Unter dem Titel Die Lust am Kind. Portrait des Pädophilen legte der Kriminologe Rüdiger Lautmann im Jahr 1994 die Ergebnisse einer sexologisch-kriminologischen Studie vor, der die Befragung von 60 pädophilen Männern aus dem sogenannten Dunkelfeld zugrunde lag, die seinen Beobachtungen zufolge „eine eigenständige Sexualform“ ausbildeten. Die Entstehungsgeschichte dieser – von Eberhard Schorsch unterstützten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten – wissenschaftlichen Arbeit zeichnete Lautmann auf seiner Website nach. Es handelte sich um die Ergebnisse einer Täterforschung, die von 1989 bis 1993 als „isoliertes Projekt“ zu dieser, bis dahin nicht beforschten Gruppe von Pädophilen durchgeführt wurde. Ergebnis waren zwei Bücher und mehrere Aufsätze, die vom Gutachtergremium der DFG abgenommen wurden.

Die Studie Die untersuchte Klientel bestand aus Pädophilen, die nicht als Straftäter verurteilt oder in „psychiatrischer Therapie“ waren. Konzipiert wurde die Untersuchung in einer Zeit, als man, wie Lautmann schrieb, „das Sexuelle unter einer anderen Perspektive als heute betrachtete“. Der seinerzeit vorherrschende „Drang zur Liberalisierung“ sei anderen „Prioritäten und Wertungen“ gewichen.

In Abgrenzung von den wenigen vorausgehenden Pädophilie-Studien, die ihre Stichprobe aus verurteilten Sexualstraftätern oder Therapiepatienten bezogen und die Lautmann als zu heterogen zusammengesetzt kritisierte, beschrieb er in seinem Buch eine relativ homogene Gruppe von „echten Pädophilen“, die sich – das sexuelle Interesse nicht ausschließend – „allgemein“ um „soziale Kontakte zu Kindern“ bemühte. Lautmann grenzte die Pädophilie von Inzest und sexuellem Kindesmissbrauch ab, auch, weil insbesondere Missbrauchstäter in der Regel – und anders als die untersuchte Population – kein über das Sexuelle hinausgehendes Interesse am Kind hätten. Lautmann hält, so die Sexualwissenschaftlerin Sophinette Becker, lediglich „5 % der pädosexuell aktiven Männer für pädophil“ und ausschließlich mit ihnen beschäftige sich sein Buch.

Die untersuchten Pädophilen wurden durch ein Forscherteam einem Leitfadeninterview unterzogen. Es entstanden „mehrere Buchveröffentlichungen“, wobei Lautmann sich in seiner Publikation auf die Frage konzentrierte, inwiefern es Männer geben könne, die „sich von einem Kinde sexuell angezogen fühlen“ und „einem Begehren folgen“, das ihm selbst „unbegreiflich“ sei. Die Mitteilungen der Befragten wurden in zahlreichen Originalzitaten wiedergegeben, ohne sie einzuordnen oder zu bewerten. Auch thematisierte Lautmann nicht den inhärenten Machtmissbrauch, der pädophilem Handeln innewohnt, woran sich insbesondere die Kritik aus sexualwissenschaftlichen Reihen entzündete.

Weil er einen Teil der Kritik an ihm und seinem Buch für bedenkenswert hielt, habe Lautmann „auf eine Neuauflage und jegliche andere Form einer Veröffentlichung“ verzichtet. Das Buch sei „zur Unzeit“ erschienen. In den Jahren zwischen Planung, Erhebung und Herausgabe hatte sich die öffentliche Debatte von ursprünglich vertretenen Positionen entfernt. Überdies ging bald danach der Fall Dutroux durch die Medien, der international viel Aufmerksamkeit auf sich zog, „eine starke öffentliche Erregung“ erzeugte und im Nachgang der öffentlichen Diskussion über Pädophilie Auftrieb gab. Er habe einen Teil der Kritik „durch unklare und saloppe Formulierungen mit verursacht“, manches aber beruhe auf teils groben Missverständnissen. Eigenen Angaben zufolge habe sich das Buch „für die Debatte um die Sexualverhältnisse nicht gerade als hilfreich erwiesen“.

