Harald Bartl (* 28. Januar 1943 in Sohrau, Oberschlesien) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist Richter a. D. und war Hochschullehrer und Rechtsanwalt.
1971 bis 1981 war Bartl als Richter am Amtsgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. tätig. 1981 wurde er zum Professor für Tourismusrecht, -wirtschaft und -förderung an der Hochschule Worms berufen und war dort zwölf Jahre lang Dekan des Fachbereichs Touristik/Verkehrswesen und Mitglied des Hochschulrats. 1981–1986 lehrte Bartl Wirtschaftsrecht an der WHU Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung (heutige WHU Otto Beisheim School) in Vallendar.
Durch seine richterliche Tätigkeit und seine vielfältigen Veröffentlichungen ist Bartl als Rechtsexperte vor allem im Reiserecht und im Vergaberecht ausgewiesen. Sein rechtswissenschaftlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wirtschaftsrecht, insbesondere in den Rechtsgebieten AGB-Recht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Vergaberecht, Produkthaftungsrecht und Touristikrecht. Er gilt als Pionier des Reiserechts und verfasste hierzu eine Vielzahl an Standardwerken und Beiträgen; ebenfalls zum BTX-Recht, Gesellschafts-, Vergabe- und IT-Recht. Insbesondere befasst sich Bartl mit neuer Gesetzgebung (u. a. im Reisevertragsrecht, AGB-Recht, GmbHG und ProdHaftG, KI-VO). Zu Schulungszwecken entwickelte Bartl praxisnahe Konzepte in den Bereichen GmbH-, Beschaffungs-, Touristik- und IT-Recht.
Leben Bartl wuchs in Adldorf (Niederbayern), Regensburg und Bad Homburg v. d. H. auf. 1963 absolvierte er das Abitur am Kaiserin-Friedrich-Gymnasium in Bad Homburg v. d. H. Seit 1968 ist Harald Bartl mit Antje Bartl, geb. Geukes, ehem. Grundschullehrerin u. Autorin mehrerer Schullehrbücher, verheiratet und hat zwei Töchter (* 1971, * 1974).
Studium Von 1963 bis 1968 studierte Bartl Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main sowie an der Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia in Modena/Italien. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 1968 ab. Sein Referendariat absolvierte er u. a. am Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt/Main. 1971 wurde er von Adalbert Erler an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Rechtsgeschichte promoviert und legte in diesem Jahr das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
Berufsweg 1971 wurde Bartl nach kurzer Anwaltstätigkeit zum Richter am Amtsgericht Frankfurt a.M. berufen. 1980–1981 war er als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. tätig.
1981 erfolgte Bartls Ernennung zum Professor für Tourismusrecht, -wirtschaft und -förderung an der Hochschule Worms, an der er als Dekan tätig wurde. 1981–1986 lehrte er Wirtschaftsrecht an der WHU Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung (heutige WHU Otto Beisheim School) in Vallendar. 1975–1980 übernahm Bartl einen Lehrauftrag für Insolvenzrecht an der Akademie für Arbeit der Johann Wolfgang Goethe-Universität (heutige EadA Europäische Akademie der Arbeit). 2007 wurde Bartl emeritiert.
2008–2024 war Bartl als Rechtsanwalt in Frankfurt a. M. zugelassen. Bis heute widmet er sich seinen vielfältigen Forschungsgebieten im Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Touristik-, Gesellschafts-, IT- und Vergaberecht und forscht zu aktuellen Rechtsfragen, wie bspw. der rechtlichen Einordnung von Künstlicher Intelligenz.
Wissenschaft, Forschung und weitere Tätigkeiten In seiner Zeit als Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied Bartl in einem auf Reisestreitfälle zugeschnittenen Dezernat ca. 7000 Urteile, in denen es häufig um Folgen von „Reisemängeln“ ging. Im Oktober 1971 veröffentlichte Bartl den allgemein beachteten Beitrag Die Urlaubsreise und ihre BeeinträchtigungNeue Juristische Wochenschrift (NJW) 1972, 505 ff. und unterwarf darin erstmalig das Reiseveranstaltungs- und Reisevermittlungsrecht dem Werkvertragsrecht. Auf Basis seiner richterlichen Erfahrungen im Reiserecht entwickelte und veröffentlichte er 1979 die erste sogenannte „Schadenstabelle“. Darin wurden 100 Beispiele für Ansprüche von Reisenden und entsprechende Reisepreisbeeinträchtigungen genannt. Diese Tabelle gilt als „Urmutter“ späterer Tabellen (vgl. „Frankfurter Tabelle“, Kemptener Reisemängeltabelle, ADAC-Tabelle, Mainzer Minderungsspiegel (2005) etc.).
