Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist seit dem 23. Mai 2021 in Deutschland der amtliche Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation für Lkw- und Busfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Er stellt den Ersatz der bisherigen Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein dar, wird von der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde auf Basis von Weiterbildungsnachweisen als Scheckkarte ausgestellt und ist ab Ausstellung fünf Jahre gültig.
Mit der Einführung wurde das nationale Recht mit den in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geltenden Regelungen harmonisiert; über einen Zeitraum von fünf Jahren ersetzte der FQN die Schlüsselzahl 95.Stefanie Schuhmacher: Fahrerqualifizierungsnachweis: LapID erweitert elektronische Führerscheinkontrolle. In: Verkehrsrundschau, 3. Mai 2022, abgerufen am 7. März 2026. Eintragungen der Schlüsselzahl 95, die bis zum 22. Mai 2021 vorgenommen wurden, blieben bis zum Ablauf der jeweils eingetragenen Frist gültig. Diese konnte maximal fünf Jahre betragen, sodass der Übergangszeitraum am 23. Mai 2026 endete. Seither ist der FQN der alleinige Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Die Daten des FQN und der Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrer werden zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt im Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst und gespeichert.
Einzelnachweise
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