Die Letale Entnahme ist die planmäßige Tötung von Wildtierenletal Letale Entnahme dwds.de im Wildtiermanagement.

Die „Letale Entnahme“ wird häufig im Wolfsmanagement angewendet und ist gesetzlich geregelt. Sie wird aber auch bei anderen Tieren wie Bibern, Nutrias, Gänsen, Wisente, Bären, Hirschen und anderen Wildtieren angewendet. Bei der letalen Entnahme kann das Tier direkt geschossen, anderweitig getötet oder gefangen und anschließend eingeschläfert werden.

Die Letale Entnahme ist abzugrenzen von nicht-letalen Maßnahmen wie Lebendfang, Vergrämung oder Umsiedlung.

Rechtliche Regelung in Deutschland Tiere unter Artenschutz können mit artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung letal entnommen werden. Aus dem Tötungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes resultiert, dass eine letale Entnahme nur als letztes Mittel in Betracht kommt, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen drohenden Gefahren zu begegnen. Diese ist aber nur zulässig bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Literatur Katharina v. Roth-Weiß: Der Schutz des wildlebenden Wolfs im Mehrebenensystem - Eine Untersuchung der völkerrechtlichen, unionalen und nationalen Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung der letalen Entnahme, Schriften zum Umweltrecht, Herausgegeben von Michael Kloepfer, Duncker & Humblot, Berlin, 2024, ISBN 978-3-428-19266-3

Weblinks Entnahme, letale beim Neusprechblog auf neusprech.org letale Entnahme bei OpenThesaurus

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