Die Volksabstimmung über die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 18. Mai 1947 war ein Referendum zu der von der beratenden Landesversammlung neu ausgearbeiteten Landesverfassung. Die Abstimmung fand zeitgleich mit der ersten und einzigen Wahl zum Landtag für Württemberg-Hohenzollern statt.

Beim Plebiszit über den Verfassungsentwurf sprach sich eine deutliche Mehrheit von 69,8 % der gültig Abstimmenden für die Annahme aus, womit die Verfassung am 19. Mai verkündet wurde und am 20. Mai 1947 in Kraft trat. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Hintergrund

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Siegermächten besetzt und zunächst dem Alliierten Kontrollrat unterstellt. Das westlich der Oder-Neiße-Linie verbliebene Staatsgebiet wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, wobei das Gebiet des späteren Württemberg-Hohenzollern in die Französische Besatzungszone kam. Es umfasste den südlichen Teil des früheren Volksstaat Württemberg sowie den vormals zu Preußen gehörenden sogenannten Hohenzollernschen Lande. Der nördliche Teil des früheren Volksstaats Württemberg lag in der US-amerikanischen Besatzungszone und war ab 1946 Teil des neuen Landes Württemberg-Baden. Die Teilung verlief zwischen Tübingen (französische Zone) und Stuttgart (US-amerikanische Zone). Durch diese Aufteilung der Besatzungszone verblieb die Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm (heute A8) unter US-amerikanischer Kontrolle, zugleich stellte die französische Besatzungszone in Deutschland eine Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich (Vorarlberg und Tirol) dar.

Die Provisorische Regierung Frankreichs verfolgte bis Jahresanfang 1946 das politische Ziel, Deutschland weitgehend zu dezentralisieren. Während in den anderen Gebieten im französischen Einflussbereich zunächst nur Verwaltungseinheiten auf Regierungsbezirksebene geschaffen wurden, richtete man zwar bereits am 16. Oktober 1945 ein sogenanntes „Staatssekretariat“ unter dem Vorsitz von Carlo Schmid ein.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 59. Weitere Schritte zur Schaffung eines Landes wurden jedoch zunächst nicht unternommen.

Die USA bestanden jedoch auf ihrem Ziel der Gründung eines deutschen Bundesstaates, für den zunächst funktionsfähige Länder aufgebaut werden sollten. Auch waren sie zu keiner Gebietsabgabe an Frankreich bereit. Angesichts des sich zuspitzenden Ost-West-Konflikts änderte Frankreich schließlich seine Haltung und schloss sich dem Vorgehen der USA und des Vereinigten Königreichs an. Ab Januar 1946 wurde die Gründung demokratischer Parteien wieder zugelassen.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 4–5.

Der Weg zur Volksabstimmung Der Weg zu den Länderverfassungen in Deutschland Der Weg zur Ausarbeitung der Landesverfassungen orientierte sich in der französischen Besatzungszone im Wesentlichen an dem Vorgehen der US-amerikanischen Besatzungszone, jedoch mit kleineren Anpassungen und mit etwa einem halben Jahr Verzögerung.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 7–8. Ebenso wie für die USA, sah Frankreich die Annahme der Landesverfassungen durch ein Plebiszit als unentbehrlich an. Es verfolgte das Ziel, in den von Frankreich besetzten Ländern Württemberg-Hohenzollern, Baden und Rheinland-Pfalz, die Verfassungen zeitgleich ausarbeiten und abstimmen zu lassen. Hiervon ausgenommen war das Saarland, für das Frankreich weiterhin den Status eines von Deutschland abgetrennten französischen Protektorats verfolgte.

Die Einrichtung eines Verfassungsausschusses in Württemberg-Hohenzollern Den eigentlichen Prozess der Verfassungsausarbeitung in Baden stieß die Besatzungsmacht mit der Verordnung Nr. 66 vom 8. Oktober 1946 an, mit der eine beratende Versammlung einberufen wurde.