Zeitgeschichtlicher Kontext Lautmann, der 1963 sein Coming-out als Homosexueller hatte, plante seine Forschungsarbeit in den frühen 1980er Jahren und damit in einer Zeit, als die erste der Pädophilie-Debatten seit den 1970ern längst in Gang war, wissenschaftliche Studien zur Pädophilie aber kaum vorlagen. Diese frühen Kontroversen sind von der Forderung nach Abschaffung des § 175 (StGB), der Homosexualität unter Strafe stellte, nicht zu trennen. Die mit dem Thema befassten Fachgesellschaften verknüpften die beiden Themen Pädophilie und Homosexualität auf ihren Kongressen bereits in den 1960er Jahren, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung im Jahr 1964, der Deutsche Juristentag 1968. Zeitgeist, Sexualmoral und wissenschaftliche Perspektive haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten gewandelt und männliche Homosexualität, bis 1969 in der Bundesrepublik noch mit Gefängnis- oder Zuchthausstrafe bewehrt, ist längst nicht mehr strafbar. Ursprünglich und mit Blick auf die Täter waren von wissenschaftlicher Seite an diesen kontrovers geführten Diskussionen in erster Linie Vertreter von Rechts- und Sexualwissenschaft beteiligt, inzwischen stehen – die kindlichen Opfer in den Blick nehmend – Positionen der Erziehungswissenschaft im Fokus.

Bevor Lautmann mit den Vorbereitungen zu seiner Studie begann, veröffentlichte die Frauenzeitschrift Emma im April 1980 unter dem Titel Wie frei macht Pädophilie? ein Streitgespräch zwischen ihrer Herausgeberin Alice Schwarzer und dem Sozialwissenschaftler Günter Amendt, dem Zwillingsbruder von Lautmanns schärfstem Kritiker Gerhard Amendt. Darin beklagte Schwarzer, Pädophilie werde „in der Boulevardpresse zunehmend salonfähig und als Kavaliersdelikt behandelt“.

Im Vorfeld der Lautmann-Studie wurden viel beachtete Publikationen von Reinhart Lempp, Frits Bernard und Helmut Kentler vorgelegt. Dabei vertrat Lempp, wie der Spiegel 2013 berichtete, 1968 die Auffassung, Kinder würden „unbestreitbar“ deutlich „stärker in Mitleidenschaft gezogen“ durch die „Reaktion von Eltern, Jugendpsychiatrie und Gerichten“ als „durch den eigentlichen sexuellen Übergriff“. Bernard veröffentlichte 1972 die im Auftrag der Niederländischen Vereinigung für Sexualreform (Nederlandse Vereniging voor Seksuele Hervorming NVSH) erstellte Studie Sex met kinderen (Sex mit Kindern), deren Ergebnisse die Annahme rechtfertigten, die betroffenen Kinder würden keine Schäden davontragen. Kentler sei in diesen Jahren laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel ein „Star der Jugendpädagogik und Sexualwissenschaft“ geworden, der „veritable Bestseller“ auf den Markt brachte. Zu den für die Zusammenhänge nicht unwichtigen Veröffentlichungen dieser Zeit gehört eine 1983 vom Bundeskriminalamt (BKA) unter dem Titel Sexualität, Gewalt und psychische Folgen vorgelegte und 1996 neu aufgelegte Studie mit Ergebnissen einer Längsschnittuntersuchung von Opfern angezeigter Sexualdelikte, die 2014 auf Betreiben des Nachrichtenmagazins Focus von der Website des BKA entfernt wurde.

Das Institut für Demokratieforschung, das den Auftrag hatte, die von den Grünen zum Thema Pädophilie vertretenen Positionen aufzuklären, fasste in seinen 2013 publizierten vorläufigen Befunden auf nahezu dreißig Seiten den zeithistorischen Kontext zusammen, in den die frühen Pädophiliedebatten eingebettet waren. Dabei galt es auch, die „vielleicht sogar rational nachvollziehbaren“ Argumente zusammenzutragen. Der Bericht offenbart, wie viele Prominente aus Wissenschaft und Kultur sich auch international an den Debatten in einer Weise beteiligten, der heute keine Toleranz mehr entgegengebracht würde. Freie Sexualität habe manchen als „Schlüssel zur Umgestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse“ gegolten, „pädophile[…] Avancen“ seien das „Resultat eines breiten und lang geführten Diskurses“ gewesen, „der über das mit 1968 chiffrierte linke Lager hinaus reichte und liberale Gruppierungen des Bildungsbürgertums umfasste“. Studien wie jene von Lautmann hätten „auch neue Erkenntnisse und tragfähige Empfehlungen“ enthalten, „allerdings ebenfalls haarsträubende Einseitigkeiten und Fehlurteile“. Die Autoren hätten seinerzeit „mit bemerkenswerter Empathie überwiegend auf die Täter“ geschaut und ließen „in verblüffendem Maße vergleichbare Aufmerksamkeit“ für die Opfer vermissen.

