Der Feldröntgenwagen (später umbenannt in Feldröntgenwagen (Sf. 18) (ab 1919)) war ein vierspännig gefahrenes Pferdefuhrwerk für den mobilen Einsatz eines Röntgengerätes.
Entwicklung Im Jahr 1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen die X-Strahlen. Im Jahr 1903, sieben Jahre später, strebte die Medizinal-Abteilung die Ausstattung der Sanitätsformationen mit fahrbaren Röntgengeräten an. Man wollte diese Apparate sowohl für die Durchleuchtung als auch für Aufnahmen nutzen. Weiterhin mussten sie über eine eigene Stromquelle verfügen, aber auch an andere Stromquellen anschließbar sein. Der Betrieb eines solchen Wagens sollte möglichst geräuscharm, schnell und einfach sein. Zusätzlich musste das gesamte Fahrzeug so mobil sein, dass es mit allen anderen Wagen des Feldlazaretts mithalten konnte. Dies waren die Anforderungen, die die Medizinal-Abteilung vorgab.
Im Jahr 1904 erging ein erster Auftrag an die Firma Siemens & Halske aus Berlin. Die Firma sollte einen Röntgenwagen bauen, der einen Benzinmotor mit Kühlvorrichtung, Induktor- und Akkumulatorenzündung, eine Dynamomaschine, einen Wehnelt-Unterbrecher, eine Schalttafel und Lampen für die Beleuchtung des Wagens und des Röntgenzimmmers besaß. In Zusammenarbeit mit der Medizinal-Abteilung entstand im April 1905 ein erster Wagen. In der Umgebung von Berlin wurden damit die ersten Fahrversuche unternommen. Diese führten zu Änderungen am Fahrzeug selbst und an der verbauten Ausrüstung. Dennoch bewährte sich der Wagen sehr gut, weshalb man 1906 einen zweiten in Auftrag gab. Anfang 1907 wurde der neue Wagen vorgestellt und mehrfach erprobt. Nachdem dieser dem Kaiser Wilhelm II. vorgestellt worden war, kam es am 1. April 1907 zur Einführung des Feldröntgenwagens in das deutsche Heer.
Am 20. Februar 1909 erfolgte die Herausgabe einer Feldröntgenwagen-Dienstvorschrift. Darin wurden alle nötigen Informationen für das Arbeiten mit der Einrichtung und Wissenswertes festgehalten.
Technische Daten mini|Feldröntgenwagen ohne hinteren Wagenkasten (rechte Seite) Der Feldröntgenwagen war ein vierspänniges, vom Sattel oder Bocksitz aus gefahrenes Pferdefuhrwerk. Er glich im Allgemeinen dem Sanitätswagen 1895 für die Feldlazarette. Die verwendeten Teile waren jedoch größer und hatten stärkere Abmessungen. Der Wagen war nach dem Protznagelsystem aufgebaut und verfügte über ein Vorder- und Hintergestell sowie einen Wagenkasten. Die Zugvorrichtung bestand aus einer geraden Deichsel, einem Zughaken und Ortscheiten aus Stahl. Der Wagen verfügte über Achsen aus Stahl und Stahlnabenräder. Der Durchmesser der Vorderräder war mit 1,04 m etwas kleiner als der der Hinterräder mit 1,22 m. Die Deichsel konnte zu beiden Seiten um bis zu 100 Winkelgrad eingeschwenkt werden. Nach unten konnte die Deichsel um 15, nach oben um 18 Winkelgrad gebogen werden.
Der Wagenkasten lagerte auf einem vorderen und hinteren Federpaar. Die vorderen Längsfedern waren am hinteren Ende mit einer Querfeder verbunden. Der vordere Teil des Wagenkastens besaß eine Decke aus Holz, welche mit Eisenblech versehen war. Vorn befand sich der Bocksitz, welcher über zwei Armlehnen und eine Rücklehne verfügte. An der Rückenlehne gab es eine Halterung für eine Rotkreuz-Flagge. Im Sitzkasten wurden das Gepäck für den Kutscher, Rationen und Vorräte mitgeführt. An der Handseite (rechts) des Sitzkastens befand sich eine senkrecht gelagerte Bremsspindel, die vom Bocksitz aus bedient wurde und die Hinterräder bremste.
