Stefan Keller (* 3. August 1976) ist ein Schweizer Jurist. Er ist geschäftsleitender Obergerichtspräsident des Kantons Obwalden. Nationale und internationale Bekanntheit erlangte er durch sein Mandat als ausserordentlicher Bundesanwalt in der Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino (2020–2021).

Leben und Wirken

Werdegang Stefan Keller wurde als Sohn des Regierungsrates Hermann Keller geboren und wuchs in Buchberg SH auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Üe., das er 2002 mit dem Lizenziat (lic. iur.) mit dem Zusatz Europarecht abschloss. Dafür erhielt er den Frilex-Preis für den Abschluss mit summa cum laude. Nach diversen Praktika erwarb er 2008 das Anwaltspatent des Kantons Bern. Im selben Jahr promovierte er an der Universität Freiburg bei Erwin Murer zum Dr. iur. Seine Dissertation verfasste er zum sozialversicherungsrechtlichen Thema «Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe: ein Beitrag zur Überwindung der Suche nach dem ‹richtigen› Rentenalter in der Schweiz». 2009 absolvierte er ein Certificate of Advanced Studies (CAS) in Forensics an der Hochschule Luzern. 2025 habilitierte sich Keller an der Universität Freiburg. Seine Habilitationsschrift trägt den Titel «Der Gesamtarbeitsvertrag im Zwielicht des Kartellrechts». Nach Erteilung der Lehrbefugnis für das gesamte Wirtschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht wurde er zum Privatdozenten ernannt.

Nach dem Studium war Keller von 2008 bis 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Wettbewerbskommission (WEKO) in Bern tätig. Anschliessend wechselte er an das Bundesgericht in Lausanne, wo er von 2009 bis 2013 als Gerichtsschreiber in der strafrechtlichen Abteilung arbeitete.

Keller ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SP); sein Vater Hermann war ebenfalls in der SP politisch aktiv.

Keller leistet Dienst in der Schweizer Armee. Zunächst Artillerie-Wettersoldat, verdiente er den Korporalsrang als Artillerievermesser ab und wurde später als Vermessungsoffizier zum Leutnant und 2002 zum Oberleutnant befördert. 2006 wechselte er in die Militärjustiz.Personalien: Stefan Keller. In: Schaffhauser Nachrichten. 27. März 2009, S. 22. Er begann als Untersuchungsrichter an einem Militärgericht und amtierte ab 2011 als Auditor (Staatsanwalt). Seit 2017 ist er als Stabsoffizier und Gerichtsschreiber am Militärkassationsgericht, dem höchsten Militärgericht der Schweiz, tätig. Seine Aufgabe umfasst dort unter anderem das Verfassen von Urteilsbegründungen. Per 1. Januar 2025 wurde er zum Oberstleutnant befördert.

Richter im Kanton Obwalden Im März 2013 wählte der Kantonsrat des Kantons Obwalden Keller zum ausserordentlichen Präsidenten II des Ober- und Verwaltungsgerichts für den Rest der Amtsdauer 2012–2016. Keller übte das Amt zunächst im Teilzeitpensum aus. Im Mai 2023 wählte der Kantonsrat ihn nach dem Rücktritt von Andreas Jenny einstimmig zum geschäftsleitenden Obergerichtspräsidenten für den Rest der Amtsdauer bis 2024. Dieses Amt trat er im September 2023 an.

Keller entschied im Mai 2019 als Vorsitzender über eine Aufsichtsbeschwerde gegen die damalige Oberstaatsanwältin Esther Omlin. Das Verfahren führte später zu einer strafrechtlichen Verurteilung Omlins wegen Urkundenfälschung im Amt.

Im Amtsbericht 2024 über die Rechtspflege des Kantons Obwaldens kündigte das Obergericht unter Kellers Führung an, eigene Gesetzesvorlagen (u. a. Revisionen des Gerichtsorganisationsgesetzes und der Gebührenordnung) auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Keller bezeichnete dies als «in der Schweiz einmaligen Vorgang» und begründete den Schritt mit der Weigerung des Regierungsrates, aus Ressourcengründen Justizgesetze zu revidieren.

