Die Volksabstimmung über den Anschluss an Preußen in Schaumburg-Lippe am 6. Juni 1926 hatte die Frage des Aufgehens des Kleinstaats Freistaat Schaumburg-Lippe im Freistaat Preußen zum Gegenstand.

Ausgelöst wurde das Referendum aufgrund eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes, nachdem die Regierungen von Schaumburg-Lippe und Preußen in den Jahren zuvor ein entsprechendes Beitrittsabkommen ausgearbeitet hatten. Die SPD und die DDP setzten sich für den Beitritt ein, da Schaumburg-Lippe aufgrund seiner geringen Größe kaum in der Lage war, die finanziellen und organisatorischen Bürden eines deutschen Landes alleine zu schultern. Die im Einheitsblock zusammengeschlossenen konservativen und Rechtsparteien wandten sich gegen diesen Schritt.

Bei der Abstimmung sprach sich eine Mehrheit von 53,3 % der Abstimmenden gegen die Aufgabe der Selbstständigkeit aus. Der Freistaat Schaumburg-Lippe blieb daher als eigenständiges Land in der Weimarer Republik bestehen und der Anschluss an Preußen wurde nicht vollzogen. Bei der Abstimmung entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

Hintergrund Die prekäre Eigenständigkeit Schaumburg-Lippes Bereits bei der Entstehung des Deutschen Kaiserreichs gehörte das Fürstentum Schaumburg-Lippe zu den kleinsten deutschen Staaten. Einer gewaltsamen Eingliederung nach Preußen im Rahmen der deutschen Einigungskriege war Schaumburg-Lippe 1866 noch knapp entgangen. Die stetig steigenden Belastungen durch die Ausweitung öffentlicher Aufgaben waren jedoch bereits spürbar. Entlastung bot die teilweise Übertragung von Verwaltungsaufgaben an Preußen. Der erste Schritt hierzu war 1867 eine Militärkonvention, mit der das schaumburg-lippische Militär in das preußische eingegliedert wurde.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 73. Bis 1918 folgten viele weitere Kompetenzabtretungen an Preußen, beim Post-, Justiz-, Schul- und Medizinalwesen. Es gab schließlich kaum einen Bereich hoheitlichen Handelns, bei dem Schaumburg-Lippe nicht auf Preußen angewiesen war.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 146–147.

Ob die Eigenstaatlichkeit überhaupt fortgesetzt werden konnte, diskutierte nach der Novemberrevolution bereits der Arbeiter- und Soldatenrat, wie dies auch in anderen deutschen Kleinstaaten (beispielsweise die Thüringischen Staaten) der Fall war. Es wurden Resolution für das Festhalten an der Selbstständigkeit gefasst, die Möglichkeit eines Beitritts zu den preußischen Provinzen Hannover oder Westfalen jedoch nicht vollständig ausgeschlossen. Das parteilose Mitglied der Landesregierung, Konrad Wippermann, setzte sich jedoch bereits 1918/1919 für einen Anschluss an Preußen ein.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 74.

Unitarismus oder Föderalismus Die Länder der Weimarer Republik entsprachen zunächst den demokratischen Nachfolgestaaten derjenigen Fürstentümer, aus denen sich das Deutsche Kaiserreich zusammengesetzt hatte. Neben dem Freistaat Preußen, der fast die Hälfte des deutschen Staatsgebiets einnahmen, und weiteren größeren Flächenstaaten (beispielsweise der Freistaat Bayern oder die Republik Baden), gab es eine erhebliche Zahl an Kleinstaaten. Wenngleich die Länder nach der neuen Weimarer Reichsverfassung Kompetenzen an den Gesamtstaat abgeben mussten, hatten sie sich ein Vetorecht gegen Eingriffe in ihre Eigenstaatlichkeit erkämpft.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 75.

Damit engte sich die Diskussion um die Neugliederung des Reichsgebiets auf diejenigen Kleinstaaten ein, die wirtschaftlich nicht über ausreichend Ressourcen verfügten, um ihre Eigenstaatlichkeit zu erhalten. Mit dem Zusammenschluss von acht Thüringischen Staaten zum Land Thüringen im Jahr 1920 kam es zu einer ersten Bereinigung. Etwa zeitgleich schloss sich der Landesteil Coburg nach einer Volksbefragung dem Freistaat Bayern an. Im folgenden Jahr löste sich der Landesteil Pyrmont aus dem Freistaat Waldeck-Pyrmont und ging in Preußen auf, das verbliebene Waldeck sollte diesen Schritt dann 1929 nachvollziehen.

