Otto von Nostitz, ab 1623 Freiherr von Nostitz (* 1574 in Nieder-Neundorf an der Neiße, Oberlausitz; † 18. Dezember 1630 in Wien), war ein aus der Oberlausitz stammender habsburgischer Beamter. Er war seit 1620 deutscher Vizekanzler von Böhmen und Reichshofrat, seit 1627 zudem Geheimer Rat Kaiser Ferdinands II. Als Vizekanzler wirkte er maßgeblich an der Verneuerten Landesordnung von 1627 mit. Er begründete den böhmischen Güterbesitz der Familie Nostitz, deren Aufstieg in den böhmischen Herrenstand er vorbereitete.

Leben

Herkunft und Konfessionswechsel Otto von Nostitz war ein Sohn des Hieronymus von Nostitz (1523–1587) auf Kaltwasser und Nieder-Neundorf, Landeshauptmann von Görlitz, und der Katharina von Temritz. Die Familie gehörte dem oberlausitzischen Landadel an. Nostitz wuchs protestantisch auf und trat später zur römisch-katholischen Kirche über; der Konfessionswechsel war die Voraussetzung für seine Laufbahn im engeren Umkreis der katholischen Habsburger.Robert Luft: Nostitz, Otto (1623 Freiherr) von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 354.

Sein väterliches Erbe überließ er seinem jüngeren Bruder Hieronymus und schlug stattdessen die Beamtenlaufbahn ein.

Aufstieg im habsburgischen Dienst (bis 1620) Nostitz begann seine Karriere am Hof Kaiser Rudolfs II. in Prag. 1606 wurde er dort Appellationsrat; die Personendatenbank Kaiser und Höfe weist ihn als Appellationsrat für Schlesien und die Lausitz aus. Unter Kaiser Matthias gehörte er dem kaiserlichen Hofstaat an.Nostitz, Otto (1574–1630), Reichshofrat. In: Kaiser und Höfe. Personendatenbank der Höflinge der österreichischen Habsburger, Ludwig-Maximilians-Universität München, Datensatz KH 14588, mit Quellennachweis Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Obersthofmeisteramt, Sonderreihe 184/77, fol. 15r. In der Folge war er in der Kanzlei für Schlesien sowie als kaiserlicher Gesandter am kursächsischen Hof tätig. Diese Verwendungen machten ihn zu einem Fachmann für die Nebenländer der Böhmischen Krone – ein Erfahrungshintergrund, auf den der Kaiser nach der Niederschlagung des Böhmischen Aufstandes zurückgriff.

Böhmischer Vizekanzler und Reichshofrat (1620–1630) Am 10. Februar 1620 wurde Nostitz zum Reichshofrat ernannt; im selben Jahr übernahm er das Amt des deutschen Vizekanzlers von Böhmen.Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559–1806 (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen Österreich. Band 33). Wien 1942, S. 204 f. Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht das höchste Gericht des Heiligen Römischen Reiches und wurde unmittelbar vom Kaiser besetzt; die Doppelstellung als böhmischer Vizekanzler und Reichshofrat verband die böhmische Landesverwaltung mit der Reichsebene.

In den Anwesenheitslisten des Reichshofrats erscheint sein Name bis November 1630, in den letzten fünf Jahren allerdings nur noch selten; 1626 führte er zeitweise den Vorsitz. Spätestens seit 1627 gehörte er auch dem Geheimen Rat Ferdinands II. an, dem engsten Beratungsgremium des Kaisers.Henry Frederick Schwarz: The Imperial Privy Council in the Seventeenth Century (= Harvard Historical Studies. Band 53). Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 1943, S. 314 f.

Verneuerte Landesordnung Gemeinsam mit dem Oberstkanzler Zdeněk Vojtěch Popel von Lobkowitz war Nostitz 1627 maßgeblich an der Ausarbeitung der Verneuerten Landesordnung für Böhmen beteiligt. Das Gesetzeswerk erklärte die böhmische Krone für erblich im Hause Habsburg, zog die Gesetzgebung an den Landesherrn, verwies den katholischen Glauben als allein zulässiges Bekenntnis und stellte die deutsche der tschechischen Sprache im amtlichen Gebrauch gleich. Die Landesordnung bildete bis 1848 die staatsrechtliche Grundlage Böhmens.

Diplomatische Aufträge Nostitz übernahm mehrere Gesandtschaften. 1623 übergab er als kaiserlicher Kommissar die Oberlausitz und die Niederlausitz dem sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. als Pfand für dessen Kriegskosten. Die Verpfändung leitete den Übergang der beiden Markgraftümer an Sachsen ein, der 1635 im Prager Traditionsrezess endgültig vollzogen wurde.

Standeserhöhungen und Güterbesitz Am 24. Oktober 1623 erhielt Nostitz den erblichen Freiherrenstand sowie die Würde eines kaiserlichen Pfalz- und Hofgrafen. Das kaiserliche Patent hob ausdrücklich seine Treue und „Dexterität“ hervor, namentlich in der Zeit der böhmischen Wirren. 1625 wurde ihm das Inkolat, das böhmische Landesbürgerrecht, verliehen.

