Der Mord von Ahrensdorf war ein politisch motivierter Kriminalfall in der Zeit der Weimarer Republik.
Am 25. Juni 1927 wurde eine Gruppe von Angehörigen der pro-republikanischen Selbstschutzorganisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, die auf dem Weg zu dem an diesem Tag in Frankfurt an der Oder stattfindenden Gautag der Berlin-Brandenburger Sektion des Reichsbanners waren, in dem Ort Ahrensdorf von einem Angehörigen des rechtsradikalen Wehrverbandes Stahlhelm unter Beschuss genommen. Dabei wurden zwei Reichsbanner-Männer getötet und acht weitere schwer verletzt. Der Vorfall sowie der im Dezember 1927 folgende Prozess fand zeitgenössisch große Beachtung. Politisch von Bedeutung war der Vorgang insbesondere als ein Symptom für die Radikalisierung großer Teile des Stahlhelms in ihrer Ablehnung des Staates von Weimar
mini|Karikatur aus dem sozialdemokratischen Vorwärts vom Februar 1929 zur Republikfeindlichkeit des Stahlhelms. Dieser wird unter Anspielung auf sein formales Bekenntnis zur Legalität, bei tatsächlicher rabiater Staatsfeindlichkeit, als Wolf im Schafspelz dargestellt. Der Vorfall vom 25. Juni 1927
Am 25. Juni 1927 fand in Frankfurt an der Oder der jährliche Gautag der Berliner und Brandenburger Verbände des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold statt. Das Reichsbanner galt in der Weimarer Zeit als die wichtigste Selbstschutzorganisation der Unterstützer der Weimarer Republik und war tendenziell sozialdemokratisch orientiert. Aufgrund der in der Weimarer Zeit gängigen Praxis, dass die gegnerischen politischen Lager ihre Differenzen vielfach durch gewaltsame Zusammenstöße im öffentlichen Raum auszutrugen hatten die pro-demokratischen und pro-republikanischen Kräfte das Reichsbanner geschaffen, um republiktreue Versammlungsredner und prorepublikanische politische Werbungsarbeut zu schützen.
Unter den Reichsbanner-Gruppen, die am 25. Juni 1927 nach Frankfurt zogen, war eine Gruppe aus Erkner, die mit mehreren Lastwagen nach Frankfurt fuhr. Ihnen folgten außerdem eine größere Zahl von Reichsbanner-Leuten auf Fahrrädern. Etwa 20 Kilometer vor Frankfurt passierten die Lastwagen aus Erkner das Dorf Ahrensdorf. Dort wurde einer hinter den Lastwagen mit Fahrrad herfahrenden Reichsbanner-Mann von zwei lokalen Anhängern der rechtsradikalen Organisation Wehrwolf – dem siebzehnjährigen Willi Hoffmann und dem achtzehnjährigen Wilhelm Zemke – attackiert, indem sie ihn mit einem Stock vom Rad schlugen und sich anschließend auf ihn stürzten und ihn mit Schlägen bearbeiteten. Die Reichsbanner-Lastwagen wendeten daher, um dem bedrängten Gesinnungsgenossen beizustehen. Mehrere Reichsbanner-Leute sprangen ab und griffen in den Angriff der Wehrwolfmänner auf den am Boden liegenden Reichsbanner-Radfahrer ein, bis diese von ihrem Opfer abließen.