Der Anschluss an größere Gebietskörperschaften blieb in den 1920er Jahren in den meisten Kleinstaaten (oder auch in den teilweise räumlich abgetrenten Gebietsteilen) eine der zentralen politischen Fragen der Landespolitik, so auch in Schaumburg-Lippe.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 72.

Situation in Schaumburg-Lippe Im Freistaat Schaumburg-Lippe setzte sich die SPD 1919 als stärkste Kraft im Land durch und bildete eine Koalition mit der DDP. Im 15-köpfigen Landesparlament errang die SPD 7 Sitze und die DDP 1 Sitz. Diverse bürgerliche, konservative und Rechtsparteien errangen jeweils getrennt einzelne Sitze, so auch die USPD.

Der Freistaat Schaumburg-Lippe sah sich von Beginn an vor Fragen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestellt. Dies wurde maßgeblich befeuert durch den Umstand, dass mit dem früheren Fürsten Adolf zunächst eine Einigung über die Aufteilung des Domanialbesitzes gefunden werden musste, was einen erheblichen Anteil des Landeshaushalts ausmachte. Zwar gelang im Mai 1920 eine Einigung in dieser Frage, dennoch blieben die Spielräume des Freistaats sehr begrenzt. Aber auch personell gab es Herausforderungen. So hatte die SPD noch im Dezember 1919 durchgesetzt, dass auch Personen die nicht gebürtige Schaumburg-Lipper waren, Regierungsämter bekleiden konnte. Man befürchtete, ansonsten schlichtweg keine ausreichend qualifizierten Juristen finden zu können.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 113.

Die Eigenstaatlichkeit war und blieb ein politisches Thema. So wurde in die 1922 beschlossene endgültige Verfassung des Freistaats gleich in § 1 die Formulierung aufgenommen: Hierdurch wurde bereits deutlich, dass eine Aufgabe der Eigenstaatlichkeit eine realistische Möglichkeit darstellte.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 111.

Die Gliedstaaten waren in der Weimarer Republik den Entscheidungen aus Berlin wesentlich stärker unterworfen, als dies noch im Kaiserreich der Fall gewesen war, und hatten zunehmend ihnen zugewiesene Aufgaben zu übernehmen. Mit der Erzbergerschen Reform änderte sich das System der Einnahme und Verteilung von Steuern grundlegend. Weiterhin war Schaumburg-Lippe als Land gezwungen, eine eigene Landesgerichtsbarkeit einzurichten oder auch ein Landesjugend- und Wohlfahrtsamt aufzubauen.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 148–149. Diese Änderungen waren für das kleine Land mit nur 48.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schwere Belastungen.

Letztlich konnte Schaumburg-Lippe dies alles nur bewältigen, indem es Kooperationen mit anderen Ländern, meist Preußen, einging.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 150–154. Die vom Reich eingerichtete Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches kam 1922 zu dem Ergebnis, sei die Angliederung des Freistaats Schaumburg-Lippe an die preußische Provinz Hannover .Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 158.

Die Haltung in Schaumburg-Lippe selbst war sehr ambivalent. Während aus ökonomischen und praktischen Erwägungen alles für ein Zusammengehen mit Preußen sprach, rief diese Aussicht weder in der Bevölkerung noch bei den politisch Verantwortlichen besondere Begeisterung hervor. Zugleich war allen Beteiligten klar, dass die Eigenständigkeit früher oder später nicht mehr zu wahren sein würde.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 159–161.

Der Weg zur Volksabstimmung Erste Verhandlungen mit Preußen 1922 Im Dezember 1921 rang sich die Landesregierung dazu durch, aktiv auf die preußische Regierung Braun zur Verhandlung eines möglichen Beitritts zuzugehen. Die Kernforderungen Schaumburg-Lippes blieben in den folgenden Jahren gleich: Verbleib des vormaligen Domaniums im Eigentum Schaumburg-Lippes, einen ungeteilten Fortbestand der Gebietskörperschaft, die Übernahme aller Landesbeamten und des Landgerichts in Bückeburg und die Weiterführung aller höheren Schulen. Im Gegenzug sollten bestimmte Leistungen dauerhaft aus den Einnahmen des Domaniums bestritten werden, beispielsweise der Betrieb des Landeskrankenhauses, die Gymnasien und Volkshochschulen.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 161–162.

