mini|Unabhängige Staaten zwischen 2013 und 2025, in denen Heiraten Minderjähriger ohne Ausnahme verboten sind. Kinderheirat oder Kinderehe bezeichnet die Eheschließung von mindestens einer Person vor Erreichen der Volljährigkeit. Es handelt sich einerseits um Eheschließungen zwischen einem volljährigen, meist männlichen Ehegatten und einem Mädchen. Darüber hinaus wird auch die Heirat zweier Minderjähriger als Kinderheirat bezeichnet.Duden Online: Kinderehe. Abgerufen am 7. Juli 2019. Weltweit waren im Juni 2019 etwa 765 Millionen Menschen von Kinderehen betroffen, davon rund 650 Millionen Mädchen und junge Frauen.
Eine einheitliche internationale und damit verbindliche Definition von Kinderehe bzw. Kinderheirat gibt es nicht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland und anderen europäischen Staaten weitgehend anerkannt ist, bezeichnet Kinderehe als Begriff, der für solche Ehen gelten sollte, „bei denen mindestens einer der Eheschließenden das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Dies entspricht der Definition der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Der Begriff Kinderehe umfasst sowohl Eheschließungen im Konsens der Beteiligten als auch unter Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten oder eines behördlichen/gerichtlichen Dispenses.Alexandra Maschwitz: Die Form der Eheschließung: Ehe im Zentrum der Interessen von Staat und Religion – eine rechtsvergleichende Untersuchung der obligatorischen und fakultativen Zivileheschließung am Beispiel Deutschlands und Schwedens. Vandenhoeck & Ruprecht, 2013, S. 109 (online in Google Books).
Die meisten Staaten sehen ein Mindestalter für Eheschließungen (Ehemündigkeit) vor. Gesetzliche Bestimmungen werden jedoch aufgrund von traditionell-religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, also vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen.UNICEF: Ending Child Marriage: Progress and prospects. New York 2014 (Online). Gründe für eine Kinderheirat können unter anderem sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen oder dass die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh durch Übertragung an den Ehemann einsparen will. Armut gilt neben einer stark patriarchalisch geprägten Gesellschaft – insbesondere in Großfamilienverbänden –, Interview mit Mathias Rohe als einer der wichtigsten treibenden Faktoren für Kinderehen.Ute Stallmeister: Kinderehen – fünf Fragen – fünf Antworten. In: DSW.de. Deutsche Stiftung Weltbevölkerung, 28. März 2018, abgerufen am 7. Juli 2019.
Abzugrenzen ist die Kinderverlobung, bei der Eltern für ihre Kinder Ehen „arrangieren“, die bei Erreichen des offiziellen Mindestalters oder später geschlossen werden, teilweise auch gegen den Willen eines oder beider Heiratenden (Zwangsheirat).
Ethnologie Für die Ethnologie (Völkerforschung) stellt das Heiratsalter, das traditionell geschlechtliche Beziehungen und die Fortpflanzung legitimiert, eine Hauptfunktion in allen Ethnien der Welt dar. In ressourcen- und kapitalorientierten Gesellschaften wird nach der Geschlechtsreife Zeit benötigt, bis Individuen Ressourcen und Fähigkeiten besitzen, um einen konkurrenzfähigen Haushalt zu gründen. Dagegen ist in arbeitskraftabhängigen Gesellschaften aufgrund der Abhängigkeit bezüglich der Lebens- und Reproduktionsmöglichkeiten die Arbeitsproduktivität von Frauen und Kindern ausschlaggebend für frühe Eheschließungen. Insbesondere die Wertung der Jungfräulichkeit in patrilinearen Gesellschaften führen – neben dem Grad der Polygynie (Vielweiberei) und der Mitgiftkonkurrenz – zur kulturspezifischen Senkung des Heiratsalters bis hin zur Kinderehe.Ulrich Mueller, Bernhard Nauck, Andreas Diekmann (Hrsg.): Handbuch der Demographie 1: Modelle und Methoden. Springer, Berlin/Heidelberg 2000, ISBN 978-3-642-63021-7, S. 401 ().
Eine Kinderheirat hemmt die Bildungs- und Gesundheitschancen von Mädchen. Außerdem gelten Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt heutzutage als die zweithäufigste Todesursache bei jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren weltweit. Eine frühe Verheiratung von Mädchen ist insbesondere in armen und ländlichen Gegenden verbreitet, häufig in Verbindung mit unzureichender Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt. In armen Gesellschaftsschichten kommt es überproportional häufig zu Komplikationen, so auch zur Fistelbildung unter der Geburt, mit der Folge einer Harn- oder Stuhlinkontinenz, die unbehandelt zu dauerhafter körperlicher und sozialer Beeinträchtigung der Frau führt.
Verbreitung und rechtliche Regelungen
Nach Darstellung von UNICEF, das sich gegen Kinderehen einsetzt, heirateten 720 Millionen heute lebender Frauen und 156 Millionen Männer vor ihrem 18. Geburtstag, etwa 250 Millionen Frauen sogar vor ihrem 15. Lebensjahr. Hohe Raten gibt es vor allem in Südasien und Afrika.
