Das Sprachschutzgesetz in Andorra bezeichnet ein Gesetz zur Regelung der Verwendung des Katalanischen in der mehrsprachigen Gesellschaft Andorras.
Erste Schutzmaßnahmen Bereits vor der Verabschiedung des Sprachschutzgesetzes wurden Maßnahmen zur Stärkung der katalanischen Sprache sowie der Kultur Andorras ergriffen. Historisch betrachtet sind spanische und französische Schulen die zwei präsenten Kräfte im Bildungswesen dieses Staates. Folglich waren die beiden Sprachen, die primär in den andorranischen Schulen unterrichtet wurden, Spanisch und Französisch. 1972 wurde vom Generalrat das "Andorranization Programme" ins Leben gerufen, das eine Reihe von Unterrichtseinheiten zur Lehre von katalanischer und andorranischer Kultur in den spanischen und französischen Schulen von Andorra verpflichtend machen wollte. 10 Jahre später begann der Generalrat des Staates damit, ein eigenes Schulnetzwerk zu bilden. Für dieses Netzwerk wurde auch ein eigenes, spezifisches Regelwerk ausgearbeitet.
Heutzutage ist das andorranische Schulsystem die stärkste Kraft. Von den 11.314 Schülern, die in das Schuljahr 2025/2026 starteten, wurden 4524 im andorranischen, 3353 im französischen und 3143 im spanischen System verzeichnet.
1990er Jahre Im Jahre 1993 erklärte der Generalrat Andorras im Artikel 2.1 des "Butlletí Oficial del Principat d’Andorra" Katalanisch zur offiziellen Sprache des Staates. Dieser Grundsatz wurde in den darauffolgenden Jahren weiter ausgearbeitet. Noch im selben Jahr wurde das Katalanische zur Sprache des andorranischen Bildungssystems ernannt. 1994 erfolgte die Verabschiedung eines weiteren Gesetzes, das ebenfalls das Bildungswesen betraf. Katalanisch erhielt Vorrang als Kommunikationssprache und wurde zur Pflichtsprache der andorranischen Bildung. 1997 wurde ein hochschulspezifisches Gesetz verabschiedet, mit dem das Katalanische zur Sprache der Universitäten erklärt wurde.
Am 16. Dezember 1999 erfolgte die Verabschiedung eines zentralen und umfassenden Sprachschutzgesetzes mit dem „Llei d’ordenament de l’ús de la llengua oficial“. Es folgt den Beispielen der katalanischen, balearischen und valencianischen Sprachschutzpolitik. Ziel dieses andorranischen Gesetzes ist es, das Katalanische präsenter zu machen. Konkret sollte damit die Nutzung der Sprache auf institutionelle Kontexte ausgeweitet werden und bewirken, dass in allen öffentlichen Institutionen ausschließlich Katalanisch gesprochen wird. Auch die Arbeitswelt wird vom Sprachschutzgesetz miteingeschlossen. Für bestimmte Berufsfelder wurde das Beherrschen der katalanischen Sprache verpflichtend, wobei es hierbei je nach Beruf Unterschiede gibt. Für manche Berufe werden nur mündliche Kenntnisse gefordert, für andere wiederum sowohl mündliche als auch schriftliche Kenntnisse. Zudem war ein weiteres Ziel dieses Gesetzes, dass die Sprache auch in alltäglichen Kontexten eine größere Rolle spielt. In Artikel 12.1 wird Katalanisch zur Sprache aller sozialen und öffentlichen Aktivitäten ernannt und es werden darüber hinaus in anderen Artikeln Bereiche genannt, in denen die Sprache vorkommen soll. Beispielsweise muss jegliche kommerzielle Aktivität in der Amtssprache stattfinden. So müssen u. a. Markennamen auf Katalanisch sein, Kataloge, Prospekte, Werbungen usw. auf Katalanisch verfasst werden etc. Den Bereichen Tourismus und Gastronomie werden mit dem Gesetz ebenfalls Verpflichtungen auferlegt. Alle Hotels, Bars, Cafés und andere ähnliche Etablissements müssen ihre Menüs, Karten, Preislisten, angebotene Serviceleistungen und sonstige Informationen auf Katalanisch bereitstellen.
Einzelnachweise
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