Als die Reichsbanner-Männer nach dem Ende der Prügelei zu ihren Lastwagen zurückliefen, griff August Schmelzer (* 1898/1899) in das Geschehen ein. Schmelzer, der Sohn eines lokalen Bauern, gehörte dem Stahlhelm an, einer rechtsrgerichteten Veteranenorganisation, die sich in der zweiten Hälfte der 1920er-Jahre immer stärker zu einem rechtsradikalen, feinlich zur Republik eingestellten, Wehrverband wandelte. Mit einem Jagdgewehr und Rehpatronen eröffnete Schmelzer das Feuer auf mehrere Reichsbanner-Leute, während diese im Begriff waren, ihre Lastwagen wieder zu besteigen. Er traf zunächst sechs der Männer mit seinen Schüssen, so dass diese Verletzungen davontrugen. Kurz darauf gab Schmelzer Feuer auf eine weitere Gruppe von Reichsbanner-Männern ab, wobei vier weitere Männer getroffen wurden. Zwei der insgesamt zehn Getroffenen starben schließlich an den ihnen von Schmelzer zugefügten Schußveretzungen: Der Reichsbannermann Karl Tietze (* 1908/1909), Schlosser in Erkner, erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen. Ein weiterer Reichsbannermann, Richard Wollack, verschied einige Tage später an seinen Verletzungen.
Die acht verletzten Reichsbannerleute, die überlebten, waren der Schlosserlehrling Karl Busch (Schußverletzungen am linken Knie und der linken Hand), der Expedient Erich Lüdicke (Schussverletzung an der rechten Schulter), Fritz Böttcher (Schuss im Oberkiefer und Rückenschuss), der Angestellte Hans Kuhl, der Schuhmacher Kurt Liesacker (Schussverletzung im linken Oberschenkel), Fritz Lemmchen, Prisch, Otto Kamm und Balling.
August Schmelzer wurde wenige Stunden nach den Ereignissen in Ahrensdorf von Polizisten aus Frankfurt an der Oder verhaftet und nach ersten Vernehmungen der Landesirrennstalt in Sorau zur Untersuchung und Beobachtung überwiesen.
Der Vorfall erfuhr sofort eine gewaltiges öffentliches Echo:
Nachdem die Nachricht von dem Geschehen in Ahrensdorf die Reichsbanner-Kundgebung in Frankfurter Stadion erreichte, verdammten die Hauptredner der Versammlung, darunter Otto Wels (SPD), Riedel (wahrscheinlich Oswald Riedel) (DDP), Kellermann (Zenturum) und Otto Hörsing die Tat unter zustimmenden Zurufen des Massenpublikums.
In den folgenden Tagen berichteten dann fast alle größeren Zeitungen im Land ausführlich, häufig auf der Titelseite, über den tödlichen Zwischenfall. Hierzu trug bei, dass der Vorfall aufgrund der Zugehörigkeit von Täter und Opfern zu politisch einer scharf gegnerisch gegenüberstehenden politischen Organisationen, auch eine erhebliche politische Dimension hatte.
In den rechtsgerichteten Teilen der Bevölkerung wurde der Täter August Schmelzer und sein Vater Paul Schmelzer derweil als vaterländische Helden verehrt. So ernannte der Deutschvölkische Freiheitsbund den Vater Schmelzer zu seinem Ehrenmitglied.
Der Prozess zu den Vorgängen in Ahrensdorf
Die gerichtliche Verhandlung der Ahrensdorfer Tat fand vom 12. bis 17. Dezember 1927 vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Rothe statt. Die Verteidigung der Angeklagten übernahm der Rechtsanwalt Juliusberger.
In dem Verfahren war August Schmelzer wegen doppelten Totschlag sowie wegen versuchten Totschlag angeklagt. Ebenfalls angeklagt war sein Vater Paul Schmelzer. Diesem wurde vorgeworfen, dem Sohn leichten Zugang zu der Flinte, mit der er die Tat ausgeführt hatte, gewährt zu haben, indem er diese mitsamt Munition offen in einem Schrank seines Hauses stehen ließ, obwohl er wusste, dass sein Sohn psychische Probleme hatte. Da der Sohn behauptete gegenüber der Polizei sogar, dass der Vater ihn zum Schießen aufgefordert hatte, wurde Schmelzer senior in der Anklage auch Anstiftung zur Last gelegt.
In der Presse wurden die beiden Angeklagten zur Unterscheidung häufig als „Vater Schmelzer“ und „Sohn Schmelzer“ bezeichnet.
