Der Vertrag von Christburg (heute Dzierzgoń in Polen) war ein Friedensvertrag, der am 2. Februar 1249 zwischen den heidnischen prußischen Stämmen, vertreten durch einen päpstlichen Legaten, und dem Deutschen Orden unterzeichnet wurde. Er wird oft als das Ende des ersten prußischen Aufstands angesehen.(1970–78). Christburg, Treaty of. In: Simas Sužiedėlis (Hrsg.): Encyclopedia Lituanica. Vol. I, Juozas Kapočius, Boston, Massachusetts, S. 513–514. LCCN 74-114275. aber es wurde nicht vollständig eingehalten oder durchgesetzt, insbesondere nach der Schlacht von Krücken im November 1249, in der die Prußen 54 Ritter, die sich ergeben hatten, massakrierten oder zu Tode folterten.Ignas Jonynas: Christburgo taika. In: Vaclovas Biržiška (Hrsg.): Lietuviškoji enciklopedija. Vol. 5, Spaudos Fondas, Kaunas 1937, S. 459–464. (litauisch) Der Vertrag garantierte allen Prußen, die zum Christentum konvertierten, persönliche Rechte, trug jedoch nicht zur Herstellung des Friedens bei, da viele Prußen nicht konvertieren wollten und die Ritter schworen, das Heidentum auszurotten. Es ist eines der wenigen Dokumente aus dieser Zeit, das bis heute vollständig erhalten geblieben ist. Es bietet einen Einblick in das Leben und die religiösen Spannungen im heidnischen Preußen. Außerdem gewährt es einen kleinen Einblick in die prußische Mythologie und Traditionen.

Hintergrund mini|Altpreußische Landschaften im 13. Jahrhundert Im Jahr 1230 ließ sich der Deutsche Orden, ein römisch-katholischer Ritterorden, im Kulmerland nieder und begann seinen Kreuzzug gegen die heidnischen Prußen. Bis 1241 hatten sich fünf der sieben großen prußischen Stämme dem Orden ergeben. Dann brach jedoch ein Aufstand aus. Die Prußen schlossen ein Bündnis mit Świętopełk II. von Pommern, einem polnischen Herzog, der sich mit den Rittern über Gebiete in Pommern stritt. Zunächst war der Aufstand erfolgreich, und die Ritter verloren bis auf fünf ihrer stärksten Burgen alle anderen.William Urban: The Prussian Crusade (2. Ausgabe). Lithuanian Research and Studies Center, Chicago, Illinois, 2000, S. 198–199, ISBN 0-929700-28-7. Świętopełk verlor jedoch mehrere Schlachten und war gezwungen, Frieden zu schließen. Mit Unterstützung des Papstes trafen aus dem Heiligen Römischen Reich erhebliche Verstärkungen ein, um den Rittern zu helfen, und schließlich wurde der Aufstand niedergeschlagen.

Bis 1246 hatte Papst Innozenz IV. seinen Kaplan Jakob von Lüttich, den späteren Papst Urban IV., beauftragt, in dem Konflikt zu vermitteln und einen Friedensvertrag auszuarbeiten. Nach langen Verhandlungen willigte Świętopełk schließlich im September 1248 einen Waffenstillstand ein und unterzeichnete am 24. November 1248 den endgültigen Friedensvertrag. Die Prußen, die nun ohne ihren größten Unterstützer dastanden, mussten den Verhandlungen zustimmen. Da sich der Papst als Oberherr der Prußen betrachtete, unterzeichnete sein Legat den Vertrag in seinem Namen und im Namen der Prußen. Obwohl nur die Pomesaner dem Vertrag zustimmten, wurde er auch im Namen der Warmier und der Natangier unterzeichnet. Der Vertrag wurde in Christburg (heute Dzierzgoń) unterzeichnet, das die Ritter an der Stelle einer bedeutenden Festung der Pomesaner erbaut hatten, die sie am Heiligabend 1247 erobert hatten.William Urban: The Prussian Crusade. S. 228.

