Das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) regelt die Nutzung der Steueridentifikationsnummer (Identifikationsnummer) als eindeutiges Personenkennzeichen mit dem Ziel, Verwaltungsverfahren in Deutschland zu erleichtern.
Inhalt Das Gesetz wurde als Teil des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) erlassen, das die Nutzung der Registerlandschaft in Deutschland vereinfachen soll. Dazu sieht das Gesetz vor, die Identifikationsnummer nach Abgabenordnung zu einer Personenkennziffer für alle Verwaltungsverfahren weiterzuentwickeln, um Personen in Verwaltungsverfahren eindeutig identifizieren zu können ( IDNrG). Dadurch soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden, also die Vermeidung der erneuten Vorlage von bereits bestehenden Unterlagen durch Abruf zwischen den staatlichen Stellen in der Verwaltung.
Zur eindeutigen Zuordnung der Identifikationsnummer zu einer Person werden nach IDNrG die Basisdaten dieser Person vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einem zentralen Register gespeichert. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist als Registermodernisierungsbehörde für den Abruf der Daten und die Weiterleitung an öffentliche Stellen verantwortlich.
Vom Gesetz kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden ( IDNrG).
In der Anlage des Gesetzes werden die Register genannt, die die Identifikationsnummer zum jeweils vom Bundesministerium des Innern bestimmten Datum zu führen haben. Das jeweilige Datum wird nach RegMoG im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
Weblinks
Vorgang der Gesetzgebung zum Registermodernisierungsgesetz auf dip.bundestag.de
Einzelnachweise
Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)