Der Wagenkasten war so konstruiert, dass man bestmöglichen Zugang zum Inneren hatte. Der hintere Teil bestand aus einer Doppeltür, welche außen mit Stahlblech verkleidet war. Auf etwa einem Drittel der Höhe der Tür war sie quergeteilt, was eine Abnahme des gesamten oberen Teils für die Wartung oder Reinigung vereinfachte. Der elektrische Strom wurde von einer Dynamomaschine geliefert, welche durch einen 1-Zylinder-Viertakt-Benzinmotor angetrieben wurde. Hierbei wurden 50 l Benzin mitgeführt, welche einen Betrieb von bis zu 23 Arbeitsstunden ermöglichten. Da der Motor trotz Schalldämpfung und Auspuffgasen recht laut war, sollte er außerhalb von Krankenzelten und -räumen aufgestellt werden. Um die Dynamomaschine trotzdem betreiben zu können, wurde ein 30 m langes Stromkabel mitgeliefert. Kam es zu Problemen oder musste zwischen dem Sanitätsoffizier und dem Mechaniker am Motor kommuniziert werden, gab es eine Klingelleitung. Neben dem Betrieb des Röntgengerätes und der Beleuchtung des Röntgenzimmers durch den Generator war auch das Anschließen an Netzstrom,- Gleich-, Wechsel- oder Drehstrom möglich. Dabei wurde die Leitung dann von der Stromquelle direkt zum Schalttisch gelegt. Hatte der fremde Strom mehr als 110 Volt Spannung, konnte er durch das Zuschalten eines Zusatzwiderstandes auf 85 Volt gesenkt werden. Bei Dreh- oder Wechselstrom wurde zum Fernhalten von Schließungsfunken eine Vorschaltfunkenstrecke in den sekundären Stromkreis des Induktors eingeschaltet.
Wenn alles aufgebaut war und der Strom floss, wurde alles Weitere vom Schalttisch aus bedient. Von diesem führten zwei Leitungen zum Funkeninduktor, welcher die geringe Stromspannung in eine hohe Stromspannung umwandelte. Der hochgespannte sekundäre Strom gelangte von dort aus durch zwei hochisolierte Kabel zur Röntgenröhre. Die fotografischen Hilfsmittel erlaubten das vollständige Ausrüsten einer Dunkelkammer sowie das Anfertigen von 186 Röntgen-Negativen und -Positiven.
Einsatz mini|Feldröntgenwagen mit entferntem hinterem Dach und Wagenkasten Der Feldröntgenwagen konnte, dank des 30 m langen Stromkabels, abseits der Krankenzelte und -räume aufgestellt und genutzt werden. Im August 1918 verfügte das Feldheer über 87 Feldröntgenwagen. Noch während des Ersten Weltkrieges kombinierte man die Wagen mit Kraftfahrzeugen. Dabei packte man die gesamte Austastung auf das Fahrzeug, nutzte den Motor der Zugmaschine und bediente den Röntgenapparat von dort aus. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gingen die Wagen in den Bestand der Reichswehr über, welche an den pferdebespannten Wagen festhielt. Bis Anfang der 1930er Jahre verblieben die Wagen in deren Bestand und liefen in den sieben Feldlazaretten unter der Bezeichnung Feldröntgenwagen (Sf. 18) (Sf. = Sanitätsfahrzeug).
Der Generator des Feldröntgenwagen wurde auch zur Betreibung von Elektromagneten genutzt, welche in der Kriegs-Ophthalmologie verwendet wurden, um Fremdkörper zu entfernen.
Siehe auch Liste von bespannten Fahrzeugen des Deutschen Heeres im Kaiserreich
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Militärlogistik (Deutschland) Kategorie:Militärisches Pferdefuhrwerk Kategorie:Militärsanitätswesen (Deutschland) Kategorie:Militärische Ausrüstung (Deutsches Kaiserreich) Kategorie:Röntgengerät