Das Herrschaftsgericht Ichenhausen war ein Freiherrl. vom Stain’sches Herrschaftsgericht II. Klasse in Ichenhausen, das ab 1816 bis 1834/7 im Königreich Bayern bestand.

Geschichte 1574 erwarben die Reichsfreiherren vom Stain von Rechtenstein zu Niederstotzingen den Ort Ichenhausen und errichteten eine Ortsherrschaft. Heinrich vom Stain († 1624) wurde zum Freiherrn erhoben, die Herrschaft Ichenhausen wurde reichsunmittelbar. Mit der Rheinbundakte 1806 kam der Ort zum Königreich Bayern. Herrschaftsgerichte bestanden in Bayern zwischen dem Jahr 1808 und 1848 als Gerichte der Standesherren, also des mediatisierten Hohen Adels, die auf Basis der Edikte vom 8. September 1808 und 16. August 1812 gebildet wurden.Hiereth: Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert. Historischer Atlas von Bayern: Altbayern, Reihe I, Heft 0, München, 1950. Das Herrschaftsgericht wurde durch Marquard vom Stain 1816 gebildet und umfasste die Orte Ichenhausen und Heufelsburg mit seinerzeit 309 Gerichtsassen. Es wurde zwischen 1834 und 1837 aufgelöst und in ein Patrimonialgericht umgewandelt, das wiederum im Zuge der Revolution 1848 aufgehoben wurde.Wolfgang Wüst: Günzburg. Historischer Atlas von Bayern: Teil Schwaben. Reihe 1, Heft 13. München 1983, S. 150 ff.

Einzelnachweise

Kategorie:Herrschaftsgericht Kategorie:Organisation (19. Jahrhundert) Kategorie:Ichenhausen