Das Kurfürstentum Württemberg (in zeitgenössischen Verträgen auf ), auch Kurwürttemberg, war eine kurzlebige staatliche Formation im Übergang vom alten Herzogtum zum neuen Königreich Württemberg. Dieses Kurfürstentum im Südwesten des Heiligen Römischen Reiches bestand in den Jahren von 1803 bis 1806. Die Kurwürde war wirksam seit dem 28. April 1803 mit dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS), als Herzog Friedrich II. gemäß § 31 eine der vier neu vergebenen Kurwürden erhielt. Zudem wurde in § 6 als Ausgleich für verlorene linksrheinische Territorien das von ihm regierte Gebiet deutlich vergrößert und die Einwohnerzahl damit erhöht. Nach der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 20. Juli 1806Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 352 folgte der Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich am 1. August 1806.Paul Sauer: Der schwäbische Zar. Friedrich - Württembergs erster König. Stuttgart 1984, S. 255 Damit ist die württembergische Kurwürde obsolet geworden. Bereits am 1. Januar 1806 hatte der Kurfürst von Württemberg mit Zustimmung Kaiser Napoleons die Königswürde angenommen.
Geschichte Ereignisse der Vorjahre mini|Ab 1803 hoben kurfürstliche Hoheitstafeln die Reichssturmfahne hervor mini|Kurfürst und seit 1806 König Friedrich von Württemberg, Bildnis ausgeführt durch den Hofmaler Johann Baptist Seele (1774–1814), 1806, Öl auf Leinwand, 237 cm × 135,5 cm, Landesmuseum Württemberg, Stuttgart. mini|Kurfürstliches Wappen im Innenhof des Schlosses ob Ellwangen Im Frieden von Campo Formio hatte das Herzogtum Württemberg am 17. Oktober 1797 seine linksrheinischen Gebiete Horbach und Reichenweiher verloren. Bereits 1793 hatte die Republik Frankreich die Grafschaft Mömpelgard annektiert. Am 23. Dezember 1797 trat Herzog Friedrich II. als Nachfolger seines Vaters Friedrich Eugen die Herrschaft in Württemberg an. Zu dieser Zeit hatte das Herzogtum eine Fläche von rund 9.400 km² mit 620.000 Einwohnern.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 344
Die selbstbewussten und konfliktbereiten Landstände hatten zu der Zeit bereits Jahrhunderte alte verkrustete Strukturen einer Ausschuss-Oligarchie, wohingegen weite Teile der Bevölkerung, inspiriert von den Ideen der französischen Revolution, sich nach politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformen sehnten.
Im Spätherbst 1798 kam es wegen der Frage, mit welcher Art die Landesverteidigung zu organisieren sei, zu einem Konflikt zwischen der Regierung des Herzogs und den Landständen. Herzog Friedrich drängte auf die Bewilligung eines Berufsheers nach preußischem Vorbild, wohingegen die Landstände lediglich eine Landmiliz befürworteten, die bei drohender Kriegsgefahr alle waffenfähigen Männer zu den Fahnen rufen sollte.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 346
Während des Zweiten Koalitionskriegs wollte Württemberg zunächst neutral bleiben, was aber weder von Frankreich noch von Österreich respektiert wurde, und schon im März 1799 zogen fremde Armeen durchs Land, so dass der Herzog sich für ein Bündnis mit Österreich entschloss. Im Mai 1800 besetzten die siegreichen Franzosen unter General Jean-Victor Moreau das Herzogtum Württemberg und zwangen Herzog Friedrich zur Flucht ins Exil nach Erlangen, das zu der Zeit preußisch war. Württemberg war seit dem Waffenstillstand bei Parsdorf, der am 15. Juli 1800 abgeschlossen wurde, mit Einquartierungen und enormen Kriegskontributionen durch die Franzosen belastet. Erst einige Monate nach dem Frieden von Lunéville konnte der Herzog im Mai 1801 nach Stuttgart zurückkehren.
Da Österreich während des Zweiten Koalitionskriegs nicht für die Sicherheit Württembergs hatte sorgen können, entschloss sich der Herzog zu einem Sonderfrieden mit Frankreich, der am 20. Mai 1802 mit dem Pariser Vertrag besiegelt wurde. An den Verhandlungen mit Frankreich war Philipp Christian von Normann-Ehrenfels entscheidend beteiligt.
Errichtung des Kurfürstentums Am 28. April 1803 ratifizierte Kaiser Franz II. die Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses mit Ausnahme von § 32, der zusätzliche Virilstimmen vorsah. Gemäß § 31 hatte der Herzog von Württemberg somit die Kurwürde erteilt bekommen. Durch die Bestimmungen in § 6 erhielt das Herzogtum Württemberg reichsrechtlich folgende zusätzlichen Territorien als Ausgleich für die verlorenen linksrheinischen Gebiete, die jedoch im Vorgriff auf die erwartbaren Zusprüche schon im Jahre 1802 von württembergischen Truppen in Besitz genommen worden waren:
Fürstpropstei Ellwangen Reichsabtei Zwiefalten Abtei Schöntal Ritterstift Comburg Reichsabtei Rottenmünster Damenstift Heiligkreuztal Adeliges Fräuleinstift Oberstenfeld Franziskanerinnenkloster Margrethausen Dorf Dürrenmettstetten (Anteil des Klosters Muri, seit 1975 der höchstgelegene Teilort von Sulz am Neckar) Reichsstadt Weil Reichsstadt Reutlingen Reichsstadt Esslingen Reichsstadt Rottweil Reichsstadt Giengen Reichsstadt Aalen Reichsstadt Hall Reichsstadt Gmünd Reichsstadt Heilbronn
Für seine linksrheinischen Verluste (zusammen 543 km² mit 14.000 Einwohnern) war Württemberg mit 2.250 km² und 120.000 Einwohnern entschädigt worden.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 347
Diese neu erworbenen Gebiete wurden jedoch nicht dem Herzogtum Württemberg angegliedert, sondern in einem eigens dafür gegründeten Herrschaftsgebiet namens Neuwürttemberg mit Regierungssitz in Ellwangen zusammengefasst. Die für den Herzog lästige Ständeverfassung im angestammten Herzogtum Württemberg, das nun als Altwürttemberg bezeichnet wurde, konnte so für die neu erworbenen Gebiete geschickt umgangen und dort eine absolute Herrschaft errichtet werden. Dies ermöglichte es, den Untertanen in Neuwürttemberg Religionsfreiheit zu gewähren, was für Altwürttemberg gemäß der dort tradierten Verfassungsstruktur unmöglich war. In Altwürttemberg war für die dort lebende Bevölkerung nur das Bekenntnis zur evangelisch-lutherischen Kirche zulässig. Die altwürttembergischen Landstände verteidigten die Einhaltung dieser Regelung akribisch. In Neuwürttemberg war jedoch mehr als die Hälfte der Bevölkerung römisch-katholisch und vier Prozent Juden. Juden hatten sich im alten Herzogtum Württemberg nicht ansiedeln dürfen.