Vertragsbedingungen In der Präambel wurde betont, dass die Deutschen Ritter ihr Versprechen gegenüber früheren Päpsten gebrochen hatten, die neu bekehrten Einheimischen zu respektieren und ihre Freiheit zu garantieren. Der Vertrag garantierte die persönlichen Rechte der Konvertiten und verlangte von ihnen, das Christentum anzunehmen. Sie konnten Immobilien und bewegliches Vermögen erben, erwerben und tauschen. Eigentum konnte nun nicht mehr wie zuvor nur an Söhne, sondern auch an Töchter und andere Verwandte vererbt werden. Die große Aufmerksamkeit, die den Eigentumsrechten gewidmet wurde, lässt vermuten, dass die Ritter diese häufig verletzten. Den Konvertiten wurden auch Möglichkeiten versprochen, Priester oder Mönche zu werden, und diejenigen adeliger Herkunft konnten sogar darauf hoffen, Ritter zu werden. Konvertiten hatten nach polnischem Recht auch das Recht, vor weltlichen und religiösen Gerichten zu klagen und verklagt zu werden. Diese Rechte waren jedoch nur garantiert, solange die Person die christlichen Riten befolgte und keine Sünde begangen hatte, was den Rittern ausreichend Möglichkeiten zum Missbrauch bot.William Urban: The Prussian Crusade. S. 232–233.

Prußen war es verboten, mehr als eine Frau zu heiraten, und nur eine Ehe mit einer ordnungsgemäßen christlichen Zeremonie in einer Kirche war legal. Der Verkauf oder Kauf von Frauen zur Heirat war ebenso verboten wie die Heirat mit Stiefmüttern, Schwägerinnen oder Ehefrauen verstorbener Verwandter innerhalb von vier Generationen. Einige heidnische Rituale wurden ausdrücklich verboten. So die Verehrung von Curche, dem Gott der Ernte und des Getreides; die Unterhaltung heidnischer Priester, die bestimmte Zeremonien bei Beerdigungen durchführten und die Einäscherung von Toten mit Pferden, Personen, Waffen oder anderem Eigentum.Endre Bojtár: Foreword to the Past: A Cultural History of the Baltic People. CEU Press, 1999, ISBN 963-9116-42-4, S. 327–328.

Die Prußen mussten innerhalb eines halben Jahres dreizehn Kirchen in Pomesanien, sechs in Ermland und drei in Natangen bauen und mit Land, Vieh und anderen notwendigen Gütern versorgen. Die Kirchen sollten so schön sein, dass die Heiden lieber in ihnen beteten als in den Wäldern. Die Prußen mussten außerdem jährlich einen Zehnten in Form von Getreide zahlen und mit ihren eigenen Waffen und ihrer eigenen Verpflegung an den Feldzügen des Deutschen Ordens teilnehmen. Bündnisse gegen den Orden waren verboten.

Auswirkungen Da der Vertrag die Bedürfnisse derjenigen, die nicht konvertieren wollten, nicht berücksichtigte, und aufgrund der Expansions- und Herrschaftsbestrebungen des Deutschen Ordens kam es bald wieder zu Kämpfen. Im November 1249 erlitten die Deutschen Ritter eine schwere Niederlage bei Krücken. Es folgten weitere Kämpfe, und Świętopełk bot seine Hilfe an. Der Krieg endete 1253, und manche bezeichnen dieses Jahr als das Ende des Ersten Aufstands. Der Vertrag wurde dann ersetzt und blieb nur noch als historisches Dokument erhalten. Sollte der Vertrag ursprünglich die Rechtsverhältnisse der Prußen im Ordensstaat im Namen des Papstes klären, gewährte der Deutsche Orden nach dem Aufstand nun einzelnen Personen und Gruppen Privilegien im abgestuften Maße. In einigen Regionen Preußens (z. B. Bindung an polnisches Recht) könnte der Christburger Vertrag jedoch bis ins 15. Jahrhundert Einfluss ausgeübt haben.

Einzelnachweise

Christburg Christburg Kategorie:1249 Kategorie:Gmina Dzierzgoń