Die Landesvertretung der Herrschaft Kniphausen war das kurzlebige Parlament der Herrschaft Kniphausen von 1848 bis 1854.
Geschichte Die Herrschaft Kniphausen war ein halbsouveränes Gebiet. Durch das Berliner Abkommen vom 8. Juni 1825 erhielt Wilhelm Gustav Friedrich Bentinck (und nach ihm sein Sohn Gustav Adolf Bentinck) die Landeshoheit über Kniphausen zurück, wenn auch ohne volle Souveränität. Wesentliche Rechte erhielt der Herzog von Oldenburg.
Die Märzrevolution führte auch in der Herrschaft Kniphausen nach dem Wunsch nach einer Volksvertretung und Graf Bentinck war gezwungen, dieser Forderung mit zwei landesherrlichen Reskripten vom 20. und 28. März nachzugeben. Die Einwohnerschaft der Herrschaft betrug nicht einmal 3000 Personen, entsprechend war die Landesvertretung mit sieben Abgeordneten (je zwei für Accum und Fedderwarden und drei für Sengwarden), sehr klein. Das am 28. August 1848 durch Reichsgraf Wilhelm Bentinck genehmigte Wahlgesetz für die Herrschaft Kniphausen orientierte sich an dem Wahlgesetz für den oldenburgischen konstituierenden Landtag vom 26. Juni 1848. Danach erfolgte die Wahl indirekt. Die Einwohner der Herrschaft wählen 60 Wahlmänner, diese die Abgeordneten. Für die Kirchspiele teilten sich die Wahlmänner wie folgt auf: Accum wählte zwölf, Fedderwarden 20 und Sengwarden 28 Wahlmänner. Diese wählten die Abgeordneten sowie Stellvertreter.
Die Wahlperiode sollte drei Jahre umfassen. Der zweite Wahl der Landesvertretung erfolgte aber erst im vierten Jahr. Zu einer dritten Wahl kam es nicht. Der Grund war, dass Graf Bentinck 1854 seine Rechte an der Herrschaft Kniphausen an das Großherzogtum Oldenburg verkaufte und die Herrschaft Kniphausen damit integraler Teil des Großherzogtums wurde. Mit Patenten vom 1. und 4. August 1854 wurde diese Eingliederung umgesetzt. Damit war die Landesvertretung gegenstandslos geworden. Dennoch tagten die Abgeordneten am 16. August und am 6. September 1854 ein letztes Mal, wenn auch ohne Beteiligung der staatlichen Behörden.
Seine Aufgaben übernahm der Oldenburger Landtag.
Wahlen Wahl 1848 Die Urwahlen erfolgten wie folgt:
Kirchspiel Wahltag Anzahl der Urwähler Accum 15. September 1848 19 Stimmzettel Fedderwarden 18. September 1848 31 Stimmzettel Sengwarden 2. Oktober 1848 25 Stimmzettel Summe 75 Stimmzettel
Die Wahlbeteiligung lag damit unter 10 %.
Die Wahlmänner traten am 20. Oktober 1848 in Fedderwarden zur Wahl der Abgeordneten zusammen. Anwesend waren:
Kirchspiel Anzahl der Wahlmänner Accum 12 von 12 Fedderwarden 17 von 20 Sengwarden 20 von 28 Summe 49 von 60
Gewählt wurden Cornelius Peters Cornelßen Andreas Onken Hinrich Eden Eden Johann Bernhard Friedrich Ronstadt Friedrich Wilhelm Ellinghausen (bis 1849, dann Albert Popken) Jacob Harms Thiede Rolfs Jannsen
Wahl 1852 Die Urwahlen erfolgten wie folgt:
Kirchspiel Wahltag Anzahl der Urwähler Accum 30. Januar 1852 6 Stimmzettel Fedderwarden 29. Januar 1852 41 Stimmzettel Sengwarden 19. Februar 1852 40 Stimmzettel Summe 87 Stimmzettel
Am 29. Januar 1852 protestierten die Urwähler aus Sengwaren gegen die Urwahl, weil diese nicht den Bestimmungen des Wahlgesetzes entsprochen habe. Dem Protest wurde stattgegeben und die Wahl am 19. Februar 1852 wiederholt.
Die Wahlbeteiligung lag damit erneut unter 10 %.
Die Wahlmänner traten am 17. März 1852 in Fedderwarden zur Wahl der Abgeordneten zusammen. Anwesend waren:
Kirchspiel Anzahl der Wahlmänner Accum 12 von 12 Fedderwarden 17 von 20 Sengwarden 23 von 28 Summe 53 von 60
Gewählt wurden Albert Popken Bernhard Gummels Hedden Cornelius Peters Cornelßen Edo Popken (nur 1852, dann Franz Gummels) Rickel Ricklefs Theodor Borches Harm Ricklefs (bis 1853, dann Oye Peters Ricklefs)
Arbeit der Landesvertretung Die Landesvertretung wählte weder ein Präsidium noch wurden Ausschüsse eingerichtet. Es gab auch keine formelle Geschäftsordnung. Als Landtagskommissar diente Gerhard Bunnies, der die Sitzungen auch leitete. Protokolle führte der Gerichtsschreiber Theodor Borchers.
Im Jahr 1848 beriet die Landesvertretung über die Aufhebung des Schulgeldes, die Bezahlung der Schullehrer aus öffentlichen Kassen, die Aufhebung der Privilegien der von Gemeinde- und Landeslasten befreiter Grundstücke und die Herabsetzung der Gerichtsgebühren. Die Regierungskanzlei sollte dazu Gesetzesentwürfe ausarbeiten.
1849 standen die Abberufung von Hillart Cropp aus der Frankfurter Nationalversammlung, die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung, das Erbrecht, die Kirchenverfassung, die Abschaffung des Vogtamtes in Fedderwarden und anderes auf der Tagesordnung.
Wichtige Themen waren 1850 die Stellvertretung von Rekruten und der Umzug ins Ausland, 1852 die vereinbarung mit Oldenburg bezüglich des Preußisch-Hannoverschen Zollvertrags, die Einführung einer Gemeindeordnung und die Gründung einer Sparkasse und 1853 die Einführung einer Post und einer Geschäftsordnung der Landesvertretung.
Literatur Rudolf Wyrsch: Die Landesvertretung der Herrschaft Kniphausen 1848–1854 in: Brage Bei der Wieden (Hrsg.): Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Bd. II, 2013, ISBN 978-3-7752-6071-8, S. 223–229, 439–442.
Kategorie:Historische Legislative (Deutschland) Kategorie:Oldenburgischer Landtag Kategorie:Geschichte Frieslands Kategorie:Aufgelöst 1854