die Herrschaft des Kurfürsten von Sachsen, während von 1657 bis 1746 das Herzogtum Sachsen-Weißenfels maßgeblich war. Zwischen 1746 und 1806 übten die Kurfürsten von Sachsen die Oberhoheit aus, von 1806 bis 1815 schließlich die Könige von Sachsen.
In der lokalen Herrschaftsstruktur wurde für das Jahr 1300 ein Zusammenhang mit Dahme genannt, doch bleibt unsicher, ob das Dorf bis 1388 sowie 1390 bis 1405 Bestandteil der Herrschaft Dahme war, da es in entsprechenden Urkunden nicht aufgeführt wird. Vor 1414 bis 1872 gehörte Wildau zum Amt Dahme, dem sämtliche Rechte einschließlich der Patrimonialgerichtsbarkeit zustanden. Bis nach 1414 ist ein Koch, Bürger zu Jüterbog, als Inhaber von Geldhebungen auf vier Erben zu Wildau belegt; im Jahr 1414 wurde dem Geschlecht von Trotha eine Anwartschaft eingeräumt, worauf die Rechte später an den Landesherrn beziehungsweise das Amt zurückfielen. Bis 1438 besaß die Witwe Axen Ansprüche, von 1438 bis nach 1466 der Kellner des Erzbischofs, wobei 1453 beziehungsweise 1466 der Familie Brand eine Anwartschaft eingeräumt wurde; diese Ansprüche betrafen Geldhebungen aus dem Dorf und der Mühle. Danach gelangten sie erneut an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Vor 1651 bis 1661 verfügte die Familie von Klitzing über Hebungen aus der Mühle, die sechs Scheffel Roggen betrugen; anschließend fielen diese Rechte an das Amt Dahme.
13. und 14. Jahrhundert mini|Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert Im Jahr 1300 wurde Wildau ausdrücklich als Stadt (oppidum) bezeichnet. Damit wird deutlich, dass neben dem bereits bekannten wendischen Wildau ein deutsches Wildau existierte, das ursprünglich offenbar eine größere Ausdehnung besaß. Dies zeigt sich vor allem in der für das Jahr 1562 bezeugten Zahl von 31 Hauswirten, was darauf hindeutet, dass die Siedlung möglicherweise als größere Anlage geplant war oder nur im Ansatz zur Ausführung gelangte. Für das Jahr 1346 erscheint Wildau als Kirchdorf. Im Jahr 1453 wurde es als Dorf im Gericht zu Dahme geführt.
15. Jahrhundert Für die Zeit um 1500 sind für Wildau Abgaben in Höhe von 3 Schock 16½ Groschen zur Anlage verzeichnet. Im Jahr 1515 wurde der Schulze mit dem Gericht zu Wildau belehnt. Im Jahr 1516 wurden 6 Gulden Steuer erhoben. Für 1534 ist eine Abgabe von 12 Gulden 14 Groschen 11 Denaren zum 50. Pfennig belegt. Die Bevölkerungsgröße lässt sich für 1562 und 1584 jeweils mit 31 Hauswirten fassen. Der Pfarrer erhielt im Jahr 1562 insgesamt 14 Scheffel Korn von den von Schlieben für 14 Hufen. Das Pfarrlehen war ein königliches, böhmisches Lehen. Zum Pfarrbesitz gehörten sechs Wiesen, auf denen jährlich etwa drei bis vier Fuder Heu gewonnen werden konnten, sowie vier Stücke Acker, auf denen sich jährlich zwei Scheffel Korn aussäen ließen. Hinzu kam ein Garten im Dorf. Der Küster verfügte über drei Scheffel Korn und besaß zwei Stücke Acker und zwei Wiesen. Vom Filial Wentdorf, das ebenfalls königlich war, bezog der Pfarrer jährlich zehn Malter und fünf Scheffel Korn sowie vier Malter und acht Scheffel Hafer.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 543. Im Jahr 1586 betrugen die Abgaben zum 70. Pfennig 7 Taler 9 Groschen 1 Denar. Für 1595/1596 ist schließlich überliefert, dass die Gemeinde dem Amt Dahme zwei Taler drei Groschen Michaelisschoß abgegeben hat.
