Die Deutsch-italienische Umsiedlungsvereinbarung wurde am 31. August 1941 in Rom abgeschlossen und gewährte den „Volksdeutschen“ in der Provinz Laibach ein Optantenrecht. Die Umsiedlung durch den Apparat des Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums (RKF) war mit der Zwangsumsiedlung von Slowenen aus dem Save-Sotla-Streifen verbunden und führte zum Ende der deutschen Volksgruppe der Gottscheer.
Hintergrund Nach dem Polenfeldzug kündigte Hitler am 6. Oktober 1939 vor dem Reichstag eine Neuordnung der „ethnografischen Verhältnisse“ an. Durch „Umsiedlung“ der Nationalitäten sollten bessere Trennungslinien erreicht werden und Himmler wurde am Folgetag zum Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums (RKF) ernannt. Unter dem Motto „Heim ins Reich“ wurden in der Folge zahlreiche Umsiedlungsabkommen abgeschlossen. Die RKF-Ideologie ging dabei davon aus, dass die Volksgruppenorganisationen aufgelöst, die Begriffe Baltendeutsche, Wolhyniendeutsche etc. ausgetilgt würden und durch ein gesundes Mischungsverhältnis zwischen Volks- und Reichsdeutschen bei der Ansiedlung nach den rassebiologischen Züchtungsgedanken Himmlers ein gesundes „Mischungsverhältnis“ erreicht würde.
Im Adria- und Mittelmeerraum sollte für die Dauer des Krieges zunächst nichts unternommen werden. Die Gottscheer, eine kleine über 600 Jahre alte deutschsprachige Gemeinschaft in Slowenien hatte nach dem Verfall der Donaumonarchie (Vertrag von Trianon) in Auseinandersetzungen mit den Slowenen in der Zwischenkriegszeit ihr deutsches Volkstum bewahrt, war aber von 1933 bis 1941 zunehmend in den ideologischen und politischen Bannkreis der Nationalsozialisten geraten. Die Führung wurde gleichgeschaltet, der Ansatz „staatstreu“ (gegen über dem jugoslawischen Staat) und gleichzeitig „volkstreu“ verblasste. Das neue Bewusstsein, „Vorposten des Reiches“ zu sein, schuf die Möglichkeit der „Rückwanderung“. Die Gefährdung für die Eigenständigkeit und Existenz wurde von den Gottscheern zum großen Teil nicht erkannt. Die neue Gottscheer nationalsozialistische Führung unter dem „Erneuerer“ Wilhelm Lampeter wollte bei einem Zerfall Jugoslawiens den Anschluss ans Reich, gestand aber gegenüber dem deutschen Konsul in Laibach am 6. November 1939 zu, dass das Interesse der Volksgruppe hinter dem Interesse des gesamten Volkes zurückstehen müsse.
Vertrag mini|Provinz Laibach mit eingekreister Sprachinsel Nach der Zerschlagung Jugoslawiens im Balkanfeldzug im April 1941 wurde Slowenien zwischen Italien, Ungarn und Bulgarien aufgeteilt. Italien schuf die Provinz Laibach, in der sich mit dem Gottscheer Land eine deutsche Sprachinsel befand. Nach einer Besprechung in Berlin erklärte die Volksgruppenführung „Der Führer ruft uns heim ins Reich“ und deutete in der Folge den Heimatbegriff um. Im „neuen Lied der Gottscheer“ hieß es nun „Wir kehren heim ins Vaterland, Die Heimat unserer Ahnen“ und „Ein Volk, ein Reich, ein Führer!“
Mit Italien wurde am 31. August 1941 ein Umsiedlungsabkommen geschlossen. In Kraft konnte er erst am 1. Oktober treten, da erst die notwendigen privatwirtschaftliche Verträge zwischen den deutschen und italienischen Umsiedlungsgesellschaften abgeschlossen werden mussten. Die Gottscheer und Laibacher Optanten sollten aus ihrer Heimat im italienisch besetzten Teil Sloweniens unter dem Motto „Heim ins Reich“ als „Wehrbauern an den Grenzen des Reiches“ in die deutsche Volksgemeinschaft eingegliedert werden. Nach der radikalen Forderung von SS und Partei, sollten sie sich in die reichsdeutschen Befehlsverhältnisse bedingungslos einordnen und diese „organische Einfügung“ implizierte den Zwang zur Aufgabe des Volksgruppenbewusstseins. Sie sollten durch „Umvolkung“ im volkstumsmäßig besonders neuralgischen Save-Sotla-Streifen einen „menschlichen Abwehrwall“ gegen das Südslawentum bilden.