In der Einführung zu einer 2021 vorgelegten Vorstudie für die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs erinnerte Sabine Andresen daran, dass „in Berlin in den 1970er-, 1980er- und bis in die 2000er-Jahre hinein eine Pädagogik“ vertreten wurde, „die sich von den Traditionen der autoritären und gewalttätigen Erziehung der Nachkriegszeit bewusst absetzen wollte“. Zugleich aber habe sie „Räume geschaffen“, in denen „Kinder und Jugendliche unbeachtet von Teilen der Öffentlichkeit und staatlicher Stellen sexuelle Gewalt erlitten“. Die Autoren der Vorstudie, die Lautmann als Mitglied der 1983 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) benannten, wiesen darauf hin, dass diese Organisation von einem damaligen Polizeipsychologen des Bundeskriminalamts mitbegründet wurde, in ihren Anfängen „ein deutlich breiteres sexualpolitisches Programm als die einseitige Festlegung auf pädosexuelle Themen“ aufwies und „Fragen wie Sexualität und Behinderungen, Transsexualität, Sexualpädagogik oder Exhibitionismus“ diskutierte. „Dominante Gruppe“ innerhalb der AHS sei die Fachgruppe „Kindersexualität und Pädophilie“ geworden. Die Veröffentlichungen der AHS hätten eine „einseitige Positionierung zugunsten der Pädosexuellen“ gezeigt, was ein früheres AHS-Mitglied zum Austritt bewog, der im Mitgliederrundbrief 1999 wie folgt begründet wurde: „Entsprechend der Satzung hat die AHS legitime Ziele. Die Praxis hingegen hat die AHS zu einem Verein werden lassen, der alle strafbaren Handlungen wie Pädophilie und Exhibitionismus zu legitimieren sucht.“ Lautmann gehörte zeitweise dem Kuratorium an – neben Manfred Bruns, Hans-Georg Wiedemann und anderen. Anders als die übrigen Kuratoriumsmitglieder wurde er mit einem sog. „Positionspapier“ der AHS in Verbindung gebracht, das, ohne die Verfasser zu benennen, 1988 in erster und zehn Jahre später in überarbeiteter Fassung vorgelegt wurde, wobei in der Zwischenzeit vorgetragene Kritik benannt und der Versuch unternommen wurde, sie argumentativ zu entkräften.

Im Zuge der Planung seiner Pädophiliestudie veröffentlichte Lautmann 1980 in der Zeitschrift für Rechtspolitik einen Artikel, in dem er der Frage nach den Folgen von Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern nachging. Während Lautmann den Titel des Textes – Straftaten ohne Opfer? – mit einem Fragezeichen versah und einen stets zu erwartenden „seelischen Schock mit bleibenden Schäden“ aufgrund des vorliegenden Datenmaterials in Abrede stellte, wurde ihm 2013 im Rahmen der Untersuchung zur Pädophiliedebatte bei Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, dass er die Position vertreten habe, dass Sexualdelikte definitiv „Straftaten ohne Opfer“ wären.

Nachdem die Vorwürfe, „Pädophilen das Wort geredet zu haben“, 2013 auch die Organisation pro familia erreicht hatten, wehrte sich der Verein in einer Stellungnahme mit dem Hinweis, die „Beiträge in den Pro Familia Magazinen“ – und damit auch dort abgedruckte Beiträge Lautmanns – hätten „den damaligen Stand der Diskussionen in der Sexualwissenschaft“ abgebildet. Im Jahr 2016 wurde, um die „Selbstaufklärung“ der pro familia zu unterstützen, eine Studie veröffentlicht, die den Wandel sexualpolitischer und -pädagogischer Positionen in Gesellschaft und Wissenschaft differenziert nachzeichnete, den allgemeinen Kampf um sexuelle Befreiung mit Wilhelm Reich, der Kinderladenbewegung und der Berliner Kommune 2 in Verbindung brachte und die „fehlende Grenzziehung zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität“ in deren Konzepten problematisierte. Die etwa Mitte der 1980er Jahre einsetzende „gesellschaftliche Diskursverschiebung“ sei nicht unmaßgeblich auf „die Debatte um sexuellen Missbrauch in der Frauenbewegung zurückzuführen“, die „sexuelle Gewalt massiv thematisiert“ und „mit dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen argumentiert“ habe. Auch kritisiert die Studie die „Abgrenzung zwischen Pädophilie/Pädosexualität und sexuellem Missbrauch“, die von sexualwissenschaftlicher Seite nach wie vor für sinnvoll gehalten wird.

Disputation Lautmann/Amendt