Belastend für Paul Schmelzer war die Aussage eines 13-jährigen Jungen, der berichtete, dass er gehört habe, wie Schmelzer, kurz bevor die Schüsse fielen, gesagt habe: „August, nun aber ran mit der Flinte!“
Am Ende des Verfahrens wurde August Schmelzer des Totschlags in zwei Fällen und des versuchten Totschlags in sechs Fällen zur Mindeststrafe von 5 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Sein Vater Paul Schmelzer wurde wegen Beihilfe zu einer Zuchthausstrafe von 1,5 Jahren und 10 Jahren Ehrverlust sowie wegen Vergehens gegen die Waffenverordnung zu einer Geldbuße verurteilt.
Paul Schmelzer wurde bereits im Februar 1928, nach weniger als zwei Monaten Haft, auf freien Fuß gesetzt. Demokratische und liberale sowie kommunistische Teile der Bevölkerung sowie ihre Presseorgane protestierten hiergegen nachdrücklich: Der KPD-Abgeordnete im preußischen Landtag Wilhelm Pieck beantragte in der Sitzung des Landtags vom 2. Februar 1928 sogar eine Bestrafung der für Paul Schmelzers Haftentlassung verantwortlichen Richter.„Landwirtschaftsaussprache im Preußenhause“, in: Harburger Tageblatt vom 3. Februar 1928. Das Reichsbanner hielt am 3. Februar 1928 eine Kundgebung mit mehreren tausend Teilnehmern am Berliner Gendarmenmarkt ab, mit der es gegen die Freilassung von Paul Schmelzer als Justizfehlgriff protestierte. Als Hauptredner trat der Landtagsabgeordnete Kuttner auf, der von der Freitreppe des Staatlichen Schauspielhauses sprach. In seinen Ausführungen nahm Kuttner die Haftentlassung von Schmelzer senior, der vielfach als Anstifter der tödlichen Tat vom Juni 1927 angesehen wurde, zum Anlass um eine Demokratisierung der Justiz und des Richterstandes zu fordern."Gegen Richterwillkür", in: Volksblatt vom 6. Februar 1928. Eine parallele Protestversammlung gegen die Freilassung von Schmelzer, mit 2.000 Teilnehmern, fand am selben Abend in Potsdam statt.
Überlieferung
Originalaktenmaterial zu dem Mord und seiner juristischen Aufarbeitung hat sich im Geheimen Staatsarchiv in Berlin erhalten (Rep. 84a, Nr. 52651 und Nr. 52652 ["Strafverfahren wegen Körperverletzung und Totschlags gegen die Landwirte Paul und August Schmelzer (Stahlhelm) u. a. Teilnehmer an dem schweren Zusammenstoß zwischen von Erkner zum Gautreffen in Frankfurt/O. fahrenden Mitglieder des Reichsbanners und Angehörigen des Stahlhelms und Wehrwolfs im Dorf Arensdorf bei Müncheberg im Juni 1927"]).
Literatur
Sekundärliteratur: Emil Julius Gumbel: Auf der Suche nach Wahrheit. Ausgewählte Schriften, herausgegeben von Annette Vogt, 1991, S. 59f.
Presseartikel: „Der Mord von Arensdorf. Ein Reichsbannermann tot, zehn verletzt. Der Mörder in Haft“, in: Vorwärts vom 27. Juni 1927 (Abendausgabe) „Der Ahrensdorfer Mord vor Gericht“, in: Hamburger Echo vom 13. Dezember 1927. „Die blutigen Zwischenfälle in Ahrensdorf vor Gericht“, in: Münsterischer Anzeiger vom 14. Dezember 1927.
Einzelnachweise
Kategorie:Kriminalfall in der Weimarer Republik Kategorie:Politische Gewalt in der Weimarer Republik Kategorie:Konflikt 1927 Kategorie:Geschichte (Landkreis Oder-Spree) Kategorie:Rietz-Neuendorf Kategorie:Mordfall Kategorie:Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold Kategorie:Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten Kategorie:Politischer Konflikt Kategorie:Geschichte (Frankfurt (Oder))