Die Volksdeutsche Mittelstelle begann sofort mit der Erfassung und mit Schleusungsvorbereitungen. Die Umsiedler (Optanten) übertrugen ihren unbeweglichen Besitz mit ihrer Unterschrift an die Deutsche Umsiedlungstreuhand und sollten im Reich entschädigt werden. In der katholischen Geistlichkeit, im Bürgertum und unter den wohlhabenden Bauern gab es Opposition gegen die Umsiedlung. Im CdZ-Gebiet Untersteiermark wurde die Zwangsumsiedlung von Slowenen aus dem Save-Sotla-Streifen vorbereitet, um eine «Hof zu Hof»-Umsiedlung durchführen zu können.
Für die Genehmigung der Ausreisen und die vermögensrechtlichen Fragen wurde die an den RKF angegliederte Dienststelle des Deutschen Umsiedlungsbevollmächtigten für die Provinz Laibach (DUB) geleitet von Heinrich Wollert gegründet. Die DUB bestand bis Dezember 1943 und verfügte auch über eine Abteilung Ahnenerbe, deren Mitarbeiter das deutsche „Volks- und Kulturgut“ in der Provinz Laibach sichern sollten. Die Umsiedlung im Herkunftsgebiet organisierte die «Volksgruppenführung» selbst ähnlich dem Verfahren bei den Südtiroler Optanten. Die Einwandererzentralstelle führte aber eine „Schleusung“ durch, so dass A-Fälle (A steht für Altreich) zum Arbeitseinsatz ins Altreich und Betagte ohne Familienunterstützung in Altersheime verbracht werden sollten. Kranke und körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Menschen sollten in Heilanstalten ins Altreich kommen. Die ausgesonderten A-Fälle sollten vor der Hauptgruppe umgesiedelt werden.
Eine «Hof zu Hof»-Umsiedlung scheiterte aus verkehrstechnischen Gründen und weil die Planungen und Erfassungen im Ansiedlungsgebiet noch nicht soweit waren. Die Gottscheer mussten in vorübergehenden Quartieren untergebracht werden und die geräumten Höfe mussten durch die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft zwischenbewirtschaftet werden.
Führende Gottscheer beklagten im Januar/Februar 1942 die Umsiedlung sei gescheitert, da sie weder einen Gegenwert für den zurückgelassenen Besitz noch adäquate Unterkunft erhalten hätten. In temporären Unterkünften lebten die meisten Umsiedler von der Umsiedlerkreisfürsorge. Laut einem Bericht des RKF Maribor vom September 1943 wurden 12.695 Gottscheer in der Untersteiermark angesiedelt.
Die Form der Umsiedlung besiegelte den Untergang der Gottscheer als Volksgruppe schon bevor die Umsiedler 1945 aus ihrer „neuen Heimat“ flohen oder vertrieben wurden.
Literatur
Weblinks Deutsch-italienische Umsiedlungsvereinbarung vom 31. August 1941 auf Gottschee.de Zusatzvereinbarung zum Abkommen vom 27. Januar 1976 Bundesgesetzblatt II, 1998, Nr. 31 vom 20. August 1998
Einzelnachweise
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