Bartls Urteile als „Reiserichter“ sowie die „Schadenstabelle“ stießen auf breite Resonanz in Presse und Öffentlichkeit. Die Schadenstabelle fand auch internationale Beachtung und wurde u. a. ins Japanische übersetzt. Die Veröffentlichungen von Bartl werden vielfach in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zitiert.BGH Urt. v. 20.9.1984 – VII ZR325/83, Rn. 8; Urt. v. 14.7.1983 – VII ZR 365/82 II.1.; Urt. v.9.6.1992 – VII ZR 7/92, IV. 2.b) bb); Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, I. 1.2.c.; Urt. v. 22.10.1987 – VII ZR 5/87 – I.; Urt. v. 15.6.1989 – VII ZR 205/88 – I. 2. A¸; II. 4.; Urt. v. 19.11.1981 – VII ZR 238/80 - I. c)
Bartl befasste sich mit der Fortentwicklung des nationalen Tourismus in zahlreichen Beiträgen und Veranstaltungen im In- und Ausland (seit 1986 in Spanien, Italien, Frankreich, Österreich, Schweiz; 1987 in China sowie 1988 Vietnam) und nahm als nationaler Vertreter an internationalen Kongressen zum Tourismusrecht teil (Jerusalem (1990); Dubrovnik (1988)).
Bartl übernahm vielfältige Beratungsaufgaben für Aufbau und Organisation von Beschaffungsstellen, für Kooperation in Vergabestellen sowie für Personalbemessung und- qualifikation. Er begleitete u. a. große Vergabeverfahren in Forschung und Entwicklung, im IT- und Dienstleistungsbereich und übernahm die gerichtliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren. Bartl hielt deutschlandweit Seminare in der ganzen Bandbreite des Vergaberechts (nationale und EU-Beschaffungen, Forschung und Entwicklung, IT-Beschaffung, Bauaufträge, Rechtskontrolle von Vergaben etc.), IT- und Touristikrechts. Bis heute ist er gefragter (Rechts-)Berater mittelständischer (Reise-)Unternehmen und Verbände in Deutschland und Gründer und Verfasser eines umfassenden Informationssystems zum Vergaberecht namens „Vergabeprofi©“.
Bartl war von 1972 bis 1980 Vorsitzender des Richterrats des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
Von 1983 bis 2012 war er Dekan des Fachbereichs Touristik/Verkehrswesen sowie Mitglied des Hochschulrats der Hochschule Worms.
Bartl gehört seit 1972 der CDU an. Er war von 1975 bis 1980 Vorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen der CDU-Hessen (LACDJ) sowie Mitglied des Bundesarbeitskreises der CDU Deutschlands (BACDJ). Er engagierte sich u. a. für Elternrechte in den Auseinandersetzungen über die „Rahmenrichtlinien“ in Hessen sowie in der Diskussion zu dem sog. „Wiesbadener Modell“ für die Juristenausbildung.
Werke Wirtschaftsrecht – Auswahl Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht, Hrsg., 1.–9. Aufl. (9. Aufl.) C.F. Müller, Heidelberg 2025, ISBN 978-3-8114-6229-8 GWB 2016 – VgV 2016, Kommentierung, Dietzenbach 2016, ISBN 3-938041-05-6 Recht und Internet in Weiber, Rolf (Hrsg.), Handbuch Electronic Business, Recht und Internet, S. 719 ff, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-409-11636-7 „Jahr-2000-Problem“ und Anwenderpflichten, NJW 1999, 2144 Rechtliche Aspekte von „Dienstleistungen“. In: Bruhn, M., Meffert, H. (eds) Handbuch Dienstleistungsmanagement. Gabler Verlag, Wiesbaden 1998. S. 343–371, Wiesbaden 1998, ISBN 978-3-322-96503-5 Moderne Dienstleistungen und Recht, Hrsg. Bartl, Verlag Gabler, Wiesbaden 1998, ISBN 3-409-12205-2 Computerverträge, Lexikon des Rechts, Lfg. 29/80, Luchterhand (ISBN nicht gefunden) Aktuelle Fragen des BTX-Rechts, DB 1992, 1097 Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtsoftware, CR 1992, 257 Juristische Zeitbomben im Verkauf und Einkauf, 2. Aufl., Frankfurt/M. 1992, ISBN 3-9804050-1-X Produkthaftung nach neuem EG-Recht, Landsberg/Lech 1989, ISBN 3-478-31580-8 Rechtliche Problematik der Softwareüberlassungsverträge, BB 1988, 2122 Handbuch BTX-Recht, Heidelberg 1986, ISBN 3-7685-2383-7, doi:10.25969/mediarep/11538 Hardware, Software und AGB, CR 1985, 13 Unverlangte Werbung über BTX, NJW 