Religionen Der Rechts- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht Kinderheiraten gegenwärtig insbesondere in bestimmten muslimischen Milieus oder bei den Jesiden im Irak verbreitet, jedoch auch bei den (überwiegend christlichen) Roma im Balkan und im hinduistisch geprägten Indien. Dies würde zeigen, dass nicht primär die Religion Ursache sei, sondern kulturelle patriarchalische Prägungen in Verbindung mit den entsprechenden Lebensverhältnissen und mangelnder Bildung. Allerdings fänden Legitimierungen seitens der Religionen und ihrer Vertreter statt.
Der Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor (Canon 1083, § 1), empfiehlt aber in Canon 1072 das regional übliche Mindestalter („Die Seelsorger haben darum besorgt zu sein, dass Jugendliche von der Eheschließung abgehalten werden, solange sie nicht jenes Alter erreicht haben, in welchem die Ehe nach Landessitte geschlossen zu werden pflegt.“) und erlaubt es in Canon 1083, § 2 den Bischofskonferenzen, „ein höheres Alter festzulegen“.St. John Chrysostom, Philip Schaff (Hrsg.): Homily XVI: Rm IX. 1. — “I say the truth in Christ, I lie not”. In: Homilies On The Epistle To The Romans. 1889 (englisch; online auf clerus.org).
Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.Institut für Islamfragen: Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014. Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammed mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“Muslim: Ṣaḥīḥ. Band 2, Edition Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Kairo 1955, S. 1038: Nr. 1422 (69); siehe dort auch S. 1039: Nr. 70–73. Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde. Die Heirat mit jungen Mädchen tritt insbesondere in ländlich-traditionellen Gegenden auf und wird dort von Traditionalisten als Sunna (nach dem prophetischen Vorbild) angesehen. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.Institut für Islamfragen: Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 2013, abgerufen am 13. September 2013.
Europa Kinderehen waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden.Erwin J. Haeberle: Die Sexualität des Menschen. Handbuch und Atlas. 2., erweiterte Auflage. Gruyter, Berlin 1985, Abschnitt 11.1.1: Die Geschichte der Ehe im Abendland (online auf hu-berlin.de; original 1978: The Sex Atlas). Eine Ehe im Römischen Reich war mit Einsetzen der Pubertät möglich. Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren galten als ehefähig. Sexualität mit Kindern wurde bis ins Mittelalter von Staat und Kirche weitgehend geduldet. Damit war auch die Kinderheirat durch den sexuellen Vollzug legitimiert. So heiratete der spätere ungarische König und Nationalheilige Stephan I. im Jahr 995 die erst zehnjährige Gisela von Bayern. Erst im 16. Jahrhundert wurde der geschlechtliche Verkehr mit Mädchen unter 10 Jahren gesetzlich als Vergewaltigung geahndet. Bis dahin konnten durch das kanonische Recht Ehen auch mit Kleinkindern geführt werden.Waltraud Falardeau: Kontexte und Hintergründe sexueller Gewalt an Kindern. Ein Beitrag zur Analyse eines individuellen und gesamtgesellschaftlichen Problems. Tectum Verlag, 2001, S. 38 (online in Google Books).
Die gesetzlichen Bestimmungen sind heute je nach Land unterschiedlich, ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren ist allerdings mittlerweile üblich.
Deutschland In Deutschland darf gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Eine Ehe mit einem Minderjährigen, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, kann aufgehoben werden ( Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 hat die Zahl der verheirateten Minderjährigen stark zugenommen.Antwort der Bundesregierung (September 2016) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.1475 Minderjährige in Deutschland sind verheiratet. spiegel.de, 9. September 2016, abgerufen am 16. September 2016. Fast die Hälfte dieser verheirateten Minderjährigen kommt demnach aus Syrien, rund 80 % sind weiblich.Deutscher Bundestag: Drucksache 18/9595, S. 20 f. Die Bundesregierung teilte im November 2016 mit, ein Verbot von Kinderehen zu planen.Koalition will Kinderehen ausnahmslos verbieten. zeit.de, 8. November 2016. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, um bis zum Jahresende 2016 Lösungen zu erarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“Daniel Bauer: Kinderehen in Deutschland bald verboten. Tagesschau.de, 12. Oktober 2016.
Der Bundestag beschloss Anfang Juni 2017 Änderungen,Bundestag beschließt Aus für Kinderehen (237. Sitzung des Bundestages). sueddeutsche.de, 2. Juni 2017.Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. Mai 2017, Drucksache 18/12377 (PDF; 281 kB) die am 22. Juli 2017 in Kraft traten: Ehen, die von Personen unter 16 Jahren geschlossen werden, sind seitdem nichtig. Ehen sollen grundsätzlich aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Aufhebung eine besondere Härte darstellen würde oder wenn der zwischenzeitlich volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig ein absolutes Mindestalter von 18 Jahren; die früher mögliche familiengerichtliche Ausnahmegenehmigung für die Eheschließung ab 16 Jahren entfällt. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.