16. Jahrhundert Um 1600 hatte Wildau 28 Hauswirte. Für das Jahr 1609 sind ein Schulze, zwei Ackerleute, sechs Zweispänner und neunzehn Kossäten überliefert. Um 1625 bestand der Ort aus einem Lehnschulzen mit sechs Malter Aussaat, zwei Bauern mit je einer halben Hufe sowie 24 Gärtnern, die jeweils einen Garten und etwas weit entlegenen Feldacker besaßen. Ein Häusler war ohne Acker und ohne Garten, sodass sich die Zahl der Einwohnerstellen auf 28 belief. Die Feldmark war schlecht und wies nahezu keinen Hufenschlag auf, überwiegend bestanden Gärten. Im Jahr 1638 gab es drei Bauern und 14 Gärtner; wüst lagen zehn Gärtnerhöfe. 1646 waren vier Gärtner vorhanden, die ihr Brot mit Handarbeit anderswo verdienen mussten. 1653 sind drei Bauern und zehn Gärtner verzeichnet, während 14 Gärtnerhöfe wüst lagen. Für 1658 wurden ein Lehngut mit einer Hufe unter dem Schulzen, zwei Bauern oder Lehnmänner mit je einer halben Hufe zu zwei Malter Aussaat sowie zehn Gärtner aufgeführt, von denen jeder einen Garten besaß; einzelne Gärtner verfügten über Kossätenhöfe und Äcker verschiedener Größe beziehungsweise über eine Wassermühle. Wüst lagen 14 Gärtnerstellen mit jeweils einem Garten, teilweise mit Höfen und Äckern unterschiedlicher Größe. Ein Häusler war vorhanden. Zudem wurde ein Windmüller auf der Wentdorfer Mark genannt, wobei die Angabe unklar ist, da Wentdorf zur Niederlausitz gehörte und es sich möglicherweise um einen kleinen Anteil des Amtes Dahme handelte; ob sich der unter Wentdorf genannte Anteil darauf bezieht, ist nicht zu entscheiden.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 541. Die Kirche besaß einen Acker auf der Heide mit einer Aussaat von drei Scheffeln. Zur Pfarre gehörten vier Stücke Acker mit insgesamt vier Scheffeln Aussaat sowie eine Wiese. Für 1663 sind elf Männer, zehn Weiber, ein mündiger Sohn, 19 unmündige Söhne und 15 unmündige Töchter verzeichnet. Im Jahr 1664 lebten in Wildau ein Lehnschulze, zwei Lehnmänner, sechs Einspänner, ein Gärtner und ein wüster Müller. Es gab zwei Gärten, die den beiden Lehnmännern zustanden; wüst lagen 14 Gärtnerstellen und eine Budenstelle, insgesamt also 28 Einwohnerstellen, von denen elf besetzt und 17 wüst waren. 1665 verfügte die Kirche über Ackerland mit etwa drei Scheffeln Aussaat, während der Pfarrer die Wiesen nutzte und selbst über Ackerland von rund vier Scheffeln Aussaat verfügte. Der Küster erhielt von drei Einwohnern (dem Schulzen und dem Müller eingeschlossen) einen Scheffel Korn und ein Brot, sowie von einem weiteren Einwohner alle zwei Jahre einen Scheffel Korn. Vom Filial Wentdorf erhielt er von jedem Hufner einen Scheffel Korn und ein Brot.
17. Jahrhundert Für das Jahr 1713 wurde berichtet, dass der Lehnschulze eine Hufe und zwei Lehnhufen besaß, Erbkrüger war und als Arbeitskräfte einen Sohn als Knecht, zwei weitere Söhne sowie eine Tochter als Magd hatte. Ein Eineinhalbhufner verfügte über einen Sohn als Knecht, einen Sohn und eine Tochter; ein weiterer Eineinhalbhufner hatte zwei Söhne und eine Tochter. Es gab 14 Kossäten, von denen mehrere je eine halbe Hufe besaßen; einzelne verfügten über Kinder als Dienstpersonal, einer hatte einen Dienstjungen, einer war Wassermüller, ein weiterer Schneider. Ein Wassermüller hatte einen Stiefsohn. Der Hirte hielt eine unbestimmte Anzahl Schafe. Ein Häusler war vorhanden. Die Familie Flemming verfügte über fünf Freigärten. 1722 bestanden im Ort 18 Feuerstätten (= Haushaltungen), darunter drei Bauern, zwölf Kossäten, zwei Müller und zwei Häusler; es gab Beigelleit, einen Krug, eine Laufschmiede sowie zwei Wassermühlen, die obere Dammühle und die untere Neumühle genannt, und neun Hufen. 1746 wurden ein Lehnschulze, zwei Bauern und 17 Kossäten genannt. 1768 sind zwei Müller mit zwei Gesellen belegt. 1777 hatte Wildau 20 angesessene Einwohner, bestehend aus drei Hüfnern, fünfzehn Kossäten und zwei Häuslern; außerdem gab es sechs unbewohnte oder öffentliche Gebäude, nämlich das Pfarrhaus, das Schulhaus, das Hirtenhaus, zwei Wassermühlen und eine Windmühle. Acht wüste Baustellen gehörten zum kurfürstlichen Vorwerk. 1793 bestanden ein Dreihüfner als Schulze, zwei Eineinhalbhüfner, sechs Kossäten mit je einer halben Hufe, ein Kossät mit einer Viertelhufe, sechs weitere Kossäten sowie ein Häusler. Zwei Häusler strebten an, unter geistliche Jurisdiktion gestellt zu werden.
18. Jahrhundert