Das Amtsgericht Salem war ein kurzlebiges Amtsgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Salem.

Geschichte 1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318 In Salem entstand so das Amtsgericht Salem, welches dem Hofgericht Konstanz nachgeordnet war. Dies war insofern ungewöhnlich, als dass das Bezirksamt Salem gleichzeitig aufgelöst wurde und das Bezirksamt Überlingen seine Aufgaben übernahm.

1864 wurde das Amtsgericht Salem aufgehoben und sein Sprengel teils dem Amtsgericht Meersburg (Bermatingen, Deggenhausen, Homberg, Roggenbeuren, Untersiggingen, Urnau und Wittenhofen) und teilweise dem Amtsgericht Überlingen zugeordnet.Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Vom 12.7.1864, RBl S. 299 f., speziell S. 308, .

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Salem, Baden) Salem Kategorie:Gerichtsgründung 1857 Kategorie:Aufgelöst 1864 Kategorie:Geschichte (Bodenseekreis)