Das Landesorganisationsgesetz (LOG BE) regelt seit 1. Januar 2026 den Aufbau und die Organisation der Landesverwaltung sowie der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken des Landes Berlin. Es löste damit das Allgemeines Zuständigkeitsgesetz aus dem Jahre 1959 ab.

Das LOG BE ist Teil der Verwaltungsreform des Senats Wegner. Diese soll die Verwaltung in Berlin vereinfachen und vor allem das „Behörden-Ping-Pong“ zwischen Senat und Bezirk bei den Zuständigkeiten verhindern. Das LOG BE ist zusammen mit einer Verfassungsänderung in Kraft getreten.

Am 19. Juli 2026 ist gemäß der Verordnungsermächtigung in § 13 LOG BE die Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in Kraft getreten, in der die Zuständigkeiten der Berliner Behörden für Verwaltungsaufgaben festgelegt sind. Sie ist für alle Bürger online als Datenbank über die Berliner Website abrufbar.

Inhalt Das Gesetz gilt für die Berliner Verwaltung (unmittelbare Landesverwaltung), die durch die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen wahrgenommen wird. Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt.

Zur Hauptverwaltung zählen der Senat von Berlin, seine nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden), nicht rechtsfähige Anstalten sowie die unter seiner Aufsicht stehenden Eigenbetriebe. Dies gilt sinngemäß für die von den Bezirksverwaltungen wahrgenommene unmittelbare Landesverwaltung.

Dabei übernimmt die Hauptverwaltung Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung, zu denen insbesondere Leitungsaufgaben gehören. Die Bezirksverwaltungen übernehmen dagegen in der Regel örtliche Verwaltungsaufgaben, es sei denn, ihnen wurden gesamtstädtische Durchführungsaufgaben übertragen.

Weblinks Text des Landesorganisationsgesetz (LOG BE) Text der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) Zuständigkeitskatalog des Landes Berlin (Aufgabenkatalog) auf berlin.de

Einzelnachweise

Kategorie:Gesetz (Berlin) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)