Diese wurde indirekt über die Gemeinde- und Kreisvertretungen gewählt werden. Die hierfür notwendigen Kommunalwahlen wurden am 15. September 1946 für die Gemeinden, und dann am 13. Oktober für die Kreise abgehalten. Aus diesen gewählten Vertretungen wurden wiederum 65 Personen gewählt, 38 aus den Kreisversammlungen und weitere 27 Mitglieder aus den Vertretungen der Gemeinden mit mehr als 7000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die CDU ging mit 42 Mandaten als weitaus stärkste Kraft aus den Wahlen hervor, es folgte die SPD mit 14 Sitzen, DVP (eine Vorgängerpartei der FDP) mit acht und die KPD mit vier. Die beratende Versammlung nahm am 22. November 1946 im Kloster Bebenhausen ihre Arbeit auf und bildete am 12. Dezember 1946 einen Verfassungsausschuss zur Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs. Am 4. Dezember war das Staatssekretariat in Provisorische Landesregierung umbenannt worden und die CDU hatte die Leitung des Kabinetts übernommen.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 64.

Politischer Streit um die Verfassung Im Verfassungsausschuss wurden schon früh grundsätzliche Differenzen zwischen der CDU, die über die absolute Mehrheit verfügte, und allen anderen Parteien deutlich. Während SPD, DVP und KPD für eine weitgehende Übernahme der maßgeblich von Carlo Schmid für Württemberg-Baden ausgearbeiteten Verfassung eintraten, einen künftigen Zusammenschluss beider Länder vor Augen, machte sich die CDU für einen ganz eigenen Entwurf stark. Ihre Abgeordneten Lorenz Bock und Emil Niethammer wurden mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 64.

Dieser Entwurf sah die Schaffung des Amts eines direkt gewählten Staatspräsidenten mit weitgehenden Vollmachten vor. Daneben sollte eine Zweite Kammer eingeführt werden und die Rolle des Parlaments insgesamt begrenzt werden. Der Verfassungsentwurf vertrat ein äußerst konservatives Familien- und Gesellschaftsbild und sah im Bildungssystem ausschließlich Konfessionsschulen vor. Jeglichen Eingriffen und Steuerungsrechten des Staats in Eigentumsfragen erteilte der Entwurf eine Absage. Die Oppositionsparteien SPD, DVP und KPD waren über den CDU-Vorschlag entsetzt und zogen sich, nachdem die CDU im Verfassungsausschuss keinerlei Kompromissbereitschaft erkennen ließ, nacheinander unter Protest aus den Verhandlungen zurück. Der verblieben Rumpfausschuss aus CDU-Abgeordneten verabschiedete seinen Entwurf dennoch am 20. März 1947.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 65–66.

Die Besatzungsmacht greift ein Während sich die französische Besatzungsmacht zunächst kaum in die Verfassungsdebatte einmischte, änderte sich dies ab Ende Januar 1947. Sie legte Ende Februar den verhandelnden Verfassungsausschüssen in Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz Anregungen für die weiteren Verhandlungen vor. Den Hintergrund hierfür bildete die Schaffung der Bizone Ende 1946, die Frankreich zur Trizone erweitern wollte. Um dies zu ermöglichen, sollten die im französischen Besatzungsgebiet geschaffenen Länderverfassungen möglichst anschlussfähig an die in der US-amerikanischen Besatzungszone bereits beschlossenen Verfassungen sein. Für (Süd-)Württemberg-Hohenzollern, bei dem eine Vereinigung mit (Nord-)Württemberg-Baden ohnehin als wahrscheinliche künftige Entwicklung diskutiert wurde, galt dies in besonderem Maße.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 65–66.

Während aus den Verfassungsdebatten in Baden und Rheinland-Pfalz Entwürfe hervorgingen, die mit dem von der Besatzungsmacht gesetztem Rahmen durchaus vereinbar waren, stellte sich die Situation in Württemberg-Hohenzollern anders dar. Einerseits war Frankreich über das deutliche Abweichen vom württembergisch-badischen Verfassungsentwurf verärgert, zugleich teilte die Besatzungsmacht aber auch die inhaltlichen Bedenken der Oppositionsparteien. Der von der CDU vorgelegte Entwurf war Frankreich nicht demokratisch genug.

