Johann Peter Graf von Goëss (* 23. März 1667 in Wambeek, Flandern; † 13. März 1716 in Klagenfurt) war kaiserlicher Reichshofrat, Diplomat und Landeshauptmann in Kärnten.

Leben

Johann Peter von Goëss (geborener de Gheteren), seit 1672 Freiherr, wurde von seinem Onkel mütterlicherseits adoptiert, dem Kardinal Johann von Goëss, dem er wohl auch seine mit Dekret vom 3. April 1684 (im Alter von 17 Jahren) erfolgte Ernennung zum Reichshofrat zu verdanken hatte. Am 15. Januar 1686 im Kollegium eingeführt, war er dort bis März 1698 tätig, wurde aber schon in dieser Zeit öfter mit diplomatischen Aufgaben betraut, so 1692 mit einer Sondermission an den Papst und im Frühjahr 1695 mit einer zu verschiedenen weltlichen und geistlichen Fürsten.

Von Kaiser Leopold am 2. August 1693 in den Reichsgrafenstand erhoben, ging er 1698 als kaiserlicher Gesandter an die Generalstaaten, wo er bis 1707 blieb, leitete die Geschäfte in den Niederlanden und fungierte als bevollmächtigter Minister auf den Friedenskongressen in Rastatt und Baden (Rastatter Friede 1713/14). 1712 wurde er Landeshauptmann von Kärnten, was er bis zu seinem im Alter von 48 Jahren erfolgten Tod 1716 blieb.

In Rom hatte Goëss sich mit Anna Gräfin von Sinzendorf(-Ernstbrunn) verheiratet. Den von seinem Onkel erworbenen Besitz erweiterte er durch die Übernahme mehrerer Güter, darunter die Herrschaft Ebenthal in Kärnten, die er 1704 von Graf Lemberg erwarb. 1709 errichtete er die beiden kärntnerischen Fideikommisse mit mehr als 500.000 Gulden.

Literatur

Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559–1806 (= Kommission für neuere Geschichte des ehemaligen Österreich ; 33), Wien 1942, S. 314f.

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