Keller übt als Obergerichtspräsident die fachliche Aufsicht über die Steuerrekurskommission aus. Die administrative Aufsicht liegt beim Regierungsrat.Gemäss Art. 10a und 19f des Obwaldner Gesetzes über die Gerichtsorganisation (OW-GOG) Im Mai 2025 rügte der Kantonsrat die hohen Pendenzenberge dieser Kommission, die sich vervielfacht hatten. Das Parlament verabschiedete gegen den Willen der Regierung eine entsprechende Anmerkung im Amtsbericht.

Ausserordentlicher Verfahrensleiter in Nidwalden Aufgrund von Ausständen der ordentlichen Richter am Obergericht des Kantons Nidwalden wurde Keller 2016 als ausserordentlicher Verfahrensleiter für einen grossen Wirtschaftsstrafprozess eingesetzt. Das Verfahren dauerte über zwei Jahrzehnte und betraf Delikte wie Betrug und Misswirtschaft in mehreren Kantonen. Keller fällte im Juli 2019 erste Urteile. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht im März 2021, das eine Neubeurteilung gewisser Freisprüche verlangte, führte Keller im Dezember 2021 eine weitere Hauptverhandlung durch und fällte dann die Urteile.

Mandat als ausserordentlicher Bundesanwalt (FIFA-Affäre) Im Kontext der «FIFA-Affäre» und Vorwürfen gegen die Amtsführung der Bundesanwaltschaft ernannte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Keller am 29. Juni 2020 zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes.

Auftrag und Wahl Kellers ursprüngliches Mandat umfasste die Prüfung von vier Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Nach Abschluss der Vorprüfung zweier Anzeigen kam Keller zum Schluss, dass im Zusammenhang mit nicht protokollierten Treffen Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestünden. Er beantragte daraufhin am 29. Juli 2020 die Aufhebung der Immunität von Michael Lauber wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung.

Am 23. September 2020 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Keller formell mit 220 Stimmen zum ausserordentlichen Bundesanwalt, um die Strafuntersuchung zu leiten. Die Wahl erfolgte auf Empfehlung der Gerichtskommission, die Kellers Unabhängigkeit von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz hervorhob. Im Vorfeld der Wahl gab es Versuche aus dem Umfeld der Beschuldigten, Kellers Wahl zu verhindern, indem seine Eignung in Frage gestellt wurde und ihm die Verwendung von Couverts mit der durchgestrichenen Aufschrift «Militärsache» sowie das Arbeiten in hoheitlicher Tätigkeit aus den Ferien vom Ausland aus vorgeworfen wurde.

Ermittlungstätigkeit und Wahrnehmung einer Bedrohung Keller führte diverse Einvernahmen durch, unter anderem im März 2021 mit dem ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini im Rathaus von Sarnen. Platini bezeichnete Keller im Anschluss als «wirklich unabhängigen» Ermittler, der das Dossier kenne.

Recherchen des Tages-Anzeigers enthüllten später, dass Keller im Verlauf der Ermittlungen davon überzeugt war, überwacht zu werden. Er ging davon aus, dass Privatdetektive im Auftrag des FIFA-Umfelds auf ihn angesetzt worden seien. Aus Kellers Sicht handelte es sich dabei nicht um Verschwörungstheorien, sondern um eine reale Bedrohungslage. Er wandte sich deshalb im November 2020 an die Kantonspolizei St. Gallen, um sich bezüglich eines möglichen «Gefahrenpotenzials» beraten zu lassen. Vor diesem Hintergrund untersuchte Keller auch Hinweise, wonach die FIFA ihn überwachen lasse, sowie Gerüchte über einen angeblichen Kokainkonsum einer Person, die mit dem Strafverfahren von Gianni Infantino betraut gewesen sei. Diese Ermittlungsstränge, die in den Medien später als spekulativ kritisiert wurden, liessen sich nicht erhärten und führten zu keinen Ergebnissen.

Juristische Kontroversen und Rügen des Bundesstrafgerichts Kellers Amtsführung war von heftigen juristischen Auseinandersetzungen geprägt, die in mehreren Beschlüssen des Bundesstrafgerichts (BStGer) mündeten. Das Gericht rügte Kellers Vorgehen in zentralen Punkten:

Kompetenzüberschreitung («Suriname-Flug»)

Keller dehnte seine Ermittlungen eigenmächtig auf die Nutzung eines Privatjets durch Gianni Infantino für einen Flug von Suriname in die Schweiz aus. Am 10. März 2021 erklärte das Bundesstrafgericht eine von Keller in diesem Zusammenhang durchgeführte Einvernahme eines Zeugen (eines ehemaligen FIFA-Chauffeurs) für nichtig. Das Gericht stellte fest, dass Keller sachlich unzuständig war, da sein Mandat der Bundesversammlung auf die Treffen mit Lauber beschränkt war und die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ihm für den «Suriname»-Komplex keine Kompetenz zur Verfahrenseröffnung erteilt hatte. Das Protokoll musste aus den Akten entfernt werden.