In einem brüskierend kurz abgehaltenen Schreiben teilte der französische Gouverneur Guillaume Widmer dem Parlament in Bebenhausen am 24. März 1947 mit, dass die Besatzungsmacht den Verfassungsentwurf in Gänze nicht akzeptieren könne. Die Verhandlungen im Verfassungsausschuss wurden sodann von allen Parteien wieder aufgenommen. Tatsächlich gelang es nun, innerhalb weniger Wochen zu einem von allen Parteien mitgetragenen Verfassungsentwurf zu kommen. Staat eines Staatspräsidenten sollte es nun einen vom Parlament gewählten Ministerpräsidenten geben, die zweite Kammer wurden gestrichen, anstatt ausschließlicher Konfessionsschulen wurden christliche Simultanschulen vorgesehen. Gleichwohl blieb die Verfassung in vielen Formulierung stark christlich und konservativ geprägt.

Am 22. April 1947 beschloss die beratende Versammlung den Verfassungsentwurf.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 66.

Volksabstimmung Die Volksabstimmung fand zusammen mit der ersten und einzigen Landtagswahl am 18. Mai 1947 statt. Am gleichen Tag wurde auch in Baden und Rheinland-Pfalz über die dortigen Landesverfassungen abgestimmt.

Von den knapp 616.000 Stimmberechtigten nahmen 408.736 (66,4 %) an der Abstimmung über die Verfassung teil. Der Verfassungsentwurf wurde von einer deutlichen Mehrheit der Abstimmenden (69,8 %) unterstützt, wobei Unterstützung jedoch in den verschiedenen nach Konfession unterschiedenen Gebieten deutlich abwich. Während sich in den katholisch geprägten Gebieten 82,4 % der Abstimmenden für die Verfassung aussprachen, waren es in den evangelischen Gebieten 57 %. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 5,9 % zwar deutlich erhöht, fiel jedoch erheblich geringer aus, als bei den Plebisziten in Württemberg-Baden (dort: 21 %!) und Rheinland-Pfalz (dort: 18,2 %). Das Statistische Landesamt stellte dazu fest:

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung über die Landesverfassung vom 18. Mai 1947 in Württemberg-HohenzollernStatistisches Landesamt Württemberg-Hohenzollern (Hrsg.): Landtagswahl und Volksabstimmung über die Verfassung, S. 212–213. Stimmkreis Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) evangelische GebieteZu den evangelischen Gebieten zählten folgende Landkreise: Calw, Freudenstadt, Balingen, Tübingen und Reutlingen. 237.879 145.947 61,35 % 137.080 93,92 % 8.867 6,08 % 78.119 56,99 % 58.961 43,01 % gemischte GebieteZu den konfessionell gemischten Gebieten zählten folgende Landkreise: Horb, Rottweil, Tuttlingen und Münsingen. 131.109 87.095 66,43 % 82.010 94,16 % 5.085 5,84 % 54.126 66,00 % 27.884 34,00 % katholische GebieteZu den katholischen Gebieten zählten folgende Landkreise: Hechingen, Sigmaringen, Ehingen, Saulgau, Biberach, Ravensburg, Tettnang und Wangen. 246.829 175.694 71,18 % 165.656 94,29 % 10.038 5,71 % 136.456 82,37 % 29.200 17,63 % 615.817 408.736 66,37 % 384.746 94,13 % 23.990 5,87 % 268.701 69,84 % 116.045 30,16 %

Folgen

Die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern trat zwei Tage nach der Abstimmung am 20. Mai 1947 in Kraft. Zusammen mit den Abstimmungen in den beiden anderen Ländern der französischen Besatzungszone, zwei in Rheinland-Pfalz und eines in Baden, bildete es das vierte bis siebte Plebiszit in Nachkriegsdeutschland.

In den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entwickelte sich bereits im Zuge der Gründung eine Debatte über die Frage der künftigen Neugliederung des südwestdeutschen Raums. Dabei sprach sich die regierung Baden für die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg aus, während die Regierung von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Gründung eines vereinten Südweststaats anstrebten.

Die Klärung dieser Frage konnte erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 abgeschlossen werden. Auf dem Weg dahin wurde zunächst eine Volksbefragung (1950) und dann eine verbindliche Volksabstimmung (1951) abgehalten. Im Jahr 1952 führte dies schließlich zur Überleitung des Landes Baden in das neu gegründete Bundesland Baden-Württemberg.

Siehe auch Direkte Demokratie in Deutschland Liste der Plebiszite in Deutschland

Literatur