Im Zuge der Konfiskationen nach der Schlacht am Weißen Berg erwarb er 1622 die westböhmische Herrschaft Falkenau an der Eger, die zuvor dem 1621 hingerichteten protestantischen Grafen Joachim Andreas von Schlick gehört hatte; sie wurde 1630 als Fideikommiss gebunden. In Prag erhielt er 1623 durch Schenkung seines Vetters, des Ordensritters Christoph von Nostitz, das Haus „Zur grünen Rose“ und erwarb 1628 das benachbarte Haus „Zu den goldenen Bären“. Aus beiden Gebäuden ging der Nostitzsche Stadtsitz hervor, an dessen Stelle später das Palais Nostitz auf der Kleinseite entstand.

Bibliothek und Sammlungen Nostitz war für eine mehrsprachige Fachbibliothek und eine Münzsammlung bekannt. Diese Sammlungen sind nicht mit der später berühmten Nostitzschen Majoratsbibliothek im Prager Palais identisch: Diese wurde erst in den 1660er Jahren von Johann Hartwig von Nostitz begründet und beruhte im Kern auf der 1670 erworbenen Schlossbibliothek von Jauer, die Otto der Jüngere von Nostitz (1608–1664) zusammengetragen hatte.Richard Šípek: Pražská majorátní knihovna hrabat z Nostic a Rienecka. In: Zprávy památkové péče. Band 65, Nr. 1, Prag 2005, S. 28–33; ders.: Die Jauerer Schlossbibliothek Ottos des Jüngeren von Nostitz. 2 Teile, PL Academic Research, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-631-65029-5.

Tod, Testament und Erbe Otto von Nostitz blieb unverheiratet und kinderlos. Er förderte daher den Aufstieg seiner Neffen Johann Hartwig und Otto, die nach dem frühen Tod ihres Vaters zeitweise in seinem Haushalt lebten, und erwirkte 1626 die Aufnahme der beiden Linien Nostitz-Falkenau (Johann Hartwig) und Nostitz-Rokitnitz (Otto) in den böhmischen Herrenstand, womit sie den alten böhmischen Adelsfamilien gleichgestellt wurden. In seinem Testament vom 16. April 1630 setzte er Johann Hartwig unter der Bedingung des Übertritts zum Katholizismus zum Universalerben ein.Michael Pelleter: Denkwürdigkeiten der Stadt Falkenau an der Eger. Falkenau 1876; vgl. Robert Luft: Nostitz-Rieneck, Johann Hartwig Graf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999.

Nostitz starb am 18. Dezember 1630 in Wien und wurde am 12. Januar 1631 in der dortigen Franziskanerkirche bestattet.

Literatur Robert Luft: Nostitz, Otto (1623 Freiherr) von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-00200-8, S. 354 (Digitalisat). Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559–1806 (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen Österreich. Band 33). Wien 1942 (Nachdruck 1970), S. 204 f. Henry Frederick Schwarz: The Imperial Privy Council in the Seventeenth Century (= Harvard Historical Studies. Band 53). Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 1943, S. 314 f. Julian Pittermann: Die Majoratsherren der Falkenauer Linie des reichsgräflichen Hauses Nostitz-Rieneck. In: Beiträge zur Geschichte des Geschlechtes von Nostitz. Band 3, 1935, S. 323–375, hier S. 326–328. Walter von Boetticher: Geschichte des oberlausitzischen Adels und seiner Güter 1635–1815. Band 2, Görlitz 1913, S. 263. Hermann Hallwich: Die Herrschaft Türmitz. 2. Teil, 1865.

Weblinks

Nostitz, Otto (1574–1630), Reichshofrat in der Personendatenbank Kaiser und Höfe der Ludwig-Maximilians-Universität München Erschließungsprojekt Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats mit chronologischer Liste der Reichshofräte nach Gschließer

Anmerkungen Die Verwandtschaftsverhältnisse werden in der Literatur uneinheitlich wiedergegeben. Vater beider Brüder war Hans (Johann) von Nostitz (1562–1619) auf Seifersdorf und Heidersdorf, Landeshauptmann des Herzogtums Wohlau. Johann Hartwig entstammte dessen Ehe mit Sophia von Nostitz, einer Schwester Otto von Nostitz’; Otto der Jüngere (1608–1664), der spätere Landeshauptmann des Fürstentums Schweidnitz-Jauer, war demgegenüber ein Sohn aus einer früheren Ehe und mit Otto von Nostitz nur angeheiratet verwandt. Die Neue Deutsche Biographie nennt lediglich „Dezember 1630“. Die Personendatenbank Kaiser und Höfe gibt als Todestag den 18. Dezember 1630 an.

Einzelnachweise

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