Kurfürst Friedrich herrschte in Personalunion über die beiden Landesteile Alt- und Neuwürttemberg.
Politische Entwicklung des Kurfürstentums Für die Regierung des Kurfürstentums bildete Friedrich am 7. Mai 1803 ein Staatsministerium, welches beiden Landesteilen für die Außen- und Militärpolitik vorgesetzt war. An der Spitze der Gesamtregierung, für die Außenpolitik und für Altwürttemberg verantwortlich war der Staatsminister Georg Ernst Levin Reichsgraf von Wintzingerode. Staats- und Kriegsminister des Kurfürstentums war Ferdinand Friedrich von Nicolai. Churfürstlich-württembergisches Adreß-Buch. 1803 S. 64, Digitalisat
Bereits am 1. Januar 1803 war für Neuwürttemberg ein Organisationsmanifest erlassen worden und am 14. Februar 1803 ein Religionsedikt.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 348 Damit wollte Kurfürst Friedrich die Grundlagen für die Errichtung eines modernen Staatswesens legen, das Vorbildfunktion für eine für später geplante Verschmelzung von Alt- und Neuwürttemberg haben sollte.
An die Spitze der Regierung von Neuwürttemberg trat der bewährte Staatsminister Philipp Christian von Normann-Ehrenfels.Churfürstlich-württembergisches Adreß-Buch. 1803, S. 98, Digitalisat Die Landesregierung in Ellwangen sorgte für eine einheitliche Verwaltung sowie das Justiz- und Finanzwesen in Neuwürttemberg.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 349 Nach dem Vorbild der französischen Präfekturen wurden drei Landvogteien in Ellwangen, Heilbronn und Rottweil als Mittelinstanzen über der kommunalen Ebene errichtet. Die Regierung setzte eine umfassende Modernisierung in Gang. Sie vereinheitlichte das Schulwesen, die Presseordnung und die Zunftverfassung in dem bisherigen territorialen Flickenteppich, um somit Handel, Gewerbe und Landeskultur zu fördern. Das Maß und Gewichtssystem wurde an die in Altwürttemberg geltenden Maße und Gewichte angeglichen.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 350
Zur Organisation der neuwürttembergischen Gemeinden wurde die altwürttembergische Gemeindeverfassung herangezogen, wenn auch mit modernisiertem Verwaltungsrecht und Wahlrecht der Bürgerschaft.
Die Entsendung einer großen Zahl altwürttembergischer Beamter und Schreiber in die neuwürttembergischen Gebiete gab Anlass zu Missmut in der Bevölkerung, da die Mentalität der vom Protestantismus und der Oligarchie der Ehrbarkeit geprägten Altwürttemberger sich nicht mit der Lebensweise der häufig katholischen Neuwürttemberger in Einklang bringen ließ. Die Neuwürttemberger fühlten sich bevormundet und gegängelt. Für noch größeren Ärger sorgte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, deren Durchsetzung gegen den Widerstand der Verpflichteten oft besonders rücksichtslos geschah.
Neuwürttemberg war somit ein Experimentierfeld, das bei der Modernisierung des württembergischen Gesamtstaates half und die Überwindung der altwürttembergischen Landschaftsverfassung zum Ziel hatte.Ina Ulrike Paul: Integration durch Reform - Württembergs Weg aus dem Alten Reich zum modernen Staat. 2006, S. 351
Gerichtswesen für Alt- und Neuwürttemberg Auswirkungen auf Alt- und Neuwürttemberg insgesamt hatte 1803 das Ende der Abhängigkeit von Berufungsgerichten auf Reichsebene, wie etwa dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht. An deren Stelle trat als höchstes Tribunal das Kurfürstliche Oberhof-Appellations-Gericht, das alle zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl in Alt- als auch in Neuwürttemberg in letzter Instanz zu entscheiden hatte. An dessen Spitze stand der Geheimrat Hans Otto von der Lühe.Churfürstlich-württembergisches Adreß-Buch. 1805, S. 82, Digitalisat Im Jahre 1805 wurde der Sitz des Gerichts von Tübingen nach Stuttgart verlegt.
Weg zum Königreich Württemberg Die Entwicklungen im durch Zollschranken von Altwürttemberg getrennten Neuwürttemberg sahen die Vertreter der altwürttembergischen Landschaft mit Sorge. Sie fürchteten, dass die althergebrachten Rechte der Landstände nach einer Vereinigung beider Landesteile abgeschafft werden sollten.