Auskunftspflicht über Mitarbeiter

Keller weigerte sich zunächst, dem Beschuldigten Infantino die Namen der von ihm privat beigezogenen Hilfspersonen (Sekretariat, juristische Mitarbeiter) offenzulegen. Am 5. Februar 2021 verpflichtete das BStGer Keller zur Offenlegung, damit die Partei allfällige Ausstandsgründe prüfen könne.

Medienarbeit und Ausstand

Am 30. April 2021 hiess die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ein Ausstandsgesuch von Gianni Infantino gut. Das Gericht rügte Kellers Medienmitteilungen (insb. vom 10. Dezember 2020, 8. März 2021 und 11. März 2021) als einseitig, irreführend und vorverurteilend. Keller hatte unter anderem in einer Pressemitteilung von «deutlichen Anzeichen für strafbares Verhalten» gesprochen, ohne die Zuständigkeit geklärt zu haben, und Medien über Gerichtsbeschlüsse informiert, bevor diese anonymisiert publiziert waren. Das Gericht sah darin den objektiven Anschein der Befangenheit und eine Verletzung der Unschuldsvermutung begründet.

Verweigerung von Akteneinsicht

Das Bundesstrafgericht stützte hingegen Kellers Entscheidung, Infantino vor dessen erster eigener Einvernahme noch keine Akteneinsicht in die Protokolle anderer Befragungen zu gewähren (Beschluss vom 4. März 2021).

Rücktritt und Nachspiel Infolge des Ausstandsentscheids trat Keller im Mai 2021 von seinem Mandat zurück. Er begründete dies damit, dass unter den gegebenen Umständen (Beschluss BB.2020.296 vom 30. April 2021 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts) keine zielführende Untersuchung mehr möglich sei. In Interviews kritisierte er das Bundesstrafgericht scharf und sprach von «privaten Interessen», die die Justiz unterwandern würden, sowie von Parteibeziehungen einzelner Richter, die zu seiner Kaltstellung geführt hätten.

Im Nachgang beantragte ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzter ausserordentlicher Staatsanwalt die Aufhebung von Kellers Immunität wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung (wegen Äusserungen in der Zeitschrift Plädoyer über nicht öffentliche Verfahren). Die Immunitätskommission des Nationalrats und die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lehnten dies im September 2021 einstimmig ab und qualifizierte die Vorwürfe als geringfügig.Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 20. September 2021 zum Gesuch um Aufhebung der Immunität des ehemaligen a.o. Bundesanwalts Stefan Keller (21.191). Auch im Parlament wurde Kellers Wirken thematisiert, etwa durch eine Anfrage von Nationalrat Roland Rino Büchel, ehemaligem FIFA-Mitarbeiter, zu den Kosten des gescheiterten Verfahrens.Christian Kamm: Roland Rino Büchel wirft «Weltwoche» Foulspiel vor. In: Aargauer Zeitung, 16. Oktober 2015.

Die von Keller angestossenen Verfahren gegen Infantino und Lauber wurden 2023 von seinen Nachfolgern Hans Maurer und Ulrich Weder eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtete. Diese Einstellung war umstritten, da die Ermittler nicht polizeilich ermittelten, sondern die Verfahren trotz klaren Ermittlungsansätzen rasch einem Ende zuführten. Entsprechend harsch fiel die Kritiken teilweise in Fachkreisen und Medien aus.Markus Mohler: Fifa-Affäre: Einstellungsbeschluss voller Widersprüche. In: Plädoyer. Nr. 1, 2024, S. 22 ff.Henry Habegger: Treffen mit «klandestinem und konspirativem Charakter» – warum Infantino, Lauber und Co. trotzdem ungestraft davonkommen. In: Aargauer Zeitung, 29. Oktober 2023.

Weitere Tätigkeiten und Engagement