1985, 285 Bartl/Henkes, GmbH-Gesetz. – Kommentar zum Neuen GmbH Gesetz, Novelle 1980 Frankfurt a. Main, Verlag Media-Gewiplan Die Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH unter registerrechtlichen Aspekten, BB 1977, Heft 12, 571 Änderung des Vergütungssystems in Eigenhändlerverträgen, BB 1974, 1501 Vertragsstrafen in Beförderungsbedingungen der öffentlichen Hand? BB1978, 1446 Das neue Fernunterrichtsschutzgesetz, NJW 1976, 1993 Mitschneiden von Verkaufsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen auf Tonband – unzulässige Beschaffung von Beweismittel im Wettbewerbsprozess, WRP1996, 386 Verbraucherrecht im Durchbruch, ZRP 1978, 13 Material zu Problemen der Verbraucherpolitik – Asmussen/Pawlik, Eichholz Verlag 1976, ISBN 3-87198-071-4
Vergaberecht – Auswahl Vergabeprofi© www.vergabetip.de: fortlaufend aktualisierte Informationen zu Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen zum Vergaberecht und weitere Rechtsgebiete, z. B. KI (Künstliche Intelligenz) UVgO 2017, Kommentierung Dietzenbach 2016, ISBN 978-3-938041-02-4 Angebote von Generalübernehmern in Vergabeverfahren – EU-rechtswidrige nationale Praxis, NZBau 2005, 195 VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Praxis-Kommentar, 2. Aufl., 2004 VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Kommentar mit Vergaberecht, Dietzenbach 2004 Angebote von Generalübernehmern in Vergabeverfahren – EU-rechtswidrige nationale Praxis, NZBau 2005, 195 Aktueller Stand des Vergaberechts, Recht im Amt 1999, 1 Zur falschen Praxis bei Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen, WRP 2004, 712 Handbuch öffentliche Aufträge: Erfolgreich anbieten und sicher vergeben, 2. Aufl., 2000, Nomos Kompetenz und Sensibilität durch Aus- und Fortbildung, Behördenspiegel April 2009, S. 21 PPP – zum Stand der Dinge, Behördenspiegel, Februar 2007, S. 74 PPP und Vorbereitung der Vergabe, Behördenspiegel April/2007
Recht der Touristik – Auswahl Bartl/Bartl/Schmitt, Reiserecht, 3. Aufl., 2019, Dietzenbach Bartl/Bartl/Schmitt, Reisevertragsrecht 2014, Bonn, 2014 Aktuelle Rechtsprobleme der Bustouristik, Reiserecht aktuell, RRa 2006, S. 2–8 Aktuelle Rechtsprobleme der Bustouristik, Reiserecht aktuelle – RRa – 2006, 2 – 8 Incoming unter rechtlichen und praktischen Aspekten, 2006, RDA Internationaler Bustouristik, Verband, Köln, Sonderveröffentlichung Bartl: Recht der Reise im Zivilrecht, in Klatt, Recht der Touristik (RTour), Loseblattsammlung Neuwied: Luchterhand Neue Märkte als Busunternehmer erschließen, Leitfaden für die Erschließung neuer Märkte, 2006, RDA Internationaler Bustouristik Verband, Köln Bartl, H./Bartl, Angela, Reisevertragsrecht 2006, in Reiseverkehr mit dem Ausland, Ergänzungslieferung Mai 2006 Reisevertragsrecht 2006, in Reiseverkehr mit dem Ausland, Ergänzungslieferung Mai 2006 Incoming unter rechtlichen und praktischen Aspekten, 2006, RDA Internationaler Bustouristik Verband, Köln, Sonderveröffentlichung Erschließung neuer Märkte, 2006, RDA Internationaler Bustouristik Verband, Köln Recht der Touristik, Reiserecht – Allgemeine Geschäftsbedingungen, 2002, Köln (RDA Internationaler Bus Touristik Verband e.V.) Reisevertragsrecht, 7. Aufl., 2003, Köln (Internationaler Bustouristik Verband e.V.) Bartl/Bartl, Angela, in Günter, Wolfgang, Handbuch für Studienreiseleiter, Reiseleiter und Recht, 3. Aufl., 2003 Moderne Dienstleistungen und Recht, Wiesbaden 1998 Bartl/Lieber, Kuren und Kompaktkuren unter rechtlichen Aspekten – rechtssichere Gestaltung und Abwicklung, Schriftenreihe Heft 66 des Wirtschaftsverbandes Deutscher Heilbäder und Kurorte e.V.,1996 Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen, RRa 1996,27 Das neue Reisevertragsrecht, TranspR 1994, 409 Qualifizierte Reiseleitung – Erfolgsrezepte und Strategien für einen neuen Beruf, München 1993 Reise- und Freizeitrecht, 2. Aufl., München 1991