Efharis Petridou (; geboren im 19. Jahrhundert, gestorben im 20. Jahrhundert) war die erste griechische Juristin, die der Athener Anwaltskammer beitrat und damit den Beruf einer Rechtsanwältin ausüben konnte.

Leben Efharis Petridou war die Tochter von Athanasios Petridou, einem Schulleiter. 1918 schloss sie mit 18 Jahren am Zweiten Gymnasium von Athen mit der Note „gut“ die Schule ab. Sie schrieb sich 1911 oder 1912 an der juristischen Fakultät ein, wechselte 1916 zur philosophischen Fakultät, kehrte dann aber wieder zu den Rechtswissenschaften zurück und schloss ihr Jurastudium 1925 ab. Im selben Jahr bestand sie die praktischen Prüfungen am Obersten Gerichtshof (Arios Pagos) zusammen mit weiteren fünf Frauen, die erstmals an diesen Prüfungen teilnehmen durften, und wurde als erste Frau Mitglied der Athener Anwaltskammer. Anschließend absolvierte sie ein Aufbaustudium in Rom und wurde 1926 als Rechtsanwältin am Gericht von Piräus als eine der ersten Frauen vereidigt.

Als aktives Mitglied des „Vereins griechischer Frauen für die Rechte der Frau“ () nahm sie auch an europäischen Konferenzen teil. Im Jahr 1930 gab sie die Wochenzeitung „Gynaika“ (, deutsch Frau) heraus, von der keine Exemplare mehr erhalten sind. Es handelte sich dabei um eine kleine Zeitung, die hauptsächlich juristische Artikel über die Stellung der Frau, die Literatur sowie andere Themen enthielt. Von 1932 bis 1933 war sie Präsidentin des seit 1924 bestehenden Verbandes griechischer Wissenschaftlerinnen ().

Petridous Erfolg ebnete den Weg für alle nachfolgenden Fortschritte für Frauen im griechischen Rechtssystem. Nach ihrem Vorbild nahmen in den folgenden Jahrzehnten Frauen wichtige Positionen in der Justiz und in der Rechtswissenschaft ein.

Einzelnachweise

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