rahmenlos|rechts|rand|220px|Logoschriftzug La Gazette du Palais ist eine französische juristische Wochenzeitschrift, die sich auf Rechtsanalysen und Rechtsbeobachtungen spezialisiert hat und 1881 gegründet wurde. Sie übernimmt für die betroffenen Fachleute auch die Formalitäten bei den Gerichtskanzleien und die Veröffentlichung der gesetzlichen Bekanntmachungen. Die Gazette ist für die Départements Seine (75), Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94) zuständig und leitet die Bekanntmachungen für die anderen Départements an ihre Kollegen in der Provinz weiter. Sie gehört zur Gruppe LextensoWeiterführender Hinweis zum besseren Verständnis: Lextenso ist ein französisches Verlagsunternehmen Siehe Lextenso in der frankophonen Wikipédia..

Geschichte Die Zeitschrift Gazette du Palais wurde 1881 von dem Rechtsanwalt am Gerichtshof Léopold Goirand gegründet. Goirand war auch Abgeordneter, Senator und Bürgermeister des 1. Arrondissements von Paris. Für die Redaktion verpflichteten die Gründer einen berühmten Anwalt der Pariser Anwaltskammer als Chefredakteur, Fernand Labori (Präsident der Anwaltskammer von Paris, er war insbesondere der Anwalt von Alfred Dreyfus und Émile Zola). Im Jahr 1882 wurden Léon Maillard als Kunstkritiker und Léon Deschamps eingestellt.

Die wissenschaftlichen Zeitschriften der damaligen Zeit (Sammlungen Sirey und DallozWeiterführender Hinweis zum besseren Verständnis: Siehe dazu Dalloz in der frankophonen Wikipédia) veröffentlichten und kommentierten die Entscheidungen mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren. La Gazette du Palais legte als Leitlinie fest, dass die Veröffentlichung innerhalb von zwei bis maximal drei Monaten nach der Verkündung erfolgen sollte. Außerdem schuf sie eine Sammlung aller veröffentlichten Entscheidungen, die methodisch geordnet und mit einem Index versehen waren, um die Suche zu erleichtern.

Inhalt Jede Woche bietet die Gazette du Palais einen Überblick über aktuelle Ereignisse im Anwaltsberuf, juristische Analysen von renommierten Fachleuten und ein Dossier „Gazette spécialisée“ (Fachzeitschrift), um den Stand des Rechts und der Rechtsprechung in 13 wichtigen Bereichen zu verfolgen: Familienrecht; Gesellschaftsrecht; Arbeits- und Sozialrecht; Strafrecht und Strafverfahren; Zivilverfahren; Immobilienrecht; Recht für Unternehmen in Schwierigkeiten; Personenschadensrecht; Recht der gewerblichen Mietverträge; Vermögensrecht; Versicherungsrecht; Bankrecht und Wirtschaftsstrafrecht.Weiterführender Hinweis zum besseren Verständnis: Die französische Sprachversion fügt die Frequenz der Sonderausgaben mit dem Hinweis „Rendez-vous pro Jahr“ (rdv/an) hinzu.

La Gazette du Palais ist in einer digitalen Version verfügbar und alle seit 2000 erschienenen Artikel sind online über den Kiosque Lextenso zugänglich.

Die Gazette du Palais veröffentlicht außerdem eine breite Palette praktischer Werke zum Familienrecht, Zivilprozessrecht und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und bietet Schulungen wie „Gespräche über Personenschäden“ und „Gespräche zum Familienrecht“ an.

Weblinks

Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Zeitschrift (Frankreich) Kategorie:Juristisches Internetangebot Kategorie:Ersterscheinen 1881 Kategorie:Französischsprachige Wochenzeitschrift Kategorie:Online seit 2000 Kategorie:Juristische Fachzeitschrift Kategorie:Recht (Frankreich)