Die beiden Freistaaten traten 1922 miteinander in Verhandlungen. Grundsätzlich zeigte Preußen große Bereitschaft zu Entgegenkommen und zeigte sich im Grundsatz bereit, den Forderungen Schaumburg-Lippes weitgehend zu entsprechen. Allerdings wolle man das Gebiet der preußischen Provinz Westfalen anschließen, dort gebe es im Gegensatz zu Hannover kein Landgericht. Weiterhin sei aus preußischer Sicht ein Referendum unabdingbar. Trotz der einvernehmlichen Verhandlungen wurde 1922 keine Einigung erzielt. Ähnlich war es auch im Krisenjahr 1923, als beide Regierungen mit der Ruhrkrise, der Rheinlandbesetzung und der eskalierenden Inflation gebunden waren. Es war dann jedoch nicht zuletzt die Hyperinflation vom Jahresende 1923, die in Schaumburg-Lippe wieder überdeutlich klar machte, dass das kleine Land alleine kaum überlebensfähig war.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 199–200.

Wiederaufnahme der Verhandlungen 1924 Im Januar 1924 wurden die Verhandlungen mit Preußen erneut aufgenommen und machten schnell Fortschritte. Je konkreter die Pläne wurden, umso klarer formierte sich der Widerstand. Während die SPD mittlerweile klar für den Anschluss eintrat, blieb der Koalitionspartner DDP abwartend, und die bürgerlichen Parteien zeigten sich zunehmend ablehnend. Im April 1924 starteten der Landbund und der Handwerkerbund ein Volksbegehren zur Auflösung des Landtags, in der Hoffnung, so die Mehrheitsverhältnisse im Parlament gegen einen Anschluss drehen zu können. Allerdings scheiterte das Begehren im August unecht am Beteiligungsquorum.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 201–203.

Auch die Vorabstimmung in der preußischen Provinz Hannover, bei der über die Möglichkeit der Bildung eines aus Preußen ausgegliederten, eigenständigen Landes Hannover abgestimmt wurde, wurde in Schaumburg-Lippe mit viel Aufmerksamkeit verfolgt. War die Mehrheit der Bevölkerung doch weit eher bereit, sich einem Land Hannover oder einem Land Niedersachsen, wie es damals bereits im Gespräch war, anzuschließen, als dem ungeliebten Preußen.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 204.

Ende des Jahres sorgten der Barmat-Skandal und die Regierungskrise nach der Landtagswahl im Dezember in Preußen wiederum für eine Unterbrechung der Verhandlungen.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 203.

Regierungswechsel in Bückeburg und Abschluss der Verhandlungen Auch in Schaumburg-Lippe wurde im Mai 1925 gewählt. Zwar konnte die SPD ihre sieben Sitze verteidigen, jedoch hatten sich alle bürgerlichen und konservativen Parteien zur „bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft“ (BA) zusammengeschlossen und errangen ebenfalls sieben Sitze. Die DDP, bislang Koalitionspartner der SPD, verteidigte ihren einen Sitz und entzog der SPD ihre Unterstützung.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 205–206.

Aber auch die neue, nun überwiegend von den Konservativen gebildete Regierung, setzte die Verhandlungen mit Preußen fort. Im Oktober 1925 stellte Preußen klar, dass über die grundlegenden Bedingungen eines Anschlusses Einigkeit bestehe und die Verhandlungen nun zu einem Abschluss gebracht werden sollten. Allerdings sei Preußen erst dann bereit, den Wortlaut des Anschlussvertrags auszuarbeiten, wenn eine Volksabstimmung in Schaumburg-Lippe einen Anschluss bestätigt hätte. Zugleich zeigte sich Preußen zunehmend verärgert darüber, dass die konservativen Parteien und der Landtag sich weigerten, ein klares Bekenntnis zu einem Anschluss auszusprechen. Man habe sich sehr entgegenkommend gezeigt, nicht zuletzt habe Schaumburg-Lippe um den Anschluss ersucht. Der Bürgerblock solle sich klar machen, dass diese Gelegenheit so nicht wiederkommen werde.Moritz Gruninger: Freistaat oder Landkreis?, S. 218.