Das Arbeitsinspektorat, auch Arbeitsinspektion ist eine Aufsichtsbehörde in Österreich, die für die Überwachung und Förderung des Arbeitnehmerschutzes zuständig ist. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Kontrolle der vorschriftsgemäßen Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Fragen der Arbeitssicherheit. Die Arbeitsinspektion untersteht dem Bundesministerium für Soziales.
Im Allgemeinen führt das Arbeitsinspektorat Betriebsbesichtigungen und Kontrollen durch, beteiligt sich an Genehmigungsverfahren und wirkt bei Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit.
Aufgaben Die Arbeitsinspektion hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu kontrollieren und zu fördern.
Zu ihren wichtigsten Tätigkeiten zählen: Kontrolle von Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsprozessen Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Fragen der Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gefährdungen Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen Förderung von Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten
Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren sind befugt, Arbeitsstätten zu betreten, Unterlagen einzusehen und Messungen oder Untersuchungen zur Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Rechtsgrundlagen Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion basiert auf folgenden Gesetzen: Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)
Weblinks Offizielle Website der Arbeitsinspektion Österreich
Einzelnachweise
Kategorie:Behörde (Österreich) Kategorie:Organisation (Arbeitsschutz)