Die Verfassung der Spanischen Republik von 1931 war die Verfassung der Zweiten Spanischen Republik.

Geschichte Nach einem misslungenen republikanischen Militärputsch im Dezember 1930 kam es im April 1931 zu landesweiten Gemeindewahlen, die allgemein, auch von den Anhängern der Monarchie, als klares Votum gegen die Monarchie interpretiert wurden.Marqués de Hoyos: Mi Testimonio. Madrid 1962, S. 122 ff. Angesichts dieser Ergebnisse proklamierte Alcalá Zamora am 14. April 1931 die neue Republik.

Ein erster Verfassungsentwurf, welcher der katholischen Kirche einen besonderen Status eingeräumt, aber weite Teile ihrer Privilegien reduziert hätte, wurde von der Mehrheit im Parlament, den Cortes, als unzureichend angesehen und abgelehnt. In der Verfassung vom 9. Dezember 1931 wurde Spanien schließlich als „demokratische Republik der Werktätigen aller Klassen“ definiert, mit vollständiger Trennung von Kirche und Staat. Dies führte zum erbitterten Widerstand konservativer Kräfte, der katholischen Kirche und Teilen des Militärs, was zur Instabilität der Zweiten Republik und schließlich zum Ausbruch des Spanischen Bürgerkriegs am 17. Juli 1936 beitrug.Walther L. Bernecker: Europa zwischen den Weltkriegen. 1914–1945. Stuttgart 2002. S. 190.

Am 1. April 1939 verkündete Franco als Führer der nationalistischen Bewegung den Sieg. Der republikanische Premierminister Negrín war bereits nach Frankreich geflohen, wo er eine Exilregierung bildete und bis 1945 im mexikanischen Exil als Präsident der Zweiten Spanischen Republik fungierte. Eine weitere Exilregierung Spaniens hatte ihren Sitz in Frankreich.Birgit Aschmann: „Treue Freunde …?“ Westdeutschland und Spanien 1945–1963, Franz Steiner Verlag, 1999, S. 60 (books.google.de).

Die Spanischen Verfassungsgesetze 1938 bis 1977 der Diktatur unter Francisco Franco (1939–1975) und dem Beginn des Übergangs zur Demokratie (Transición) waren keine einheitliche Verfassung, sondern eine Reihe von Grundgesetzen (Leyes Fundamentales), die den Staat organisierten. Formal aufgehoben wurde die Verfassung von 1931 erst durch die Verfassung Spaniens vom 29. Dezember 1978.Constitución Española. PDF (BOE-A-1978-31229 - 112 págs. - 7.680 KB)

Hauptmerkmale der Verfassung Die Verfassung vom 9. Dezember 1931 etablierte einen säkularen, demokratischen Einheitsstaat, der auf Volkssouveränität beruhte. Sie garantierte weitreichende Grundrechte, führte das Frauenwahlrecht ein, erlaubte Scheidungen, trennte Kirche und Staat und ermöglichte regionale Autonomien. Die Verfassung war stark progressiv und sozialistisch geprägt.Luis Jiménez de Asúa: Die Verfassung der Spanischen Republik. Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 3, 1933, S. 251–296.

Weblinks

Constitucion de la Republica Española vom 9. Dezember 1931 (spanisch/deutsch)

Einzelnachweise

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